Die Kleinunternehmer Grenze von 17.500 €, ist das der Umsatz oder Gewinn?

    • Offizieller Beitrag

    Ein Kleinunternehmer muß zur Regelbesteuerung wechseln, wenn
    - der Umsatz in 2008 17.500 EUR überstieg und
    - der Umsatz 2009 50.000 EUR nicht übersteigen wird!


    Heißt es Umsatz oder Gewinn?


    Gibt es da Hilfen, wenn Umsatz von 18.000 € angegeben wurden, aber der Gewinn unter 17.500 € waren?


    Hilft da nachträglich der Gang zum Steuerberater???? Hat der eine Hilfe?

  • Zur Info...


    Zitat:
    Zitat von § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
    (1) 1 Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 2 Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. 3 Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. 4 In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.


    (2) 1 Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. 2 Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. 3 Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. 4 Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.


    (3) 1 Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 abzüglich folgender Umsätze:


    Nr. 1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;


    Nr. 2. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.


    2 Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen. 3 Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. 4 Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.


    (4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden.

    • Offizieller Beitrag

    Hilft da nachträglich der Gang zum Steuerberater???? Hat der eine Hilfe?

    Nachträglich kann der Steuerberater, wie das FA auch, nur die steuerrelevanten Sachverhalte würdigen. Deswegen sucht man ja einen Steuerberater ja auch als erstes auf und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

  • Hallo Samm,


    bin auch seit dem letztem Jahr Kleinunternehmer.
    Es ist der Umsatz gemeint, habe ja auch schon andere geantwortet.:-)
    Aber lass dich nicht von dem " im vorangegangenem Jahr nicht über 17.500 und im Folgejahr nicht über 50.000" täuschen. Das heißt nämlich: Bist du 2009 unter 17.500 und 2010 noch unter 50.000 bist du 2011 raus aus der Kleinunternehmerregelung. Du darfst 2010 auch nur bis 17.500, um 2011 auch noch in der Kleinunternehmerregelung zu sein . Es muss IMMER das vorangegangene Jahr unter 17.500 bleiben. Ich finde das ist ein wenig schwer verständlich aufgeschrieben.
    Ich ärger mich da auch gerade mit rum. Ich weiß jetzt nur noch nicht ob ich meine Versandkosten aus dem Umsatz rausrechnen darf. Mir wurde gesagt das ich Versandkostenpauschale nicht rausrechnen darf, aber meine tatsächlichen Versandkosten ja, aber auch nur wenn auf der Rechnung der tatsächliche Betrag draufsteht.

    • Offizieller Beitrag

    und 2010 noch unter 50.000 bist du 2011 raus aus der Kleinunternehmerregelung.


    Diese Aussage ist nicht richtig.


    Wer in 2010 über 17.500 € Umsatz hat, ist in 2011 zwingend kein Kleinunternehmer mehr.


    Du darfst 2010 auch nur bis 17.500, um 2011 auch noch in der Kleinunternehmerregelung zu sein


    Diese Aussage ist hingegen richtig.


    Somit widersprechen sich die beiden Aussagen irgendwie......