Buchungssätze bei Dienstleistungen

  • Hallo zusammen,


    wenn ich bei einem Lieferanten eine Ware auf Ziel bestelle, dann entstehen dadurch ja drei Geschäftsvorfälle, welche wie folgt gebucht werden:


    1. Vertragsschluss: Forderung ggü. Lieferant an Verbindlichkeit ggü Lieferant
    2. Lieferung der Ware: Ware an Forderung ggü Lieferant
    3. Bezahlung der Ware: Verbindlichkeit ggü Lieferant an Konto


    Das müsste ja richtig sein, oder?


    Wie verbuche ich aber eine Dienstleistung, zB Anwaltsberatung? Hier müsste es doch streng genommen auch drei Geschäftsvorfälle und somit drei Buchungssätze geben, oder? Also:


    1. Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags mit Anwalt: Forderung ggü Anwalt an Verbindlichkeit ggü Anwalt
    2. "Erhalt" der Beratung? an Forderung ggü Anwalt
    3. Bezahlung der Anwaltskosten? an Konto


    Wie sehen hier die drei Buchungen aus? Ich befass mich nun schon den ganzen Tag damit, aber ich kann einfach dazu nichts finden bzw komme einfach nicht auf die richtige Lösung... Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

  • Hallo kobuha,


    das ist leider falsch, denn dieses "1. Vertragsschluss: Forderung ggü. Lieferant an Verbindlichkeit ggü Lieferant" gibt es nicht. Wo hast Du dieses gefunden?


    Fuer Dich entstehen nur 2 Geschaeftsvorfaelle.
    Du hast immer nur eine Verbindlichkeit gegen Lieferanten, die Du dann ausgleichst, Forderungen nur bei Gutschrift
    Hingegen hat Dein Lieferant gegenueber Dir ein Forderung die durch Dich augegleichen wird, bei einer Gutschrift eine Verbindlichkeit


    Buchung fuer Verbindlichkeit und des Ausgleichs ueber Persoenenkonten beinhaltet


    1. Buchungen der Verbindlchkeit Wareneinkauf
    1.1 Wareneinkauf mit VSt falls vorhanden an Kreditor
    1.2 Kreditor an Bank


    2. Buchungen der Verbindlchkeit Deinstleistung
    2.1 Dienstleistung (Leistung z.B Anwaltskosten) mit VSt falls vorhanden an Kreditor
    2.2 Kreditor an Bank



    Buchung fuer Verbindlichkeit und des Ausgleichs ohne Persoenenkonten beinhaltet
    1. Wareneinkauf mit VSt falls vorhanden an Bank


    2. Dienstleistung (Leistung z.B Anwaltskosten) mit VSt falls vorhanden an Bank


    Bank ist als allgemeines Geldkonto (auch Kasse) zu betrachten

  • Vielen Dank für deine Hilfe, Franco. Hast mir wirklich weitergeholfen damit.
    Gelesen hab ich das nirgends, ich dachte es mir nur. Denn rein rechtlich entsteht ja streng genommen bereits mit Vertragsschluss eine Forderung und eine Verbindlichkeit, so dass diese Forderung dann ins Umlaufvermögen aufgenommen werden muss bzw die Verbindlichkeit als Aufwand zu verbuchen ist. Würde man das nicht machen, dann wäre es ja auch für die Kreditorenbuchhaltung schwieriger, alle Forderungen zu erkennen. Aber gut, dann hätte sich das wohl erledigt ;)


    Dann hätte ich noch eine Frage. Angenommen, ich bin ein Dienstleister und soll für jemanden einen Dienst leisten. Der Mandant zahlt zuerst und erst dann leiste ich den Dienst. Sind dann folgende Buchungssätze richtig?


    1. Vertragsschluss: Wird ja nicht gebucht.
    2. Mandant bezahlt mich: Konto an Verbindlichkeit ggü Mandant
    3. Ich erbringe die Dienstleistung: Verbindlichkeit an Ertrag


    Danke schonmal :)

  • Hallo,


    vieleicht sollte man ja nochmal klarstellen, dass die Buchhaltung das erfassen von Geldbewegungen darstellt.
    Da mit einem Vertragsabschluss o.ä. kein Geld geflossen ist, hat das auch noch nichts in der Buchhaltung zu suchen.


    Nach dem Thema Kreditor bist du jetzt bei den Debitoren.


    Ich kenn das so, dass man für jeden Kunden einen Debitor anlegt.
    Der normalfall müsste sein:
    1. Du schreibst eine Rechnung und buchst diese auf dem Debitor ein: Debitor an Erträge
    2. Der Kunde bezahlt, also Bank an Debitor.


    Du hast dann noch die Spezialität der Vorausleistung
    1. Kunde zahlt, also Bank an Debitor
    2. Schreiben der Rechnung: Debitor an Erträge


    Ob das genau so bei dir gebucht werden muss, kann ich dir nicht sagen, da gibt es andere Experten hier im Forum, die sich da besser auskennen, aber so sieht es in der Literatur aus.


    LG
    Thorben

  • Hallo Thorben,
    Hallo kobuha,


    besser und richtig waere natuerlich die "Vorausleistung" auch als solche zu buchen.
    Hierzu gibt es das Konto
    Erhaltene Anzahlungen 19% USt


    denn die USt wird auch faellig, wenn die Anzahlungsrechnung geschrieben oder der Geldeingagn hierauf erfolgte und nicht erst, wenn kobuha seine Leistung erbracht hat und abrechnet.


    Also wie folgt
    Bank an Debitor
    Debitor an Erhaltene Anzahlungen 19% USt
    etc.