Umtauschrecht von Wiso Sparbuch 2009 Gold-Ausgabe

  • Guten Abend!


    Meine Lebensgefährtin kam gerade nach der Arbeit zu mir und hat mir mein Wiso Programm mitgebracht.


    Hierbei handelt es sich aber nicht um die einfache Version für 29,99 sondern um die Goldausgabe für 49,99€.


    Dies wollte ich dann gerade umtauschen und man sagte mir im MEDIMAX, dass diese Software vom Umtausch ausgeschlossen sei, da ein neues Umtauschrecht für Datenträger erschienen sei.



    Könnt IHR mir da weiterhelfen,


    ist das so rechtens??


    Gruß

  • Hallo,


    das mit dem neuen Umtauschrecht für Datenträger kann ich nicht bestätigen, aber das ist ohnehin hier nicht relevant. Denn grundsätzlich gibt es im LADENgeschäft kein Umtausch- und Rückgaberecht. Dieses gibt es nur bei so genannten Fernabsatzgeschäften, das heißt bei VERSANDkäufen. Denn anders als im Ladengeschäft hat der Kunde bei Internetkäufen theoretisch keine Möglichkeit, die Ware vorher zu prüfen. Aus diesem Grund gibt hier der § 312 d BGB ein "Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen" vor. Das bedeutet, dass der Käufer den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware rückgängig machen kann. Die Ware muss aber in einem unbenutzten Zustand sein, sie darf allenfalls zu Prüfzwecken kurzzeitig in Betrieb / Nutzung genommen werden, bei Software ist das, also eine "Probeinstallation" selbstverständlich nicht erlaubt, sie muss in der unverletzten Versiegelung zurückgegeben werden.


    Ein solches Widerrufs- und Rückgaberecht gibt es im LADENgeschäft dagegen nicht! Allerdings können die Händler ihren Kunden ein solches Recht aus Kulanzgründen einräumen, was in der Regel bei größeren Geschäften und großen Ketten auch der Fall ist. Allerdings können diese dann selbst Regeln dafür erstellen, zum Beispiel Einschränkungen vornehmen, schließlich ist die Rücknahme hier ein freiwilliger Vorgang. So können die Händler Software generell von der Rückgabe ausschließen, während es bei der Kaffeemaschine kein Problem wäre.


    Möglicherweise trifft es in Deinem Fall zu, dass der Händler, in diesem Fall "Medimax", diese Regeln kürzlich geändert hat und jetzt keine Software mehr zurücknimmt. Diese ist offensichtlich von Dir als "neues Umtauschrecht für Datenträger" wahrgenommen worden, was in Wirklichkeit aber womöglich eine interne Änderung der Rücknahmerichtlinien war.


    Fakt ist aber, dass es hier keine gesetzliche Verpflichtung des Händlers gibt, die fehlgekaufte Ware zurückzunehmen oder umzutauschen, wenn sie es doch tun, dann nur auf freiwilliger Basis, als eine Art Kundenservice. Davon unberührt bleibt aber die Mängelhaftung, wonach der Händler, egal ob Versand oder Laden, hier nachbessern oder umtauschen muss, wenn die Waren mängelbehaftet ist, was aber hier offensichtlich nicht der Fall ist.


    Viele Grüße
    Pooky

  • wow!!!


    bin gerade positiv über die ausgiebige antwort begeistert!!!!
    erstmal vielen Dank für die infos!!!


    dann muss ich wohl damit leben und weiß wo ich nächstes mal nicht mehr hingehen werde.


    nochmals besten dank!!!!!