Diskrepanz zwischen EÜR und USt-Erklärung für vereinnahmte Umsatzsteuer

  • Mein Finanzamt hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass meine Umsatzsteuererklärung nicht mit meiner Einnahmeüberschussrechnung kompatibel ist:


    Der Betrag in der EÜR in Zeile 12 (Feld 140) stimmte bei mir nicht mit dem Betrag in Zeile 60 bzw. Zeile 92 in der Umsatzsteuererklärung überein, obwohl er das eigentlich sollte.


    Ich habe jetzt die Ursache gefunden: Ein Fehler von mir und ein Programmfehler:


    Ausversehen hatte ich ein Anlagengut mit "Umsatzsteuer 19%" verbucht, weil das standardmäßig so in der Auswahlliste steht (ein ergonomischer Fauxpas der Programmentwickler!). Der entsprechende Steuerbetrag stand dadurch im Konto 1776 im Soll.


    Und nun der Programmfehler: In der EÜR wurde Soll und Haben im Konto 1776 korrekt summiert, in der USt.-Erklärung nicht! Die USt.-Erklärung rechnet offensichtlich falsch! X(


    Naja: So habe ich schließlich wenigstens bemerkt, dass eine meiner Buchungen falsch war... ;)


    Grüße,


    Volkmar



    PS: Den Fehler habe ich dem Support bereits gemeldet

  • Ausversehen hatte ich ein Anlagengut mit "Umsatzsteuer 19%" verbucht,


    ...ein Anlagegut wird mit 19 % Vorsteuer gebucht ?(


    Die USt.-Erklärung rechnet offensichtlich falsch!
    Nein. du hast falsch gebucht.


    MfG Günter

  • Ausversehen hatte ich ein Anlagengut mit "Umsatzsteuer 19%" verbucht, weil das standardmäßig so in der Auswahlliste steht (ein ergonomischer Fauxpas der Programmentwickler!).

    ...das ist schon etwas mehr, als ein Fauxpas.
    Denn der Steuerschlüssel "Umsatzsteuer 19%" wird bei der Kategorie "Einkauf von Anlagevermögen" standardmäßig vorgeblendet. (EDIT: Bemerkung entfernt, da unpassend.)


    In den Dokumentationen (Handbuch, PDF-Tutorial, Schritt-für-Schritt-Anleitung) wird dieser Fauxpas sogar bildlich als korrekte Verbuchung dargestellt.


    Bereits im April 2007 hat VauhaDL hierzu geschrieben: Ich gehe also erst einmal davon aus, dass die falsche Bezeichnung bei den Steuerschlüsseln aus Schludrigkeit passiert ist und mit dem nächsten Update korrigiert wird.
    Weiter schreibt dort ein anderer MB-Benutzer: ... Aber wir sind uns doch sicher einig, daß es schlichtweg absurd ist, daß das Programm überhaupt auch nur zuläßt, aus einer deklarierten Brutto-Ausgabe eine eingenommene Umssatzsteuer zu ziehen ...
    Im April 2008 hat VauhaDL einen MB Benutzer gebeten, diese Fehlerquelle nochmals dem Support zu melden. Da bis zum April 2009 immer noch nichts passiert ist, hat dann ein weiterer MB Benutzer den Support angeschrieben und ihm wurde folgendes mitgeteilt: "Das geschilderte Programmverhalten lies sich nachvollziehen und wird mit einem Update korrigiert werden." Kann man alles hier nachlesen.
    Nach Auskunft eines leitenden Mitarbeiters von Buhl vom 11.08.2009 soll diese Fehlerquelle in MB2010 endlich entschärft werden.


    Die Fehlerquelle wurde im Forum im Übrigen noch öfters thematisiert Z.B. im März 2008 als Verbesserungsvorschlag, Februar 2009 und März 2009, also lange vor dem diesjährigen generellen Abgabetermin 02.06.2009 für die Steuererklärungen 2008.


    Leider sieht Buhl keine Notwendigkeit, seine Aktualitätsgarantie-Kunden auf solche fatale Fehlerquellen zumindest per Email hinzuweisen bzw. die Dokumentationen richtig zu stellen und idealerweise die Fehlerquelle zeitnah abzustellen, so dass nunmehr über einen Zeitraum von fast drei Jahren immer wieder MB-Benutzer in die Steuerfalle tappen. VauhaDL wird nicht der einzigste gewesen sein, der aus diesem Grund eine falsche Steuererklärung, vermutlich sogar zwei, da die Umsatzsteuervoranmeldung ebenfalls fehlerhaft gewesen sein muss, abgegeben hat.


