Photovoltaik-Anlage - Wo erfolgt die Eingabe

  • Hallo zusammen,
    bisher hatte ich eine Steuerberaterin, aus Gründen der Kostenersparnis versuche ich es nun selbst, zumal mir die Dame in Sachen Photovoltaik einige Informationen gab, die bei Rückfrage beim Finanzbeamten keinen Bestand hatten :S
    Das Finanzamt sagte, ich müsse kein Gewerbe anmelden sondern könnte dies auch bei der Einkommenssteuer unter Gewinn und Verlust eingeben (inkl. AfA)
    Tja, wo um Himmels willen gebe ich das denn jetzt ein ?(
    Es handelt sich um eine kleine Anlage (3,5 kwp), die im Oktober 08 installiert wurde. Ich hatte es unter "weitere Einkünfte und Bezüge" versucht, das scheint mir aber falsch zu sein.
    Es wäre toll, wenn mir jemand Hilfestellung geben könnte. Welches Formular, wo trage ich die Kosten ein, Einnahmen hatte ich noch keine und wo bzw. wie erfolgt die Darstellung der Afa.


    Liebe Grüße und schon jetzt vielen Dank für die Hilfe :)
    Marika

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt sagte, ich müsse kein Gewerbe anmelden sondern könnte dies auch bei der Einkommenssteuer unter Gewinn und Verlust eingeben (inkl. AfA). Tja, wo um Himmels willen gebe ich das denn jetzt ein?

    Ja natürlich unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sagt das FA Dir doch! Auch, wenn dafür nicht zwingend ein Gewerbe angemeldet werden muss, handelt es sich um eben solche.

  • Hallo Miwe4
    danke für die Antwort. Auch wenn Du mich für einfältig hältst. Ich habe keine Gewerbe angemeldet, keine Steuernr. dafür etc.
    Im Prinzip kann ich für 2008 doch nur Kosten angeben
    Welches Formular muss ich denn dann aufrufen.
    Geht das über die EInnahmenüberschussrechnung ??
    Sorry, aber leider habe ich hier wirklich keine Idee. Kannst Du es bitte wirklich ganz einfach also step by step erklären???
    Liebe Grüße
    Marika

  • Kannst Du es bitte wirklich ganz einfach also step by step erklären???


    ...also step by step...du gehst an deinen Schrank...nimmst dir die Unterlagen (Ordner) der Steuerberaterin vom letzten Jahr...schaust dir an, wie sie das gemacht hat...dann nimmst du die aktuellen Zahlen von 2008 und trägst die genau so ein...für etwaige Fehler haftest du selber :)
    ...auch wenn du wegen Geringfügigkeit kein Gewerbe angemeldet hast, abrechnen musst du so, als wenn du eins hättest.
    Viel Glück...nebenbei bemerkt...der Schaden, den du anrichtest, kann dich vielleicht mehr kosten, wie das Honorar eines Steuerberaters.
    MfG Günter

  • Vielen Dank für die freundlichen Antworten, die mir leider nicht wirklich geholfen haben.
    Bis auf die besagte Angaben zur neuen Photovoltaikanlage habe ich schon alle Eingaben mit Hilfe der Vorlage des letzten Jahres erledigen können. Doch zur Anlage gibt es leider keine Vorlage :(
    Ich versuche es daher mit meiner Frage noch einmal.
    Auf Empfehlung des Finanzamtes haben wir uns entschieden, auf die Erstattung der MwSt zu verzichten und die Anlage in Verbindung mit der Einkommenssteuer abzurechnen. Verstehe ich die Hinweise richtig, dass ich die Anlage dennoch unter "EInkünfte aus Gewerbe" angeben muss und dann in dieser Übersicht auch zur Einnahmenüberschussrechnung gelange und über die Maske Betriebsausgaben zur Afa komme?
    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir wirklich nützliche Hilfestellung geben.


    Liebe Grüße
    Marika

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich die Hinweise richtig, dass ich die Anlage dennoch unter "EInkünfte aus Gewerbe" angeben muss und dann in dieser Übersicht auch zur Einnahmenüberschussrechnung gelange und über die Maske Betriebsausgaben zur Afa komme?

    Genau.


    Die Umsatzsteuerpflicht hat nichts mit der Einkommensteuerpflicht zu tun. Es sind und bleiben Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so oder so.

  • Verstehe ich die Hinweise richtig, dass ich die Anlage dennoch unter "EInkünfte aus Gewerbe" angeben muss und dann in dieser Übersicht auch zur Einnahmenüberschussrechnung gelange und über die Maske Betriebsausgaben zur Afa komme?


    ...alles richtig.
    MfG Günter