1% Regelung

    • Offizieller Beitrag

    Das hat nichts mit schlüssig oder unschlüssig zu tun. Es ist schlicht und einfach eine Einzelfallentscheidung. Und ich gehe fest davon aus, dass das FA erst einmal streichen wird. Dir bleibt selbstverständlich der Rechtsweg offen. Und was letztlich bei einem Klageverfahren rauskommt ist steht auch nicht fest. Nur wundern solltest Du Dich nicht. Die 400€-Kraft ist hoffentlich eine fremde Dritte.

  • Die 400€-Kraft ist hoffentlich eine fremde Dritte.


    ????


    Nein! Warum?
    Genaugenommen ist es sogar eine voll sozialversicherungspflichtige
    sprich 410€. Und es handelt sich um meine Freundin.


    Jeztz bin ich aber mal gespannt, was daran auszusetzen ist.

  • Und wieder zeigt sich immer fleißig beantragen!!!


    Zitat

    Arbeitszimmer wieder absetzbar
    Bundesverfassungsgericht erklärt Steuerregelung für verfassungswidrig


    Wer einen Teil seiner Arbeit zu Hause erledigt, kann das Arbeitszimmer steuerlich wieder geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute das seit 2007 geltende verschärfte Steuerrecht gekippt und erklärte es rückwirkend für verfassungswidrig.

    • Offizieller Beitrag

    Und wieder zeigt sich immer fleißig beantragen!!!

    Was hat das jetzt mit der Argumentation zur Rechtslage im Zeitpunkt der Fragestellung zu tun? Es laufen tausende Verfahren, die sich gegen irgendwelche Vorschriften des EStG oder sogar des europäischen Rechts richten. Es gibt Steuerberater, die legen tatsächlich Widerspruch gegen jeden Steuerbescheid ein und beziehen sich mit 50 Seiten Einspruchsbegründung auf noch so nichtssagende Textstellen des EStG.


    Das Forum kann wie gesagt nur die Rechtsauffassung der Antwortgeber im Zeitpunkt der Fragestellung nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Recht wiedergeben. Da nun keiner vollkommen ist und auch das Recht sich ständig wandelt, gibt es ab und an solche "Überraschungen". Und das die bescheide seit nunmehr einiger Zeit vorläufig ergingen hinsichtlich der abzugsfähigkeit etwaiger Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers war auch den Antwortgebern bekannt. Ebenso, dass jedem natürlich der Rechtsweg freisteht. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Antwort zum Zeitpunkt der Fragestellung.

  • Und wieder zeigt sich immer fleißig beantragen!!!

    ...das habe ich aber anders gelesen...


    In dem vom BVG entschiedenen Fall, ging es um einen Lehrer, dem an seinem Arbeitsplatz Schule kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung stand. In diesem Fall, ist das häusliche Arbeitszimmer steuerlich anzuerkennen.
    Sobald jedoch ein weiterer Arbeitsplatz vorhanden ist, spielt die zeitliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers keine Rolle. Hier bleibt es auch dann beim Abzugsverbot, wenn das häusliche Arbeitszimmer für mehr als 50% der beruflichen Tätigkeit genutzt wird, so die Verfassungsrichter.


    In Deinem Fall stehen Dir in den drei Bankfilialen Arbeitsplätze zur Kundenberatung und für Vertragsabschlüsse zur Verfügung. Ob Deine persönliche Situation also auf das Urteil zutrifft ist noch zu prüfen und kann hier sicherlich nicht beantwortet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Die Verfassungswidrigkeit hat sich nicht nur auf den Berufsstand der Lehrer bezogen.
    Insb. wurden hier auch Handelsvertreter angesprochen!
    Die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers mit dem Kriterium "Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit" ist in einem neuen Licht zu sehen
    so die Aussage.
    Wie natürliche die geforderte Neuregelung aussehen wird bleibt offen.

  • Wie natürliche die geforderte Neuregelung aussehen wird bleibt offen.


    ...du musst mal genau lesen, und zwar bleibt weiterhin die Bedingung, dass vom Arbeitgeber kein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt wird.
    Handelsvertreter und ähnliche, die regelmässig die Firma aufsuchen, müssen aucxh weiterhin dort ihren Bürokram verrichten.
    MfG Günter

  • Die Verfassungswidrigkeit hat sich nicht nur auf den Berufsstand der Lehrer bezogen.
    Insb. wurden hier auch Handelsvertreter angesprochen!

    Das ist korrekt.
    Aber ein Lehrer (z.B. der Rektor einer Schule) der in der Schule einen eigenen Arbeitsplatz hat, wird auch zukünftig sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht geltend machen können.


    Das gleiche gilt auch für den Handelsvertreter. Ein Handelsvertreter, der in seinem Betrieb einen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, wird es auch zukünftig schwer haben, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass er sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich mindernd geltend machen kann.


    Es wird immer auf den Einzelfall ankommen.
    Daher ist das von Dir gepostete Zitat zum BVG-Urteil meiner Meinung nach schlicht und ergreifend ungenau, weil es am Kern des Urteils vorbeigeht.