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    Der jetzt noch auftretende "Rechenfehler" in der Umsatzsteuererklärung kann daher kommen, dass VauhaDL die Umsatzsteuervoranmeldung nach Berichtigung der Falschbuchung nicht nocheinmal aufbereitet hat. Denn diese müsste im betreffenden Monat/Quartal ebenfalls fehlerhaft erstellt worden sein. Meines Wissens werden die Zahlen in der Umsatsteuererklärung aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ermittelt. Ist die Umsatzstervoranmeldung falsch, kann demzufolge das Ergebnis in der Umsatzsteuererklärung ebenfalls nur falsch sein.
    In der Einnahmeüberschussrechnung werden die Zahlen vom jeweiligen SKR03 Konto eingetragen.
    Weiter muss VauhaDL beachten, dass er meines Wissens, dem FA eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung übersenden muss.


    Kurzum: Viel Ärger und Arbeit für den Anwender.
    Vielleicht denkt von Buhl einmal jemand darüber nach, was solch eine Nachlässigkeit und die Langsamkeit der Berichtigung für Konsequenzen für den MB-Kunden haben kann.

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    und nun wiederhole ich mich:
    Ich kann jedem WISO Mein Büro-Nutzer nur dringend raten, seine gesamte mit MB erstellte Buchhaltung einem Steuerberater zur Überprüfung vorzulegen und seinen Jahresabschluß und die EÜR2009 nicht durch WISO Mein Büro sondern von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Das Risiko mit WISO Mein Büro und in Vertrauen auf ZDF WISO falsche und/oder fehlerhafte bzw. zum eigenen Nachteil erstellte Steuererklärungen abzugeben ist meiner Meinung nach einfach zu groß.


    [size=8]EDIT: Der Text wurde von mir so häufig bearbeitet, weil ich bei der Aufarbeitung des Themas auf immer mehr neue Fakten gestoßen bin und ich mich bemüht habe, den Text so zu gestalten, dass man mir nicht wieder vorwirft: Ich würde einen Kreuzzug gegen Buhl führen.

    23 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Zitat von "khmcologne"

    Den Entwicklern bei Buhl scheint der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer noch immer nicht geläufig zu sein.


    Allein dieser Passus vor die Sammlung der Fakten gesetzt, ist meiner Meinung nach reine Polemik. Einfach die Fakten auf den Tisch zu legen, sollte doch für sich sprechen. Da muss eine Wertung oder gar eine Beleidigung der Entwickler deinerseits gar nicht erforderlich sein.


    Die Voreinstellung im Programm ist fehlerhaft und hier besteht ganz sicher Handlungsbedarf seitens Buhl. Letztlich liegt der Fehler aber beim jeweiligen Nutzer, der bei der Erstellung seiner EÜR/UStErkl seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Selbstverständlich sollte es bei so einem Programm nicht vorkommen, das ist mir durchaus bewusst. Und ein Nutzer sollte bei jeder Buchung immer wissen, ob er Vor- oder Umsatzsteuer bucht und bei jeder Buchung darauf achten.


    Schaut man sich übrigens die Kontodetails an, so stellt man fest, dass der Fehler einzig und allein in dem vordefinierten Geschäftsvorfall "Einkauf von Anlagevermögen" zu liegen scheint. Die Anlagen-Konten sind, soweit ich dies bei einem kurzen Blick feststellen konnte, korrekt geschlüsselt.


    Wer hier also auf die gute, alte Art manuell einbucht statt den vordefinierten Geschäftsvorfall zu nutzen, wird auf keine Probleme stossen.


    Just my 2 Cents
    Paul

    "Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Vermutlich kurz nach unserem glorreichen Untergang." C.G.

  • Letztlich liegt der Fehler aber beim jeweiligen Nutzer, der bei der Erstellung seiner EÜR/UStErkl seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Selbstverständlich sollte es bei so einem Programm nicht vorkommen, das ist mir durchaus bewusst. Und ein Nutzer sollte bei jeder Buchung immer wissen, ob er Vor- oder Umsatzsteuer bucht und bei jeder Buchung darauf achten.


