Vorsteuerabzug Arbeitszimmer bei Ehegattengemeinschaft

  • Kann ein Ehepartner die Vorsteuer aus den anteiligen Herstellkosten eines ausschließlich gewerblich genutzten Arbeitszimmers zum Abzug bringen, auch wenn der Leistungsempfänger die Ehegattengemeinschaft ist und die Rechnungen entsprechend auf beide Namen lauten? Prämisse: der Ehepartner hat mit einem Betrag zur Finanzierung des Gebäudes beigetragen der über den anteiligen Herstellkosten des Arbeitszimmers liegt.

  • Hallo Gerd,


    wie ich eben gesehen habe ist das Einfügen von langen Texten im Forum sehr aufwendig. Vielmehr nimmt der Forenserver eine begrenzte Anzahl von Zeilen/Zeichen an.


    Aber für deine Frage wäre folgendes Urteil des BFH nützlich: BFH vom 26.11.1987 - V R 85/83.


    Vielleicht kannst du in diesem Forum über das Ergebnis deiner Recherchen auch schreiben, damit ich und andere Teilnehmer auch informiert werden. Denn das eine FA erkennt noch lange nicht etwas an was ein anderes FA als natürlich anerkennt.


    Ciao
    Peter