  • ...du musst mal genau lesen, und zwar bleibt weiterhin die Bedingung, dass vom Arbeitgeber kein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt wird.
    Handelsvertreter und ähnliche, die regelmässig die Firma aufsuchen, müssen aucxh weiterhin dort ihren Bürokram verrichten.
    MfG Günter


    1. Hat ein selbständiger Handelsvertreter keinen Arbeitgeber
    2. Genau der Punkt "Bürokram" verrichten trifft nicht zu!
    da
    3. Ich muss meinen Bürokram zuhause verichten, da
    überhaupt garkein Arbeitsplatz hierfür zur Verfügung steht.
    Alle Kundenunterlagen und sonstiger Bürokram befinden sich
    bei mir zuhause. Lediglich steht bei den Beratungen in der
    Bank ein Schreibtisch zur Verfügung. Und da ich überwiegend
    bei den Kunden zuhause berate ist die Sachlage für mich
    nicht zu diskutieren.


    Und sollte hiefür die Gesetzesgrundlage immer noch nicht ausreichen,
    dann werde ich das eingerichtete Büro als Arbeitsplatz meiner
    Frau, die bei mir angestellt ist ansetzen können.

    • Offizieller Beitrag

    Und da ich überwiegend bei den Kunden zuhause berate ist die Sachlage für mich nicht zu diskutieren.

    Wer will denn mit Dir diskutieren? Du bist doch in diesem Punkt eh beratungsreistent. Schau Dir die Kurzfassung des Urteils des BVerfG einmal an, dann wirst Du sehen, dass hier für den Steuerbürger noch längst nicht alles in trockenen Tüchern ist. Selbst die Süddeutsche und anderer Medien sind da sehr kritisch.

    Und sollte hiefür die Gesetzesgrundlage immer noch nicht ausreichen, dann werde ich das eingerichtete Büro als Arbeitsplatz meiner Frau, die bei mir angestellt ist ansetzen können.

    Mit solchem Rumgeeiere machst du die ausschließliche berufliche/betriebliche Veranlassung nicht glaubhafter. Wem entstehen denn die Kosten? Nicht abziehbarer Drittaufwand? Du machst es einem Bearbeiter leicht, Argumente gegen eine steuerliche Anerkennung der Räumlichkeiten zu finden.


    Sollte man vor dem anzetteln einer solchen Streitdiskussion nicht erst einmal den vollständigen Text des BverfG-Urteils und den entsprechenden Erlass des Bundesfinanzminsteriums nach wahrscheinlicher Gesetzesänderung abwarten?

  • Und sollte hiefür die Gesetzesgrundlage immer noch nicht ausreichen,
    dann werde ich das eingerichtete Büro als Arbeitsplatz meiner
    Frau, die bei mir angestellt ist ansetzen können.


    Wir sprechen hier von einem häuslichen Arbeitszimmer ?(


    Wenn du eine angemeldete Firma mit dem Firmensitz in deinem Hause (oder angemieteten Räumen) hast, und Personal in Büroräumen beschäftigst, so ist doch alles klar.
    Die Kosten gehören dann in deine EÜR, das war aber immer so.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du eine angemeldete Firma mit dem Firmensitz in deinem Hause (oder angemieteten Räumen) hast, und Personal in Büroräumen beschäftigst, so ist doch alles klar.
    Die Kosten gehören dann in deine EÜR, das war aber immer so.

    Na, wenn solche Fälle bei "Ehegattenarbeitsverhältnissen" immer so einfach zu regeln wären. Warum gibt es da bloß immer so viele Streitigkeiten bei Betriebsprüfungen?


    Wäre doch eine prima Rechnung, jeder verheiratete Inhaber eines häuslichen Arbeitszimmers schließt einen (in der Regel auf das "Haushaltsbudget" kostenneutralen) Ehegattenarbeitsvertrag ab und kann dann das häusliche Arbeitszimmer ohne jede Einschränkung absetzen. Hinkt irgendwie, oder warum ist da noch niemand drauf gekommen?

  • Noch ein kleiner Nachtrag, der auch dazu passt.
    Z.z. habe ich ein Dienstbüro, dass es notwendig macht, Fahrten zw. Wohnung und Dienststelle anzugeben.
    Nunmehr werde ich in Zukunft kein festes Büro haben, sondern für die Betreuung von drei Geschäftsstellen zuständig sein. Dies bedeutet, dass der Hauptausgangspunkt meiner Tätigkeit vom Homeoffice aus stattfinden wird.
    Lediglich die Beratung der Kunden findet dann entweder in den Dienststellen oder bei dem Kunden statt.

    ...die ganzen Irritationen sind mit diesem Beitrag aufgetreten. Es kommt nunmehr eben darauf an, wie die jeweiligen Arbeitsplätze in den drei Dienststellen zu werten sind.


    Da aber eine Diskussion unerwünscht ist, klinke ich micht jetzt aus.

  • Wäre doch eine prima Rechnung, jeder verheiratete Inhaber eines häuslichen Arbeitszimmers schließt einen Ehegattenarbeitsvertrag ab und kann dann das häusliche Arbeitszimmer ohne jede Einschränkung absetzen. Hinkt irgendwie, oder warum ist da noch niemand drauf gekommen?


