Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

  • Hallo, wie kann ich Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung für ein Anlagevermögen nach EstG 7 gleichzeitig geltend machen?
    Die Möglichkeit habe ich bei "Einahmen/Ausgaben" nicht gefunden. Der Kürzungsbetrag lässt sich auch manuell nicht über die 40 % des Investitionsabzugsbetrages erhöhen.


    Vielen Dank für eine mögliche Antwort
    Stefanus

  • ?????


    Wie soll das auch gehen?


    Duch den Investitionsabzugsbetrag hast Du doch
    Deine Ausgaben bereits im Vorfeld der Anschaffung
    reduziert! Für ein noch nicht angeschafftes WG
    kannst Du keine SonderAFA machen!
    Wie sollte das dann aussehen, wenn Du die Investition
    nicht tätigst.


    Also einfach mal das ganze vergessen.

  • Zur Klärung: Der Investitionsabzugsbetrag (40 %) wurde 2008 gewinnmindernd für einen jetzt angeschafften Laptop verbucht (alle rechtlichen Vorraussetzungen sind erfüllt). In 2009 will ich jetzt den Anschaffungspreis um die 40 % herabsetzen (Kürzungsbetrag) und anschließend 20 % Sonderabschreibung abbuchen. Im Programm habe ich diese Möglichkeit nicht gefunden, zumindest nicht, wenn das Anlagegut durch den Abzug in den GWG-Sammelposten (Anlagenkonto 485) gehört.

  • Im Programm habe ich diese Möglichkeit nicht gefunden,


    ...du buchst die Sonderabschreibung auf
    4850 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften


    ...den Restwert übernimmst du als Anschaffungskosten in den Pool


    MfG Günter

  • Zur Klärung: Der Investitionsabzugsbetrag (40 %) wurde 2008 gewinnmindernd für einen jetzt angeschafften Laptop verbucht (alle rechtlichen Vorraussetzungen sind erfüllt).


    :D


    Ok, habe mich schon erschrocken.

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • ...du buchst die Sonderabschreibung auf
    4850 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften


    ...den Restwert übernimmst du als Anschaffungskosten in den Pool


    MfG Günter


    Lieber Günter, ich versteh es leider nicht. 2 Varianten habe ich probiert:


    1. Ich lege das Anlagegut, z.B. für das Konto "Sammelposten gwg (745)" an, dann fülle ich "Neuanschaffung in 2009" aus, hier kann ich die Kosten für den Laptop verbuchen und im unteren Feld auch den Kürzungsbetrag (40 %) buchen. Weitere Optionen, z.B. für die Sonderabschreibung, hab ich dann aber nicht mehr unter "Abschreibungen" außer der regulären Sammelpostenabschreibung.


    2. Nehme ich das Konto "Computeranlagen" (470) beim Anlegen, dann kann ich neben dem Kürzungsbetrag (40 %) anschließend auch das Abschreibungskonto 4850, wie von dir vorgeschlagen. verwenden. Ich bekomme dann aber den Laptop nicht mehr in den Sammelposten, weil er ja schon im Anlgenkonto 470 ist.


    Vielen Dank und etwas Nachsicht schon mal im voraus
    Stefanus

  • Du musst es manuell machen!
    Hierfür gibt es in dem Programm keine
    Möglichkeit.
    Sprich die Buchungssätze entsprechend
    unter laufende Buchungen.

  • Lieber Günter, ich versteh es leider nicht.


    ...bevor du weiter machst, lies erst mal den folgenden Link


    http://www.schwaben.ihk.de/dok…/merkblaetter/M160610.pdf


    ...ansonsten entzieht es sich meinem Wissen, wie du so etwas in der EÜR verbuchst, also am besten einen Steuerberater fragen.


    MfG Günter

  • ...ansonsten entzieht es sich meinem Wissen, wie du so etwas in der EÜR verbuchst, also am besten einen Steuerberater fragen.


    @Günter
    Ich gehe davon aus, dass Du Wiso EÜR nicht benutzt,
    ansonsten wäre dieser Vorschlag nicht gekommen.
    Also für Dich: Wiso EÜR (Siehe Foren Inhaber!)
    bietet in der Software an bequem Investitionsabzugsbeträge
    und Abschreibungen zu erfassen. Und dies in einer
    ähnlichen Weise wie bei einer "normalen" Buchführung.
    Dies hat den Vorteil, dass bei Erstellen der EÜR nur noch
    ein Knopf gedrückt werden muss und alle Angben im
    Formular EÜR drin stehen. Ebenso kommt
    automatisch eine Aufstellung der Anlagegüter.
    Sehr vorteilhaft und somit berechtigt vom Fragesteller.
    fragesteller
    Bei Bedarf kann ich Dir eine Hardcopy aus Wiso EÜR
    zukommen lassen, in der Du das Verfahren siehst.

  • @Günter
    Ich gehe davon aus, dass Du Wiso EÜR nicht benutzt,
    ansonsten wäre dieser Vorschlag nicht gekommen.


