1% Regelung

    • Offizieller Beitrag

    Textstelle zum zitieren auswählen, antworten klicken, Zitatfenster ausschneiden (das Ganze mit quote), zurück klicken, bei dem zu editierenden/bearbeitenden Post dann einfügen und weiterschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es über EÜR geltend gemacht hatte aber noch keine BP.

    Schreibst du jetzt zum ersten Mal.

    Problem ist einfach, dass hier die Fragen nicht konkret fallbezogen beantwortet werden und dadurch Irrtümer entstehen.

    Ist Dir entsprechend Deiner Schilderung beantwortet worden (siehe khmcologne #34).

    Mir geht es hier eigentlich nur um einen Erfahrungswert aus der Praxis.

    Wie soll es zu solch einem Einzelfall Erfahrungswerte geben? Den konkreten Sachverhalt und vor allem die räumlichen Verhältnisse kennst nur und ausschließlich Du.

    Ein wenig stört auch das Angst machen von dem FA. Und deshalb wollte ich mit dem Beitrag klar machen, dass einfach alles beantragt werden kann, da es sich um einen Antrag und nicht um einen Vertrag handelt.

    Und genau da wird es gefährlich und hat deswegen in einem Forum zu einem konkreten Beispiel nichts zu suchen. Da werden steuerunkundige auf eine falsche Fährte geführt. Ist genau dasselbe, als wenn sich alle freuen was alles für Unmöglichkeiten in Ihrer Steuererklärung "auf Grund Ihrer Ausführungen" anerkannt wurde. Tatsächlich hat sich das unter Umständen auf Grund gewichtender Bearbeitung kein Mensch angeschaut und nächstes Jahr kommt das böse Erwachen.

    P.S.
    Ich habe aber keine Lust den html selber einzugeben.

    Verstehe ich nicht.


    Wie schaffst Du es eigentlich, die Zeilen immer nur zur Hälfte oder gar ein Drittel vollzuschreiben? So geschrieben und schlecht editiert, zack sind wir schon auf Seite 3.

  • Ich habe es über EÜR geltend gemacht hatte aber noch keine BP.


    ...das ist dann eben kein häusliches Arbeitszimmer, sondern Büroraum deiner Firma.
    MfG Günter

  • ...das ist dann eben kein häusliches Arbeitszimmer, sondern Büroraum deiner Firma.


    DAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Genau den Gedankesprung habe ich bisher nicht gemacht!


    Dann auf 4200!?


    Wie schaffst Du es eigentlich, die Zeilen immer nur zur Hälfte oder gar ein Drittel vollzuschreiben? So geschrieben und schlecht editiert, zack sind wir schon auf Seite 3.


    Neidisch?

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • Dann auf 4200!?


    Nö, nicht nur, sondern.....
    4200 4220 4230 4240 4250 4260 4270 4280 :) ... vielleicht mal einen Buchhaltungskurs belegen :?:
    MfG Günter

  • ... vielleicht mal einen Buchhaltungskurs belegen

    Und wieder mal eine überflüssiger und einfach ideenlose Anspielung. Für Dich von mir aus 4200ff.


    Im übrigen habe ich während meinen Ausbildungen mehr als genügend Buchhaltungskurse besucht und war auch zwei Jahre in einer Kreditorenbuchhaltung tätig. Und deshalb mal schön runter vom hohen Pferd! Genügend Beiträge von Dir
    würden einer Auffrischung der Buchführungskenntnisse auch gut tun.


    Und bei der Wahl von Konten gibt es immer einen Spielraum und deshalb meine Frage, ob vllt. ein anderes Konto existiert das sinniger wäre. Da ich weder Kontenrahmen noch meinen Kontenplan auswendig lerne. Und im übrigen mache ich immer noch EÜR und werde daher trotzdem alles auf 4200 buchen und die Aufteilung auf dem Buchungsbeleg vornehmen. Und was glaubst du wird passieren? Richtig! Garnichts!


    Aber gerne können wir uns mal über BKK, KKK oder Skontren Buchungen unterhalten. Vllt. liegt Dir aber auch die Verbuchung von Importakkreditiven oder Exportinkasso mehr. Und wenn es dann immer noch nicht reicht, dann lass uns doch ein wenig über EWB oder PWB plauschen.


    OMG!!!


    Gerade mal Aktive- und Passive Bestandskonten unterscheiden können und dann den großen Guru spielen.

    3 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Versuch, das Schriftbild übersichtlicher zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll denn der Streit schon wieder. Buchführungstechnisch gibt es (fast) immer mehrere Wege, die zum selben Ziel führen. Ob das in letzter Instanz alles so richtig ist, ist in den meisten Fällen doch zweitrangig. Das FA akzeptiert auch unkonventionelle Buchungsmethoden, wenn diese eindeutig und zweifelsfrei nachvollziehbar sind und zum richtigen steuerlichen Ergebnis führen. Da gibt es allenfalls eine Prüfungsbemerkung.


    @AndyF
    Ich habe Deinen letzten Text einmal editiert. Findest Du ihn so nicht übersichtlicher und angenehmer zu lesen?

  • Ich habe Deinen letzten Text einmal editiert. Findest Du ihn so nicht übersichtlicher und angenehmer zu lesen?


    Ich gelobe Besserung! Ich schreibe nur ungern so lange Zeilen. :whistling: