IT-Zubehör absetzen?

  • Hallo,


    ich bin in der IT Branche tätig und nutze daher meinen Internetanschluss und PC sowohl beruflich als auch privat.
    Nun habe ich mir letztes Jahr einen Scanner gekauft und mein DSL Modem ersetzen müssen. Beide Komponenten waren unter 100 Euro. Für mich stellt sich die Frage, wie ich diese in der Steuererklärung angeben muss.


    1.) Scanner
    Der ist ja eindeutig ein Peripheriegerät. Nur wird als auch als solches angegeben oder kann man die auch sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen?


    2.) DSL Modem
    Das ist ja in dem Sinne kein Peripheriegerät. Hier ist mir völlig unklar, wo man sowas angeben muss.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Das aknn beides mit dem beruflich genutzten Teil sofort abgesetzt werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zunächst vielen Dank für die Antwort.
    Aber als was muss es abgesetzt werden (in Wiso Sparbuch 2009). Als Peripheriegerät oder als geringwertiges Gut?



    Vielen Dankl