Aufteilung Gartenpflege

  • Hallo,


    ich habe hier eine besondere Eigentums- und Nutzungskonstellation beim Garten und weiß nun nicht, wie die Kosten auf die einzelnen Einheiten umgelegt werden können:


    Der Fall:
    Wohnhaus mit 4 Wohnungen
    Eigentümer 1 mit Wohnung 1 und 2
    Eigentümer 2 mit Wohnung 3 und 4
    Der gesamte Garten ist Sondereigentum von Wohnung 3
    Alle Wohnungen haben laut Mietvertrag ein Gartennutzungsrecht.


    Wie können die Kosten für Dinge für den Garten (Dünger, Rasenmäherbenzin, Ameisengift, ....) auf die beiden Eigentümer bzw. Mieter umgelegt werden?


    Bereits im voraus vielen Dank für Infos.


    Gruß
    Peter

  • hallo,



    ich würde die entstandenen kosten bei einnahmen/ausgaben unter 4070 Gartenpflege buchen. dann diese kosten auf alle 4 parteien nach wohnfläche qm umlegen (ggf ginge auch nach wohneinheit).



    oder übersehe ich hier eine besondere problematik?



    gruß


    plüschmops

  • DIe einzige Problematik, die ich sehe, ist die, dass es bisher anscheinend falsch gemacht wurde, denn laut gesundem Menschenverstand kann es ja nicht sein, dass der Eigentümer von Wohnung 3 den gesamten Garten alleine zahlt, nur weil er Sondereigentümer ist, die anderen aber das gleiche Gartennutzungsrecht haben.


    Der Variante nach qm würde ich mich dann auch anschließen.


    Gruß
    Peter

  • Beim Gartennutzungsrecht wäre doch auch Personen x Tage zulässig und absolut plausibel - könnte je nach der aktuellen Belegung der Wohnungen allerdings zu Benachteiligungen von Familien führen...


    Gruß
    Felix

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  • DIe einzige Problematik, die ich sehe, ist die, dass es bisher anscheinend falsch gemacht wurde, denn laut gesundem Menschenverstand kann es ja nicht sein, dass der Eigentümer von Wohnung 3 den gesamten Garten alleine zahlt, nur weil er Sondereigentümer ist, die anderen aber das gleiche Gartennutzungsrecht haben.


    ...Sondereigentum, das sagt doch alles. Der gesamte Garten gehört nicht in die normale Abrechnung.
    Theoretisch müsste der Eigentümer für die Gartennutzung eine eigene Nebenkostenrechnung mit allen anteiligen Kosten erstellen und diese dann umlegen.
    MfG Günter