    ...du musst mal den Link genau lesen.
    Dort steht etwas von außerhalb der Bilanz, d.h. auch in der EÜR haben diese Buchungen nichts zu suchen.


    Wenn du aber genau weißt, wie dieser Fall buchungstechnisch in der EÜR zu buchen ist, so schreibe doch einfach die Buchungssätze hier auf.
    Bei Buchungen, wo selbst ich nicht ganz sicher bin, empfiehlt sich ansonsten immer der Gang zum Fachmann, der haftet nämlich dafür.


    MfG Günter

  • Wenn ich richtig informiert bin, gilt folgendes:


    Der Investitionsabzugsbetrag wird nicht gebucht. Es genügt ein Investitionsplan. Er wird beim Steuerpflichtigen von dessen Gewinn laut Einnahmen-Überschussrechnung abgezogen. Zu beachten ist, dass der Investitionsabzugsbetrag im Vorfeld einer Investition gebildet werden muss. Er kann nicht in dem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden, in dem die Investition dann tatsächlich erfolgt.


    EDIT:
    (kann bei EÜR) Um die Geltendmachung buchmäßig verfolgen zu können, erfolgt die Buchung auf das Konto 9970 "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)". Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto 9971 (SKR03)


    EDIT2:
    Wenn ich nun noch die Sonderabschreibung von 20% geltend machen möchte, muss gerechnet werden:


    Kaufpreis: Notebook
    ./. Investitionsabzugsbetrag
    = AfA-Bemessungsgrundlage
    hiervon kann dann die 20% Sonderabschreibung berechnet werden.
    Diese würde ich auf das Konto Nr. 4851 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 buchen.
    Der Rest wird im Sammelpool ganz normal gebucht.


    Das ganze wird vermutlich nur manuell gebucht werden können. Ich glaube nicht, dass WISO EÜR dies automatisiert unterstützt.


    Den Lösungsansatz vor der Umsetzung bitte vom Steuerberater verifizieren lassen :!:

    6 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Das ganze wird vermutlich nur manuell gebucht werden können. Ich glaube nicht, dass WISO EÜR dies automatisiert unterstützt.


    Den Lösungsansatz vor der Umsetzung bitte vom Steuerberater verifizieren lassen


    Danke für deine Bemühungen, so würde ich es auch machen. Aber bei größeren Beträgen würde ich es auch überprüfen lassen.
    MfG Günter


  • LOL!


    Nichts anderes steht oben! Aber gut, dass es nochmal bestätigt wird.
    Allerdings reicht es, wenn Ihr es einfach sagt und nicht darstellt, dass
    es nicht stimmt und es dann nochmal genauso hinschreibt.
    Die Buchungen 9970 und 9971 sind rein statistisch! Für Nutzer Wiso EÜR
    notwendig, da hierdurch ein automatischer Eintrag in der EÜR erfolgt.
    Und warum dies auch bei EÜR?
    Ganz einfach:
    Nach § 7g Abs. 1 Nr.3 ESTG reicht es nicht aus, den Investitionsabzugsbetrag
    in der Anlage EÜR in einer Summe einzutragen. Es muss der Steuererklärung
    zusätzlich eine Zusammenstellung beigefügt werden, aus der sich der Investitionsabzugsbetrag
    für jede einzelne geplante Investition ergibt.
    Und dies kann der Benutzer ganz einfach durch die Buchungen in WISO EÜR machen.
    @ stefanus
    Also ich habe es jetzt mal ausprobiert und es geht ganz einfach:
    Du erfasst das GWG mit dem um den Investitionsabzugsbetrag gekürzten Betrag ganz normal im Anlagevermögen.
    Art des WG = 485
    Somit steht das GWG mit der AFA Bemessungsgrundlage in Deinem Verzeichniss.
    Anschließend gehst Du in Abschreibung. Und da die SonderAFA der Höhe nach der
    normalen AFA entspricht kannst Du im Stapel zuerst 4856/485 und anschließend 4851/485 buchen.
    In 2010 hat dann der Pool den richtigen RBW. Bei dem WG musst Du jedoch wegen der Sonderabschreibung
    den RBW manuell anpassen.
    Und was bei einem normalen Buchungsvorgang ein Steuerberater verifizieren soll kann ich nicht nachvollziehen.
    Soll an Haben kann ich auch ohne Verifizierung erklären, da es sich hier um eine Buchführungsfrage und keiner
    steuerlichen Betrachtung handelt.

    4 Mal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • LOL!


    ...WAS SOLL DAS ?


    Hier wird sachlich über ein nicht alltägliches Problem diskutiert und nach einer Lösung gesucht, die für den normalen User einer EÜR machbar ist.
    MfG Günter

  • Hier wird sachlich über ein nicht alltägliches Problem diskutiert und nach einer Lösung gesucht, die für den normalen User einer EÜR machbar ist.


