Vorkasse abziehen bei Rechnungsstellung

  • Hallo.
    Ich möchte eine Rechnung schreiben, wo vom zu zahlenden Betrag die geleistete Vorkasse abgezogen werden muß.
    Kann ich mit diesem Programm eine extra Zeile unter der Zeile Mehrwertsteuer einfügen????
    Gruß und danke

    • Offizieller Beitrag

    2020.10. 26. P.S. Die Antworten hier sind alle überholt. Für Anzahlungen, Vorauskasse bietet mein Büro Abschlagsrechnungen an.

    Ja, Du kannst darunter eine Extrazeile eingeben.
    1.) Mit Rechtsklick in die Rechnung kannst Du den Schlußtext ändern.
    2.) Unter > Stammdaten > Textbausteine > Rechnungen kannst du verschiedene Einleitungstexte oder Schlußtexte vorgespeichert eingeben, und dort auch Variablen aus den individuellen Feldern eingeben <M_C_INDIVIDUAL1>
    3.) Unter > Stammdaten > Zahlungsbedingungen kannst du z.B. auch unter Sonstiges eine "Vorauskasse"-Anmerkung voreingeben, die dann auf der > Rechnung unter > Eingabemaske unter > Zahlungsart ausgewählt werden kann.
    4.) Wenn du den Rechnungsbetrag durch eine schon erfolgte Zahlung reduzieren möchtest (z.B. Vorauskasse), lege einen Pseudoartikel Vorauskasse an, mit der Mengeneingabe -1, dann siehst du den MWST Anteil davon. Alles klar? Sonst melde Dich nochmal
    Samm

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, der von Samm unter Punkt 4 genannte Weg ist der richtige, natürlich musst du dann den Nettowert der Vorauszahlung eintragen, sonst wird das Ergebnis doch wieder verfälscht.
    Dein Ansatz, die Anzahlung nach der Mehrwertsteuer einzufügen bringt deine Buchhaltung letztendlich durcheinander, wo bleiben in dem Fall die 19%?
    Klingt alles ganz schön kompliziert, deshalb hier noch einen Sreenshot, da siehst du, dass Brutto 200 € berücksichtigt wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Danke Burki, so ist's wunderschön dargestellt. :) Da hast Du mir viel Denk-, Formulier- und Darstellungsarbeit abgenommen! Samm

  • Hallo, wo ist der denn?
    Ich habe das Problem, Arbeitstage abzurechen.
    Schema:
    xx Tage a xx
    abzüglich
    Abschlag xx
    Rest xx


    Hier verlangt das FA die Ausweisung der beim Abschlag erhaltenen MwSt.


    Wie geht das, bitte?

  • Hallo Burki,


    ich denke, Dein Beispiel hat einen Fehler.
    Du reduzierst ja die Gesamteinnahme um die Vorauszahlung und die Rechnung an sich stimmt doch gar nicht mehr.


    Der Kunde wird sich bestimmt auch beschweren, denn er kann ja nicht die volle Höhe des eingekauften Artikels beim FA geltend machen :x


    Bei MB kann man so etwas nur über zusätzlichen Text mit manueller Eingabe des Restbetrages, den der Kunde noch zu zahlen hätte, machen.


    Die ursprüngliche Rechnung darf dadurch nicht beeinflusst werden!


    Gruß
    Bertram

  • Ich muss cityfunk hier absolut Recht geben. Wird die eigentliche Rechnung so geschrieben wie von Samm und Burki vorgezeigt so ist die Rechnung als gesamtes falsch, da der Rechnungsbetrag niedriger wäre als gewollt und gesollt. Ebenso die daraus resultierende St-Berechnung.


    Es geht wirklich nur mit der _zusätzlichen_ Quittung über Freitext und Taschenrechner oder aber mit einer Extra-Quittung die dann halt zeitgleich dem Kunden (egal ob privat oder geschäftlich) gegeben wird.


    Wobei man hier eine Kleinigkeit beachten sollte wenn man eine zusätzliche Quittung hergibt: hat der Kunde am Ende 2 Quittungen für 1 Betrag, könnte er auf die Idee kommen den Betrag 2mal vom eigentlichen Rechnungsbetrag abzuziehen, er hat ja Belege dafür und man selber schaut in die Röhre. Deswegen ist der Weg über den Freitext mit dem Hinweis das es da schon einen Betrag gab absolut vorzuziehen.