    Genau das meine ich auch. Man kann doch nicht einfach vorgefertigten Buchungssätzen vertrauen. User die das machen, werden immer Probleme bekommen.
    MfG Günter

  • Wer hier also auf die gute, alte Art manuell einbucht

    Nur kennen diesen Weg die wenigsten Nutzer, ...

    statt den vordefinierten Geschäftsvorfall zu nutzen, wird auf keine Probleme stossen.

    ...weil in den Dokumentationen ganz bewußt der Weg über den Zuordnungs-Assistenten beschrieben wird. Damit wird dem Nutzer die Einfachheit der Verbuchung demonstriert.

    Und ein Nutzer sollte bei jeder Buchung immer wissen, ob er Vor- oder Umsatzsteuer bucht und bei jeder Buchung darauf achten.

    Wenn Du dir einmal die Mühe machst und die Beiträge in diesem Forum studierst, dann wirst Du ganz schnell feststellen, dass etliche Nutzer bereits bei den grundlegendsten Buchungsbegriffen und Buchungsvorgängen Schwierigkeiten haben. Aber genau diese Nutzer sind die Zielgruppe von WISO Mein Büro und daher darf solch eine Fehlerquelle überhaupt nicht auftreten.


    Für meine Bemerkung bzgl. der Entwickler entschuldige ich mich.

  • Zitat von khmcologne

    Wenn Du dir einmal die Mühe machst und die Beiträge in diesem Forum studierst, dann wirst Du ganz schnell feststellen, dass etliche Nutzer bereits bei den grundlegendsten Buchungsbegriffen und Buchungsvorgängen Schwierigkeiten haben.


    Wer sich selbständig macht, Umsatzsteuerpflichtig ist und dann die unterschiedliche Handhabung von Vor- und Umsatzsteuer nicht kennt, sollte seinen Weg noch einmal überdenken. Wer nicht einmal die Grundlagen steuerlicher Behandlung kennt, hat keine Möglichkeit ein geeignetes Controlling für sein Unternehmen durchführen zu können, etc. Dem hilft mMn auch kein Steuerberater mehr, sondern nur ein Insolvenzverwalter.


    Zitat von khmcologne

    Aber genau diese Nutzer sind die Zielgruppe von WISO Mein Büro und daher darf solch eine Fehlerquelle überhaupt nicht auftreten.


    Das kann aber in meinen Augen keine Entschuldigen für eigene Dummheit sein. Die Sorgfaltspflicht liegt beim Nutzer.


    Just my 2 Cents
    Paul

    "Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Vermutlich kurz nach unserem glorreichen Untergang." C.G.

  • Zitat von Paulchen

    Wer nicht einmal die Grundlagen steuerlicher Behandlung kennt, hat keine Möglichkeit ein geeignetes Controlling für sein Unternehmen durchführen zu können, etc. Dem hilft mMn auch kein Steuerberater mehr, sondern nur ein Insolvenzverwalter.

    Das sieht Buhl, Deltra und ZDF WISO aber ganz anders. Denn gerade für diesen Personenkreis wurde unter anderem WISO Mein Büro konzipiert.


    Das kann aber in meinen Augen keine Entschuldigen für eigene Dummheit sein. Die Sorgfaltspflicht liegt beim Nutzer.

    Hier bitten Benutzer seit fast drei Jahren darum, dass eine gefährliche Fehlerquelle beseitigt wird, weil sie eben beim täglichen Umgang mit der Software erleben mußten, dass man ganz schnell in diese Steuerfalle tappt. Sie kommen somit ihrer Sorgfaltspflicht sehr wohl nach und wollen nur eine gefährliche Steuerfalle beseitigt wissen. Statt sie in ihrem Ansinnen zu unterstützen werden sie von Dir auf diese Art und Weise abgekanzelt.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo Kreuzritter,


    Zitat von khmcologne

    Statt sie in ihrem Ansinnen zu unterstützen werden sie von Dir auf diese Art und Weise abgekanzelt.


    die "Kanzlei" und - zudem beleidigende Äußerungen - betreibst du mMn gegenüber Buhl, den Entwicklern etc. Da muss das gesamte Forum jedweden nicht-zivilen Tonfall von dir ertragen. Da hier aber in erster Linie Nutzer lesen, triffst du mit jedem rüden Ton zuerst deren Nerv und nicht WISO/BUHL, whatever.


