wieder mal Problem im Pool

  • hi Leute,



    hab schon im Forum gesucht...nix gefunden , obwohl Pool ja schon oft Thema war.


    Ich habe im März einen PC gekauft und in den Pool gebucht. Soweit alles klar.



    Nun habe ich im Juni noch einen Monitor dafür gekauft ( nicht selbständig nutzbar ), müsste also zum PC als Zugang zur Anlage gebucht werden.


    Wenn ich in den Anlagen aber den PC öffne ist der Button "Zugänge zum Wirtschaftsgut" nicht aktiv.



    Der ist nur aktiv solange man beim Eingeben der Hauptanlage den Button "Buchen" nicht geklickt hat. Den musste ich aber im März schon klicken, weil ja sonst garnix gebucht wird und somit mein Kontostand des Geldkontos nicht stimmen würde.



    Man muss doch aber zu bereits gebuchten Anlagen jederzeit Anlagenzugänge buchen können.



    Hat vielleicht jemand nen Tip? ?(

  • Hallo!
    In den Pool kommen nur die Wirtschaftsgüter bis 1000,- Euro. Soweit bekannt. Solange die Zubuchung nicht den Wert von 1000,- Euro übersteigt ist es egal, ob das Anlagegut für sich allein oder mit dem anderen zusammen abgeschrieben wird. Die Zeit (5 Jahre) bleibt gleich. Die Aktivierung der Zubuchung erfolgt deshalb nicht.
    Wenn es nun einen Zugang gibt und der Wert übersteigt die Grenze von 1000,- €, kann man das Anlagegut aus dem Pool löschen und als normales Anlagegut buchen.
    Einen Monitor würde ich auch nicht als Zugang für einen PC buchen. Angenommen, es kommt ein zweiter PC hinzu und man arbeitet mit zwei Bildschirmen wird eine eindeutige Zuordnung schwierig. Ein Zugang zum PC wäre z.B. eine zweite Festplatte.
    mfg

  • Danke für die Antwort erstmal




    schon klar soweit.......




    Ich hab den Monitor jetzt also separat in den Pool gebucht, obwohl er unter 150,00 Netto liegt. ( Warnung beim Buchen weggedrückt )Aber er ist ja nunmal nicht selbständig nutzbar und gehört eigentlich ja zum PC.




    Óbwohl natürlich eigentlich garnicht klar ist, daß der PC die Hauptanlage ist.


    Im Grunde genommen ist auch ein PC , den man ohne Monitor und ohne Zubehör kauft allein garnicht selbständig nutzbar.


    Damit kann man rein garnichts anfangen. Wiso soll der dann also die Hauptanlage sein?


    Und was , wenn ich als erstes die Maus hatte....ist die dann die Hauptanlage ??? Ist aber auch nicht selbständig nutzbar. 8|




    Unsere Steuergesetze sind echt zum totlachen. Blöd nur, dass man soviel Zeit damit verschwenden muss. :cursing:




    Dass man Anlagen aus dem Pool rausnehmen kann, wenn durch Zubuchung ( die ja nicht wirklich funktioniert ) der Wert über 1000 € steigt, hab ich noch nicht gehört. Überall steht nur , was einmal im Pool drin ist bleibt da auch seine 5 Jahre drin. Egal was damit passiert.




    Hm, .......

  • Hallo,
    Wenn der Monitor unter 150,- € liegt braucht er nicht in den Pool, sondern wird sofort abgeschrieben.
    Der angelegte Pool für 2009 wird ja erstmals zum Jahresende teilabgeschrieben. Deshalb kann man dort auch noch Sachen wieder rausnehmen, wie in diesem Fall.
    Für die Gewinnermittlung zum 31.12. ist dann auschlaggeben, was drin ist.
    Das "Rausnehmen" für den Zubuchungsfall funktioniert deshalb auch nur für das aktuelle Jahr. Übrigens: die Maus als Hauptanlage wird auch kaum über 150,-€ kommen.
    Viel Spaß noch!