    Ich würde aber auf jeden Fall auch darauf hinweisen das dieser Betrag schon quittiert wurde. Also _nicht_ "Vorauszahlung 200,- € am 18.10.2007 erhalten" sondern eher "Nach Abzug der am 18.10.2007 von Ihnen erhaltenen und von uns schon bestätigten Vorauszahlung in Höhe von 200,- € bitten wir sie den noch fälligen Betrag in Höhe von 800,- € innerhalb...." Ist zwar etwas mehr Text, aber das Risiko das das Pferd vor der Apotheke kotzt ist deutlich geringer ;)


    Im ersteren Fall bestätigt man dem Kunden ja von ihm 200,- € am 18.10. bekommen zu haben. Hat der Kunde darüber noch eine Quittung bekommen (was ja ganz normal und notwendig ist) so hat er wieder 2 Bestätigungen/Quittungen. Wie will man ihm nachweisen das es nur eine Zahlung war? Schließlich könnte es ja sein das er am Vormittag einmal 200,- € gegeben hat und am Nachmittag nochmal... Hoffe ich konnte mich trotz allem klar ausdrücken.

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  • ........nun ich bin zwar kein Handwerker, aber die schreiben auf eine solche Quittung Abschlagszahlung zur Rechnung Nr.xxxxxx


    So wäre erkenntlich, dass es sich nicht um einen "normalen" Einkauf handelt.
    Solche Quittungen können beim FA nicht geltend gemacht werden.

  • Als Handwerker auch kein Problem... im Handel kann des schon bisserl anders ausschauen...

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo in die Runde,
    mittlerweile klingt ja alles ziemlich un- bzw. missverständlich. Also noch mal kurz erläutert was ich meine.
    Vorab: Mein Fehler war, in dem Beispiel von einem Artikel zu schreiben, richtig wäre hier eine zu erbringende Leistung.


    Zum Beispiel: Ich arbeite an einem Projekt, es sind Teilrechnungen (Abschläge) vereinbart. Nach Erbringung einer Teilleistung wird diese vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt, pauschal als Summe (in dem von mir genannten Beispiel die 168,07 € netto).
    Das Projekt ist fertig, es erfolgt eine Abrechnung über die Einzelpositionen mit Ausweis der Endsumme (im Beispiel die 840,37 € netto).
    Richtigerweise muss ich ja die Teilrechnung abziehen, schließlich ist ja auch schon Geld geflossen (ich gehe davon aus, das der Kunde die Abschlagrechnung zwischenzeitlich bezahlt hat), welches bei Eingang steuerlich relevant wird (Ist-Versteuerung).


    Zitat von &quot;citiyfunk&quot;

    Der Kunde wird sich bestimmt auch beschweren, denn er kann ja nicht die volle Höhe des eingekauften Artikels beim FA geltend machen


    Warum? Hat er für die Vorauszahlung keine Rechnung bekommen? Dann ist das wohl ein Problem, schließlich ist bei Zahlung Geld geflossen.
    Das mit der Quittung halte ich persönlich für problematisch, nicht zuletzt wegen der Problematik der Formulierungen auf der abschließenden Rechnung.


    So ich hoffe ich kann ein wenig zum Verständnis beitragen und wünsche allen ein schönes Wochenende.

  • Wenn Du schon eine Rechnung geschrieben hattest ist die Aufführung der Beträge in einer weiteren Rechnung aber auch nicht mehr korrekt - was allerdings den Vorteil hat das die Beträge auch nicht mehr abgezogen werden müssen.


    Sprich der Kunde hat am Ende für ein Projekt z.B. 2 Rechungen, jede steht alleine für sich.



    Das ist aber hier ja nicht das Problem, wenigstens nicht so wie ich es vom TE verstanden hab. Hier geht es darum das es halt schon ein Geld für _eine_ Sache gab, für die es noch keine Rechnung gab. Und da ist der von Burki beschriebene Weg falsch, weil die Rechnung als Gesamtes nicht mehr stimmen würde. Und der Weg von cityfunk gefährlich, da es leicht zu einer Doppelbestätigung einer Zahlung kommen kann und die damit dem Kunden zweimal gutgeschrieben würde, was einen Einnahmeverlust bedeuten kann. Da das Geld ja real nur einmal gezahlt wurde. Dies bedeutet dann nur Ärger und womöglich einen Prozess bei dem der Kunde am Ende (insbesondere bei Barzahlungen) die deutlich besseren Karten hat. Einfach eine etwas längere Formulierung und man ist aus dem Schneider, weil deutlich gemacht wird was und wieviel es genau ist.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von &quot;GMK&quot;

    Wenn Du schon eine Rechnung geschrieben hattest ist die Aufführung der Beträge in einer weiteren Rechnung aber auch nicht mehr korrekt

    Der Betrag wird ja nicht 'aufgeführt', es handelt sich um eine Position mit einem negativen Wert in Höhe der berechneten Teilleistung. Der Geldfluss ist vorher erfolgt und demzufolge ab Zahlungseingang steuerlich relevant. Ist diese Teilrechnung vom Kunden bezahlt, muss ich dieses schließlich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen.