    ?( ?( ?(


    Dann mach es doch auch einfach!

  • Lieber Andy und lieber Günter,
    vielen Dank für eure Beitröge. Ich denke, ich habs jetzt dank eurer Mitarbeit und weiterem Rumprobieren:


    1. Investitionsabzugsbetrag im "Betriebsvermögen/Investitionsabzugsbetrag" den Laptop für 2009 und den Investitionsabzugsbetrag von 40 % aus 2008 eingeben, unten dann "neues Anlagegut anlegen" anklicken. Nun im "Anlagevermögen" unter "Neuanschaffung" den um 40 % geminderten Anschaffungspreis an 485 (GWGs) eingeben und bei "Kürzungsbetrag" die Sonderabschreibung von 20 % an 4851 (wie vorgeschlagen) buchen. Jetzt wieder zurück und unter "Abschreibungen" die reguläre Sammelpostenabschreibung vornehmen. Jetzt stimmts auch in der Auswertung.


    "Und da die SonderAFA der Höhe nach der
    normalen AFA entspricht kannst Du im Stapel zuerst 4856/485 und anschließend 4851/485 buchen."
    Geht meiner Meinung nach nicht, da erst Sonderabschreibung und dann vom Rest 20 % pro Jahr für die Sammelpostenabschreibung. Die Werte sind dann nicht mehr gleich.



    Als Verbesserungsvorschlag für die nächste Wiso-Version: Es wäre sicherlich einfacher für den Anwender, sowohl den den Invest.abzugsbetrag als auch die Sonderabschreibung für GWGs unter "Neuanschaffung" zu ermöglichen.


    Nochmals vielen Dank
    stefanus

  • da erst Sonderabschreibung und dann vom Rest 20 % pro Jahr für die Sammelpostenabschreibung. Die Werte sind dann nicht mehr gleich.

    Da liegst Du meiner Meinung nach falsch. Die AfA-Bemessungsgrundlage gilt sowohl für die "normale Abschreibung" wie auch für die "20%-Sonder-AfA".
    Es wird von der AfA-Bemessungsgrundlage nicht zunächst die 20%-Sonder-Afa ermittelt, diese dann abgezogen und vom Ergebnis dann die normale Abschreibung ermittelt. Das ist meiner Meinung nach, die falsche Vorgehensweise.


    Ob dein Verbesserungsvorschlag sinvoll ist, darüber kann man ebenfalls trefflich streiten. Denn die 20%-SonderAfA muss ich nicht im ersten Jahr der Anschaffung geltend machen. Ich kann sie im ersten Jahr oder in einem der vier darauffolgenden Jahren geltend machen. Ich muß sie auch keineswegs auf einmal geltend machen. Ich kann die 20% auch auf 2, 3, 4 oder 5 Jahre verteilen. Ich kann z.B. 10% im 1. Jahr und die letzten 10% im 5. Jahr geltend machen.Wie und Wann ich sie geltend mache, bleibt meine Entscheidung.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Da liegst Du meiner Meinung nach falsch. Die AfA-Bemessungsgrundlage gilt sowohl für die "normale Abschreibung" wie auch für die "20%-Sonder-AfA".
    Es wird von der AfA-Bemessungsgrundlage nicht zunächst die 20%-Sonder-Afa ermittelt, diese dann abgezogen und vom Ergebnis dann die normale Abschreibung ermittelt. Das ist meiner Meinung nach, die falsche Vorgehensweise.


    Sehe ich genauso!


    Vielleicht hilft es Dir, wenn du dieses Vorgehen mit einem
    normalen Anlagegut einfach mal zur Probe durchspielst.
    Dort siehst Du dann, dass die SonderAFA, die hierbei möglich
    ist einzusteuern von der selben Bemessungsgrundlage wie
    die normale AFA durchgeführt wird. (Danach nicht auf speichern
    drücken! :D )

    Ob dein Verbesserungsvorschlag sinvoll ist, darüber kann man ebenfalls trefflich streiten. Denn die 20%-SonderAfA muss ich nicht im ersten Jahr der Anschaffung geltend machen. Ich kann sie im ersten Jahr oder in den vier darauffolgenden Jahren geltend machen. Ich muß sie auch keineswegs auf einmal geltend machen. Ich kann die 20% auch auf 5 Jahre verteilen. Wie und Wann ich sie geltend mache, bleibt meine Entscheidung.


    Sehe ich genauso! Ich mach z.B. nur die volle SonderAFA geltend wenn ein
    Jahr mit hohem Gewinn ansteht. (Also nie :D )

  • Hintergrund meiner Frage ist der, dass bei WISO Mein Büro die 20%-Sonder-AfA bei Anlagegütern des Sammelpools zwar in den SKR03 Konten korrekt verbucht wird, aber die Übernahme in das amtliche EÜR-Formular durch WISO Mein Büro nicht erfolgt.


    Es würde mich daher interessieren, ob dies ggf. auch bei anderen WISO-Programmen der Fall ist.