Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Liebe Mitstreiter,


    kann mir bitte einer sagen wie und wo ich bei der Erstellung meiner Einkommensteuererklärung für 2008 (hab Verlängerung bekommen bis zum 30.9.) die haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen kann oder muß.
    Oder muß ich ein formloses Anschreiben zusammen mit den Belegen und meiner Einkommensteuer einreichen?
    Ich hab im Sparbuch schon über Info versucht bzgl. der haushaltsnahen Dienstleistungen klar zu kommen. Es werden zwar jede Menge Urteile aufgeführt aber ich habe nichts gefunden wie ich die angefallenen Beträge in meiner Einkommensteuer 2008 geltend machen kann.
    Ich wäre Euch sehr dankbar wenn mir einer auf die Sprünge helfen könnte. :love:


    Viele Grüße und im voraus vielen Dank
    MfG
    Uwe

  • die haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen kann oder muß.


    ...je nach Einstellung


    Mantelbogen Seite 4 / Zeilen 106 - 112


    oder


    > Allgemeine Ausgaben > Handwerker und andere haushaltnahe Dienstleistungen


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Hanwerkerleistungen gehören in die Zeilen 106 bis 112 des Hauptvordruck. Bevor Du jetzt aber lange rumsuchst, schreibe hier mal, um welche Dienstleistungen es sich genau handelt. So kann man bessere und genauere Tipps zur Programmbedienung geben.

  • Hallo Horn und Hermann,


    vielen Dank für Eure prompte Hilfe. Es handelt sich zum einem um haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Kostenabrechnung für meine Eigentumswohnung für den Zeitraum vom 1.7.07 bis 30.6.08. In dieser jährlichen Abrechnung werden Betriebskosten nach §2 BetrKV und zwar externe Dienstleistungen und Handwerksleistungen sowie unter sonstigen Nebenkosten nochmals Handwerksleistungen aufgeführt. Insgesamt beträgt mein Anteil 354,39 Euro. Dieser Betrag wird über das Hausgeld einbehalten.
    Desweiteren habe ich noch diverse Handwerkerrechnung aus denen ich aber die Arbeitsleistung herausziehen muß. Für die Handwerkerrechnungen kann ich die Überweisung nachweisen. Für die Kostenabrechnung der E-Wohnung habe ich aber nur den durch die Hausverwaltung erstellten Ausweis der auf mich entfallenden Kosten. Da es sich um selbst genutztes Eigentum handelt dürfte ich die Kosten vermutlich angeben. Ob ich allerdings den Gesamtbetrag zur Berechnung der anrechenbaren Prozente heranziehen darf (da Abrechnungszeitraum ja 07 und 08) entzieht sich meiner Kenntniss. Bei der Einkommensteuererklärung 07 konnte ich den Betrag ja noch nicht angeben weil ich ihn ja nicht wußte. Er wird ja immer erst bei der Jahresabrechnung ermittelt.
    Vieleicht könnt Ihr mir noch ein wenig helfen. Vielen vielen Dank für Eure Mühe und einen recht schönen Abend aus der Oberpfalz wünscht Euch ein dankbarer
    Uwe

    • Offizieller Beitrag

    Die Finanzämter wissen auch, dass die Nebenkostenabrechnungen seitens der Hausverwaltungen immer recht spät im Jahr erfolgen. Daher trägst Du alle Beträge wie folgt ein:


    Seite 4 des Hauptvordrucks anzeigen lassen. Dann dort in die Zeile 112 Klicken; die richtige Eingabemaske ist jetzt geöffnet.


    Nun auf den Button hinter dem Text: "Nebenkosten- bzw, Hausgeldabrechnung" klicken. Nun dort die Beträge für 2007 und 2008 eingeben.


    Danach wieder in der vorigen Maske auf den Button hinter dem Text: "Hanwerkerleistungen im Privathaushalt" klicken und dann in der geöffneten Maske die Eintragungen vornehmen (aber nur die Lohnkosten).


    Alle privaten Rechnungen und eine Kopie des Kto.-Auszugs zur Überweisung des Rechnungsbetrages der Steuererklärung beifügen; auch die Bescheinigung der Hausverwaltung nicht vergessen; hier dürfen auch nur die Lohnkosten zu Hanwerkerleistungen angegebeben werden.

  • Vielen Dank Hermann. Für meine normalen Handwerkerrechnungen kann ich die Überweisung nachweisen. Für die jährliche Hausabrechnung wirds schwierig weil der Betrag übers Hausgeld monatlich eingezogen wird bzw. bei Mietern der Miete aufgeschlagen wird. Ich hoffe daß dem Finanzamt die Abrechnung der Hausverwaltung aus der ganz klar mein zu tragender Anteil aus den haushaltsnahen Dienstleistungen und auch Handwerkerleistungen hervorgeht genügt. Üblicherweise wird Hausgeld nicht überweisen sondern durch die Hausverwaltung monatlich abgebucht.
    Vielen Dank nochmal und ein schönes Wochenende.
    MfG
    Uwe

  • daß dem Finanzamt die Abrechnung der Hausverwaltung aus der ganz klar mein zu tragender Anteil aus den haushaltsnahen Dienstleistungen und auch Handwerkerleistungen hervorgeht genügt.


    ...das geht in Ordnung, da ja unbar vom Konto abgebucht.
    MfG Günter