    Zitat von &quot;GMK&quot;

    - was allerdings den Vorteil hat das die Beträge auch nicht mehr abgezogen werden müssen.


    Sprich der Kunde hat am Ende für ein Projekt z.B. 2 Rechungen, jede steht alleine für sich.


    Die in der Summe aber letztendlich der Gesamtsumme des Angebotes entspricht. Diese Schlussrechnung basiert schließlich auf einem Angebot, sie enthält natürlich für den Leistungsnachweis die angebotenen Positionen , ggf. korrigierte Mengenangaben und auch zusätzliche Leistungen. Wo erkennst du hier das Problem?

  • Zitat

    Wo erkennst du hier das Problem?


    ...ganz einfach burki, weil es bei MB keine Teilrechnungen und "Schlußrechnung", wie zum Beispiel in einer Handwerker-Software gibt.



    Die Frage stellt sich nun aber; bekommt ICKE Geld für Bezahlung eines Artikels ( Anzahlung ) oder einer Dienstleistung ( Teilrechnung )


    Ich bin immer von ersteren ausgegangen.

  • Genau das ist es - es gilt nicht das Recht von Handwerkern für uns, sondern das vom Handel. Und da gibt es kleine aber feine Unterschiede.


    Wenn Du unbedingt schon bezahlte Posten in der letzten Rechnung nochmal erwähnen willst, dann schreib sie doch einfach mit 0,00 € rein und im Beschreibungsfeld kannst Du auf die andere (erstere, bezahlte) Rechnung Stellung nehmen. Sparst Dir den _so_ nicht erlaubten Minusartikel und hast es in der Gesamtaufstellung (die nicht notwendig ist) auch wieder mit drin.


    Den eins ist wirklich wichtig:

    Zitat von &quot;cityfunk&quot;

    Die ursprüngliche Rechnung darf dadurch nicht beeinflusst werden!


    Das Angebot schon, das ist da relativ egal. Wobei es unterm Strich ja nichtmal verändert wird, nur auf mehrere Rechnungen aufgeteilt.

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  • Zitat

    Wenn Du unbedingt schon bezahlte Posten in der letzten Rechnung nochmal erwähnen willst, dann schreib sie doch einfach mit 0,00 € rein


    .......was wahrscheinlich viele Anwender ( auch ich ) unschön finden, hier sollten sich die Programmierer Gedanken machen ob man den Null-Wert nicht unterdrücken kann........es sieht halt besch... aus.
    Ich werde das demnächst noch mal als Verbesserungsvorschlag einreichen.


    Gruß
    Bertram

  • naja, unschön ist ja auch nicht das einzige... insbesondere wenn es sich um Artikel handelt hat der Kunde dann ja 2 Rechnungen wo der Artikel 2 mal jeweils für sich aufgeführt wird - also müsste er (der Kunde) eigentlich auch 2mal den Artikel haben. Deswegen ja auch unbedingt dieser extra Hinweis auf die frühere Rechnung und das es nur nochmal eine "Erwähnung der Übersichtlichkeithalber" ist.

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  • Zitat

    ...ganz einfach burki, weil es bei MB keine Teilrechnungen und "Schlußrechnung", wie zum Beispiel in einer Handwerker-Software gibt.


    Warum "Handwerker-Software"? Das Programm wird doch ausdrücklich für Freiberufler angeboten und beworben. Meines Wissens sind Freiberufler nie Händler, sondern fast immer Dienstleister. Dort liegt dann der Hase im Pfeffer und ihm juckt das Fell.


    Das ist die eigentliche Schwachstelle im Programm. Man kann damit keine Rechnungen als Dienstleister schreiben. Das wird nämlich genauso gemacht, wie Burki schrieb. Überhapt ist der ganze Informationsfluss in der Software davon betroffen: Im Angebot wird eine Dienstleistung = ein "Artikel" angeboten. Ich kann dies leider nur in einem Stück abrechnen und nicht wie üblich mit Abschlagsrechnungen und einer Schlussrechnung. Die Schlussrechnung enthält die Gesamtsumme und zieht alle Abschlagsrechnungen ab. Geht leider nicht, auch nicht in der Pro-Version.



    [gelöst: Abschlagsrechnung, Schlußrechnung]

    Einmal editiert, zuletzt von SAMM () aus folgendem Grund: [gelöst: Abschlagsrechnung, Schlußrechnung]