Ansetzbare Kosten EÜR komplexer Fall

  • Liebe Forumsmitglieder,


    ich würde mich über eine Antwort freuen da ich mich in folgender Situation befinde:


    Ich bin Student und arbeite seit einigen Jahren nebenberuflich selbstständig auf Gewerbeschein. Nun bin ich für einige Monate für einen Job in einer anderen Stadt gezogen. Für diesen schreibe ich Rechnungen. Zur Ausübung dieser Tätigkeit habe ich eine zweite Wohnung gemietet, weiterhin pendle ich jedes Wochenende. In wie weit kann ich die Kosten in der EÜR ansetzten? Bisher bin ich davon ausgegangen: Miete voll, km x 0,30€. Ist das richtig? Würd mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    Matthias