Abgrenzung Anlagevermögen - Entwicklungsaufwand

  • Hallo zusammen,


    nach der alten Rechtslage, dh vor dem Bilmog, dürfen Entwicklungskosten ja nicht aktiviert werden.
    Leider ist mir nicht so ganz klar, wie man Entwicklungskosten von Gegenständen des Anlagevermögens abgrenzt.
    In der Literatur hab ich leider immer nur eine Abgrenzung zwischen Entwicklung und Forschung, aber nichts darüber gefunden.
    Nehmen wir mal an, ich entwickle an einem Gerät und baue nun einen Prototyp. Für diesen Prototyp kaufe ich eine kleine Kamera, welche darin eingebaut werden soll.
    An sich gehört eine Kamera ja problemlos zum Anlagevermögen, weil sie gewöhnlicherweise mehr als ein Jahr im Betriebsvermögen sein soll.
    Aber andererseits wird in diesem Fall die Kamera ja speziell für die Entwicklung (Bau eines Prototypen) angeschafft, und die Entwicklungsgegenstände sind ja als Aufwand zu verbuchen, weil für Entwicklungskosten ein Aktivierungsverbot besteht.
    Also wie verbuche ich zum beispiel in diesem Fall die Kamera, wenn diese einerseits für die Entwicklung bestimmt ist, aber andererseits isoliert betrachtet normalerweise ein Gegenstand des Anlagevermögens ist.
    Hab ich eine Wahlmöglichkeit? Grenze ich Entwicklungsgegenstände und Anlagegegenstände nach objektiven Kriterien ab oder nach dem subjektiven Zweck, dh danach, warum ich sie mir anschaffe?
    Übrigens wird die Kamera durch dein Einbau in den Prototyp nicht beeinträchtigt ,sondern kann wie zuvor verwendet werden.


    Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte :)

  • Hallo kobuha,


    nur fuer Entwicklungskosten, aber frage mal einen Steuerbarater oder das FA, hat ja nichts mit Programmfunktionen zu tun und Steuerberatung und verbindliche Auskuenfte hierzu gibt es nicht in diesem Forum.
    Aufgrund Deiner bisherigen Fragen vielleicht doch mal besser einen Steuerberater kontaktieren, damit Du nichts falsch machst.