Anschaffung vom Vorjahr anrechnen möglich? ohne Verlustvortrag?

  • Letztes Jahr habe ich zum ersten Mal meine Steuererklärung gemacht. Da ich aber nur 98€ Lohnsteuer gezahlt hatte, habe ich nichts weiter angegeben, weil das ja locker durch Pauschalen abgegolten war.



    Dieses Jahr habe ich etwas mehr verdient und schon wird die St.Erklärung komplizierter...


    Ich bin Studentin, angestellte studentische Hilfskraft (Lohn 14.400€/Jahr) und Freiberuflerin (Honorareinkünfte max. 3.000€/Jahr).



    Meine Fragen: Ich habe im Dezember 2008 einen neuen PC gekauft. Bei einem Anschaffungswert von 799€ müsste der Jahr über mehrere Jahre anteilig geltend gemacht werden, oder? Kann ich den 2009 geltend machen, ohne dass ich ihn 2008 in der St.Erklärung angeführt habe ?


    Oder hab ich mir das selbst vermasselt, weil ich in der St.ERklärung 2008 keinen Verlustvortrag gestellt habe?

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem Anschaffungswert von 799€ müsste der Jahr über mehrere Jahre anteilig geltend gemacht werden, oder? Kann ich den 2009 geltend machen, ohne dass ich ihn 2008 in der St.Erklärung angeführt habe ?

    Du kannst die AfA geltend machen. Allerdings läuft der Abschreibungszeitraum von 2008 bis 2012 (Poolabschreibung). Der Anteil für 2008 ist somit infolge der Bestandskraft des ESt-Bescheides 2008 verloren.