    ...weil eben nicht alles korrekt ist.
    Normales Arbeitsverhältnis mit Lohnzahlung auf einem eigenen Konto, richtige Abführung der Lohnabzüge, und der Büroraum einen eigenen Eingang hat, und nicht ein Verschlag hinterm Schlafzimmer ist :thumbsup:
    MfG Günter

  • Da aber eine Diskussion unerwünscht ist, klinke ich micht jetzt aus.


    Da habe ich nicht die Diskussion mit Dir gemeint, sondern die mit dem FA. :)


    Normales Arbeitsverhältnis mit Lohnzahlung auf einem eigenen Konto, richtige Abführung der Lohnabzüge, und der Büroraum einen eigenen Eingang hat, und nicht ein Verschlag hinterm Schlafzimmer ist


    Wenn es nur diese Dinge sind, dann sehe ich kein Problem. Es ägert mich vllt. ein wenig, dass man für
    so naiv gehalten wird o.g. nicht einzuhalten. Meine Frau ist mit Arbeitsvertrag als sozial- und
    rentenversichungspflichte Angestellte tätig. Bekommt jeden Monat ihr Gehalt auf ihr eigenes Konto.
    Sozialabgaben werden natürlich abgeführt und Lohnsteuer bezahlt. Das Arbeitszimmer ist ein Büro
    mit 10qm dass nur für berufliche Zwecke genutzt wird und worin sich auch nur berufliche Dinge
    befinden. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

  • Na, wenn solche Fälle bei "Ehegattenarbeitsverhältnissen" immer so einfach zu regeln wären. Warum gibt es da bloß immer so viele Streitigkeiten bei Betriebsprüfungen?


    Sorry, den Beitrag habe ich erst später gesehen.


    Das liegt vllt. daran, dass einige die von Günter angegebenen Regeln nicht einhalten
    und vllt. das Geld auf ein geimeinsames Konto zahlen oder sogar die Gehaltszahlungen
    garnicht vornehmen. Ansonsten sehe ich dies als ganz normalen Vorgang.

  • Mit solchem Rumgeeiere machst du die ausschließliche berufliche/betriebliche Veranlassung nicht glaubhafter. Wem entstehen denn die Kosten? Nicht abziehbarer Drittaufwand? Du machst es einem Bearbeiter leicht, Argumente gegen eine steuerliche Anerkennung der Räumlichkeiten zu finden.


    ???


    Also der Büroraum befindet sich in meinem Haus, dass als Sitz des Unternehmens in der Gewerbeanmeldung angegeben ist.
    Die Kosten entstehen mir, da meine Frau für die Tätigkeiten ein Büro benötigt. Es lässt sich zwar fasst alles in der
    Küche erledigen, aber eben nicht alles. :)


    Sollte man vor dem anzetteln einer solchen Streitdiskussion nicht erst einmal den vollständigen Text des BverfG-Urteils und den entsprechenden Erlass des Bundesfinanzminsteriums nach wahrscheinlicher Gesetzesänderung abwarten?


    Da hast Du Recht! Aber ich empfinde es nicht als Steitdiskussion.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Sachverhalt doch so klar ist und Du Dich so ungerecht behandelt fühlst, warum hast Du das denn bisher so nicht geltend gemacht bzw. warum wurde Dir das bei dieser Argumentation nicht anerkannt. Warum hast Du nicht selber geklagt. Es wird nämlich sowieso wahrscheinlich auf Einzelfallentscheidungen herauslaufen.


    Man kann hier übrigens auch editieren ("bearbeiten")!

    Beim editieren aber nicht mehr zitieren. :)

    Und auch das kann man, wie Du hier beispielhaft siehst.

  • Beim editieren aber nicht mehr zitieren. :)


    Ich habe es über EÜR geltend gemacht hatte aber noch keine BP.
    Problem ist einfach, dass hier die Fragen nicht konkret fallbezogen
    beantwortet werden und dadurch Irrtümer entstehen.
    Es wird immer davon ausgegangen, dass der Fragesteller keine Ahnung
    von allem hat und ein allgemeiner Lösungsvorschlag angeboten, der
    natürlich zu Disskusionen führt.


    Mir geht es hier eigentlich nur um einen Erfahrungswert aus der Praxis.
    Ich habe mit den Finanzämtern schon so viel Unsinn erlebt. Teilweise
    zu meinem Vorteil, teilweise zu meinem Nachteil. Und selbst wenn
    ein Gesetzt beschlossen ist, bedeutet es noch lange nicht, dass die
    FA schon ihren Kreis gebildet haben, um die Umsetzung zu diskutieren.


    Ein wenig stört auch das Angst machen von dem FA. Und deshalb wollte
    ich mit dem Beitrag klar machen, dass einfach alles beantragt werden kann,
    da es sich um einen Antrag und nicht um einen Vertrag handelt. 8)


    P.S.
    Ich habe aber keine Lust den html selber einzugeben.

    2 Mal editiert, zuletzt von AndyF ()