Frage zu den Steuerangaben bei Kleinunternehmerregelung (§19)

  • Ich habe mich für die Kleinunternehmerregelung § 19, Abs.1 USTG entschieden.


    So weit - so gut. Damit ist im Moment alle ok.


    Aber wenn ich selbst Käufe tätige, diese in der "Zahlungs"-Maske eingebe, muss bei dem Steuerschlüssel die entsprechende mitgezahlte Umsatzsteuer "korrekt" ausgewählt werden, oder durch die Kleinunternehmerregelung dieser gekaufte Artikel auf "Umsatzsteuerfrei" gesetzt werden? ?(


    Danke und

    Lieben Gruß jemue

    Einmal editiert, zuletzt von jemue ()

  • Wie ist denn die Einstellung unter :arrow: Stammdaten :arrow: Meine Firma :arrow: Einstellungen :arrow: Steuer-Einstellungen :arrow: MwSt-Einstellungen ab 2007 ? Ist dort die Kleinunternehmerbesteuerung aktiviert?


    In diesem Fall sollte dann nämlich immer der richtige Steuersatz "0%" vorgeblendet werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Es ist in den Stammdaten natürlich die Kleinunternehmerregelung aktiviert.


    Aber wenn ich dann z.B. eine Fachzeitschrift buchen möchte, wird dort in der "Zahlungs"-Maske die (dafür üblichen) 7% vorausgewählt. Und wenn ich z.B. ein "geringwertiges Wirtschaftsgut bis 150 Euro" eingebe, steht dann die 19% Vorsteuer im Steuerschlüssel - wie gesagt, auch wenn die Kleinunternehmerregelung in den Stammdaten aktiviert ist.

  • Dann bitte eine Email oder einen Anruf an den Support.
    Über das Ergbnis bitte hier berichten.

  • Werde ich machen - soll aber heißen, wenn die Kleinunternehmerregelung gewählt wurde, sollte dort immer 0% stehen, egal was für eingaben gemacht werden!? ?(


    Könnte also alles von Hand auf 0% setzen?

  • Könnte also alles von Hand auf 0% setzen?

    Ja, Du musst dann den Steuerschlüssel Umsatzsteuerfrei (Einkauf) verwenden.


    Ich habe mir den Kontenplan insbesondere bzgl. des Kontos Zeitschriften/Bücher einmal angesehen. MB versucht es allen gerecht zu werden, was natürlich nicht gelingen kann. Daher sind aber Konten wie eben das Konto Zeitschriften/Bücher mit dem Steuersatz 7% vorbelegt, weil dieser der Regelsteuersatz für Zeitschriften sind. Diese Vorbelegung lässt sich auch nicht durch die Kleinunternehmereinstellung in den Stammdaten deaktivieren. Allerdings kannst Du im Kontenplan mit F10 die Voreinstellung Standard-Steuersatz umstellen, wenn Du es für notwendig hältst. Ich würde es nicht tun, aber das ist mein reines Bauchgefühl.

  • Zitat

    die Voreinstellung Standard-Steuersatz umstellen, wenn Du es für notwendig hältst. Ich würde es nicht tun, aber das ist mein reines Bauchgefühl


    Dahin ging ja die Frage - muss immer auf 0% umgestellt werden, oder kann die Voreinstellung so bleiben?


    Kommt rechnerrich für das Finanzamt etwas anderes raus? Ich bin in dieser Beziehung der Abrechnung eher etwas unbefleckt. ;)

  • Ja, Du musst dann den Steuerschlüssel Umsatzsteuerfrei (Einkauf) verwenden.

    Bei der Zuweisung mit dem Zuweisungs-Assistenten musst du den vorgenannten Steuerschlüssel verwenden. Dann klappst auch mit der EÜR und der USt-Jahreserklärung. Im Kontenplan hingegen würde ich die generelle Umstellung nicht vornehmen.