Kinderfreibetrag / Kind bei nicht-verheiratet

  • Hallo!


    Irgendwie stehe aich auf dem Schlauch, wie ich dem WISO-Sparbuch 2009 mitteile, dass ich
    vom 01.01. - 29.02. 0 Kinderfreibeträge
    vom 01.03. - 31.12. 0,5 Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte habe.


    Und dann wie ich das mit dem Kind korrekt ins WISO SB klopfe....


    Kurz die Fakten:


    Meine Freindin und ich sind nicht verheiratet, haben einen gemeinsamen Hausstand und jeder Steuerklasse 1.
    Am 11.02.2008 ist unser gemeinsamer Sohn geboren. Vaterschaft habe ich amtlich anerkannt.
    Kindergeld bekam meine Freundin.


    Kinderfreibetrag habe ich (wegen nicht verheiratet) nur 0,5 eingetragen bekommen.



    Aber wo trage ich die 0,5 Kinderfreibetrag im WISO ein?
    Oder ist das für die Berechnung zunächst mal vollkommen uninteressant, weil ja nur zählt, was Jahresende rauskommt?



    Und wie gebe ich das dann unter



    "Einkommensteuer 2008" -> "Persönliches"->"Kinder"?


    Hier habe einen Listeneintrag für unseren Sohn angelegt und folgende Angaben gemacht:


    ## "Angaben zum Kindschaftsverhältnis..."
    -> "leibliches Kind
    -> "Kindschaftverhältnis zu weiteren Personen" = => Daten der Mutter und bei Ihr "leibliches Kind"


    ## "Angaben zur Haushaltszugehörigkeit"
    -> (X) KIND gehört 2008 zum Haushalt vom Mir und Mutter


    ## "Angaben zum Kindergeld"
    -> hier habe ich nichts angekrüzt, da ich ja keines bezogen habe,
    sondern meine (getrennt veranlagte) Partnerin


    ## Angaben zum Entlastungsbetrag Alleinerziehende
    -> (X) ...weiter volljährige Personen... nämlich die Mutter.
    ==> Deshalb korrekt: Es besteht kein Anspruch Entlastungbetrag


    Ansonsten keine weiteren Angaben.


    Ist das jetzt so korrekt oder habe ich da was übersehen?

    • Offizieller Beitrag

    ## "Angaben zum Kindergeld"
    -> hier habe ich nichts angekrüzt, da ich ja keines bezogen habe, sondern meine (getrennt veranlagte) Partnerin

    Hälftiges Kindergeld ist einzutragen, da ja insoweit der Unterhaltsanspruch der Mutter (theoretisch) gekürzt ist.
    Und dann kannst Du doch in der Steuerberechnung selber sehen, ob das Programm einen halben Kinderfreibetrag bzw. entsprechendes Kindergeld zeitanteilig für 11 Monate (Geburtsdatum 11.02.2008) berücksichtigt.

  • Hallo!


    Hälftiges Kindergeld ist einzutragen, da ja insoweit der Unterhaltsanspruch der Mutter (theoretisch) gekürzt ist.
    Und dann kannst Du doch in der Steuerberechnung selber sehen, ob das Programm einen halben Kinderfreibetrag bzw. entsprechendes Kindergeld zeitanteilig für 11 Monate (Geburtsdatum 11.02.2008) berücksichtigt.

    Also meinst Du, bis auf die Eintragung des hälftigen Kindergeldes wäre das so korrekt?


    Wenn ich alles so Eintrage, wie oben beschrieben, ohne Angabe von Kindergeld, heißt es in der "Kurzübersicht über die Steuerberechnung":

    Zitat

    ...
    ab Kinderfreibeträge für 1 Kind(er) 1672 EUR
    ab Betreuungsfreibetrag für 1 Kind(er) 990 EUR
    ...
    Erstattung 2358,68 EUR

    Wie kooem denn die 1672 EUR zustande? 11x 154 EUR würden doch 1694 EUR ergeben?!?


    Okay, um auf das hälftige zurückzukommen:
    Aktiviere ich das Feld "Angaben zum Kindergeld" dann schlägt SB ja schon automatisch den halben Betrag (also 847 EUR) vor.


    "Kurzübersicht über die Steuerberechnung" sagt jetzt:

    Zitat

    ...
    ab Kinderfreibeträge für 1 Kind(er) 1672 EUR
    ab Betreuungsfreibetrag für 1 Kind(er) 990 EUR
    ...
    Erstattung 1511,68 EUR

    Da ist dann also das halbe Kindergeld (die 847 EUR eben) bei der Einkommensteuer hinzugekommen.


    Ist das dann so korrekt?


    Irgendwie ist mir noch nicht ganz klar, wieso ich die Angaben so machen muss....

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stephan,


    die Angaben müssen Sie machen, weil Sie Ihrem Kind Unterhalt schulden. Das Gesetz sieht bei der Unterhaltsberechnung vor, dass beiden Elternteilen je zur Hälfte das Kindergeld angerechnet wird.


    Bei der Berechnung des Kinderfreibetrags den Betrag nicht mit dem tatsächlichen Kindergeld verwechseln!

    • Offizieller Beitrag

    Wie kommen denn die 1672 EUR zustande? 11x 154 EUR würden doch 1694 EUR ergeben?!?

    Der Kinderfreibetrag betrug nach § 32 Absatz 6 EStG in 2008 für jeden Elternteil jährlich 1.824 €. Also monatlich genau 152 €. Macht in Deinem Fall für 11 Monate 1.672 €. Excel sei Dank.

    Da ist dann also das halbe Kindergeld (die 847 EUR eben) bei der Einkommensteuer hinzugekommen.
    Ist das dann so korrekt?

    Richtig. Siehe auch Post #4 mArk78.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Aussage würde ich nochmal überprüfen......


    und dann korrigieren....

    Ich danke Dir. Schneller getippt als gedacht. Ich wollte halt nicht einfach das Gesetz per copy&paste reinbringen.


    Würdest Du meiner Aussage jetzt zustimmen?

  • Hallo!


    ...und hier steht auch nochmal drin, daß das Halbe-Kindergeld einzutragen ist....
    ->WISO-SteuerWiki


    So, letzte Woche die elektrische ELSTER bemüht.... mal sehen, was raus kommt ;)


    Damit kann ich diesen Faden wohl schließen.