Kigabeiträge Nachzahlung und Steuer

  • ich habe für 2008 Nachzahlung für Elternbeiträge in Kiga bekommen,aber habe in 2009 abbezahlt.darf ich das beim steuer 2009 absetzen?und wie ssoll ich das machen.

  • Du darfst nicht nur, Du musst sogar.
    Die Kinderbetreuungskosten sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie bezahlt wurden.
    Die Nachzahlung für 2008 ist also mit den Beiträgen 2009 zusammenzurechnen und in
    das Steuerformular entsprechend einzutragen.
    mfg
    Chrgiga

  • Entschuldigt die Nachfrage bei diesem alten Thema. Ich habe folgendes "Problem":


    Meine Tochter ist seit 2008 in der Tagespflege, wofür wir Elternbeiträge an die Stadt bezahlen und wir bezahlen natürlich die Tagesmutter auch noch selbst. Die Tagesmutter bekommt von der Stadt wiederum Zuschüsse, die sie an uns weiterreicht - so ist es vertraglich vereinbart worden, damit die Tagesmutter nicht weniger Geld bekommt, wenn wir einmal erforderliche Angaben nicht machen.


    Ich habe von der Tagesmutter eine Rechnung bekommen, in der die von mir an Sie gezahlten Beträge enthalten sind. Ich habe von der Stadt Bescheide über Festsetzungen von Beiträgen für 2008, 2009 und 2010, teilweise auf einem Bescheid Beträge über alle drei Jahre, die ich auch in verschiedenen Jahren bezahlt habe. (Beispielsweise einen Bescheid von 11/2009, der eine einmalige Nachzahlung für 2008-2009 enthält sowie die Festsetzung der monatlichen Beträge ab 2010. Z.T. kann ich nicht mal mehr genau sagen, ob ich diese Einmalzahlung noch in 2009 oder erst in 2010 überwiesen habe.


    Jetzt kommt meine Frage:
    Was ist für die Steuer relevant: Der Monat, für den die Beiträge erhoben werden? Der Monat des Bescheids? Oder der Monat der Überweisung?


    Welche Unterlagen lege ich als Belege bei? Reichen da Kopien? Immerhin brauche ich die Belege, je nachdem, ja noch für die Steuererklärung 2010. Vielen Dank schonmal für Eure Zeit und nochmal sorry für die Aufwärmung eines alten Threads. :)

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt kommt meine Frage: Was ist für die Steuer relevant: Der Monat, für den die Beiträge erhoben werden? Der Monat des Bescheids? Oder der Monat der Überweisung?

    Wenn Du Dich schon an einen alten und als erledigt markierten Thread dranhängst, dann solltest Du ih n aber auch vollständig lesen. Oben steht deutlich erläutert:

    Die Kinderbetreuungskosten sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie bezahlt wurden.


    Welche Unterlagen lege ich als Belege bei? Reichen da Kopien? Immerhin brauche ich die Belege, je nachdem, ja noch für die Steuererklärung 2010. Vielen Dank schonmal für Eure Zeit und nochmal sorry für die Aufwärmung eines alten Threads.

    Ist im Forum auch schon hinreichend erläutert worden. Grundsätzlich immer Originale. Oft reichen dem FA allerdings auch Kopien. Originale werden immer zurückgeschickt. Wird das versehentlich vergessen, ruft man kurz an und erhält diese dann zurück (wenn es keine "Urkunden" sind, die das FA immer im Original zu bekommen hat und die dort verbleiben wie z.B. Steuerbescheinigungen, Lohnsteuerkarten, etc.).

  • Sorry, das das Thema als erledigt markiert worden ist, hatte ich nicht gesehen.


    Und auf die schnelle ist meine eigentliche Frage untergegangen beim Formulieren meines Beitrags oben, sorry dafür auch.


    Eigentlich wollte ich wissen, ob und wie ich die Einnahmen im Programm verbuche. Ich habe ja Ausgaben für die Tagesmutter, die ich belegen kann, Ausgaben an die Stadt, die ich belegen kann und Einnahmen durch die Stadt, die ich von der Tagesmutter bekomme, für die ich jetzt aber keine Bescheide oder Belege oder so etwas habe.


    Ich vermute ja, dass ich die Einnahmen, also die Beträge, die die Tagesmutter von der Stadt bekommt und an mich weiterreicht, von den geltend machenden Ausgaben abziehen muss.


    Hinzu kommt noch als Besonderheit, dass ich Anfang des Jahres für 23 Tage gearbeitet habe, danach aber "nur noch" studiert. Für diese 23 Tage kann ich die Kosten ja anders absetzen als für die Zeit danach. Muss ich das tagesgenau ausrechnen oder reicht da monatsgenau? Berücksichtige ich da auch die Tage der Überweisung?


    Nochmal vielen Dank für Eure Zeit und entschuldigt, wenn die Fragen Euch überflüssig erscheinen. Ich habe die Forumssuche benutzt, aber keine Threads gefunden, die die Antwort zu enthalten scheinen.

    • Offizieller Beitrag

    Für Deine Ausgaben gilt strickt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Also Zahlung abziehbar im Kalenderjahr der Zahlung. Für die Dir vertraglich zustehenden Erstattungen ist das in diesem Fall etwas anders. Hier sind von Deinen Zahlungen bereits die "zu erwartenden Erstattungen" abzuziehen. Hilft dir also nur eine dicke Excel-Tabelle.


    Die Zahlungen dürften wohl insgesamt in den diversen Bereichen auf der Seite 3 der Anlage Kind zu erfassen sein.

  • Danke für die Hilfe. Ich werde mich bemühen, das ganze auf meiner Steuererklärung richtig zusammenzubröseln. Nochmals Entschuldigung für die Nekromantie hier. :)