Hallo,
bin Pensionär und bin aktiver Kapitalanleger von Aktien und Optionsscheinen.
Frage: Kann man einen gekauften Laptop für die Durchführung der Transaktionen,Onlineüberwachung der Kursverläufe und Teilnahme an bestimmten Börsendiensten abschreiben? Auch die Steuerverwaltung wird nach nach immer mehr online betrieben, welches im Sinne der Finanzämter ist.
Bitte um eine detaillierte Antwort! Danke
m.f.G.
JM