Wartungskosten Treppenlifter

  • Ich habe wie jedes Jahr die Wartungskosten und Darlehens Rückzahlungen für den Treppenschrägaufzug unserer Tochter geltend gemacht. Dieses Jahr wurden sie mit dem Hinweis das sie nicht zwangsläufig im Sinne § 33 EStG seien nicht berücksichtigt.
    Ist das Entscheidungsfreiheit der Sachbearbeiter?


    Stefan