Hallo, ich habe ein Frage an Euch.
Ich habe im Jahr 2007 meine Steuerklasse von 2 auf 1 geändert. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich für das Jahr 2007 eine Einkommensteuererklärung machen muss. Ich wollte nachfragen ob das stimmt.
Vielen Dank im voraus Jenny
Steuerklassenänderung im Kalenderjahr
- Kaulsdorferin
- Erledigt
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Aufgrund des Steuerklassenwechsels tritt m. E. keine Pflichtveranlagung ein.
Ein Blick in den § 46 EStG hilft in diesem Fall weiter, ob eine Steuererklärung
abgegeben werden muss.
mfg
Chrgiga