    Ich unterstütze die Nutzer in ihrem Ansinnen und habe bereits oben konstatiert, dass es ein durchaus verbesserungswürdiger Fehler ist. Trotzdem liegt die Sorgfaltspflicht beim Nutzer und ein Blick in die Buchung genügt um festzustellen, ob es sich um Umsatz- oder Vorsteuer handelt. Darüber hinaus gibt es einen Weg zur Umgehung dieses Fehlers, nämlich die manuelle Erfassung des Anlagenguts oder aber die Änderung des Schlüssels von Umsatz- in Vorsteuer.


    In einem Forum "Nutzer helfen Nutzern" suchen die Leute Hilfe und da ist es durchaus angebracht, Lösungen und Alternativen zu nennen, um denjenigen zu helfen anstatt stets nur die Fehler zu bekunden, finde ich. Was bringt es den Leuten hier, einen Fehler zu beweinen, an dem von uns hier einer etwas ändern kann? Es bringt uns alle hier doch viel weiter, wenn wir den Fehler melden und dann statt dessen versuchen andere Lösungswege zu finden, während die Entwickler Ihren Job machen.


    Immerhin befinden wir uns hier im Forenbereich "Bedienung" und nicht "Verbesserungsvorschläge". ;)


    BTW:
    Toll finde ich, das Mantis vom Mein Geld Betatest weiterläuft und die Nutzer hier direkt in ein Bugtracking-System schreiben können um mit den Entwicklern zu kommunizieren. So etwas wäre auch etwas für die Büro-Programme, finde ich!


    Just my 2 Cents
    Paul

    "Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Vermutlich kurz nach unserem glorreichen Untergang." C.G.

    Einmal editiert, zuletzt von Paulchen ()

  • Liebes Paulchen,


    es war mit Sicherheit keine Dummheit von mir, dass ich die Buchung vermurkst habe, sondern lediglich ein Moment der Unachtsamkeit. Und dass diese kleine Unachtsamkeit so fatale Folgen hat, liegt nun mal an einem Ergonomiefehler der Software. Das sieht selbst der Support von Buhl genauso. Das Problem ist ja (siehe oben) schon seit Ewigkeiten bekannt. Aber offenbar gestaltet sich die Kommunikation zwischen Buhl und Deltra nicht immer ganz komplikationslos.


    Ich hatte übrigens mit mehreren Support-Mitarbeitern wegen der Diskrepanz zwischen USt.-Erklärung und EÜR gesprochen. Es waren alle der Meinung, dass trotz meiner Falschbuchung in beiden Formularen eigentlich das gleiche angezeigt werden müsste. Die Sache wird daher an die Entwicklungsabteilung weitergeleitet.


    Grüße,


    Volkmar


    PS: Ich denke, dass mein Beitrag hier in der Rubrik "Bedienung" richtig ist, da er als Warnung für andere Nutzer gemeint ist, nicht den gleichen Bedienungsfehler zu machen.


  • es war mit Sicherheit keine Dummheit von mir, dass ich die Buchung vermurkst habe, sondern lediglich ein Moment der Unachtsamkeit. Und dass diese kleine Unachtsamkeit so fatale Folgen hat, liegt nun mal an einem Ergonomiefehler der Software.


    ...das bemerkt man aber spätestens am Monatsende bei Kontrolle der entsprechenden Konten.
    In der Buchhaltung passieren immer Fehler und eine kleine Umbuchung und die Sache ist erledigt.
    MfG Günter

  • Der Betrag in der EÜR in Zeile 12 (Feld 140) stimmte bei mir nicht mit dem Betrag in Zeile 60 bzw. Zeile 92 in der Umsatzsteuererklärung überein, obwohl er das eigentlich sollte.

    Mir ist nun aufgefallen, dass in der EÜR in Zeile 12 (Feld 140) Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltlichen Wertabgaben noch die Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb (=Zeile 93) der Umsatzsteuererklärung (Konto-Nr. 1774 Steuer-Variante 3) enthalten ist.



    Wenn die Aussage des FA stimmt, dann hätte der Betrag aus Konto 1774 in Zeile 12 der EÜR nichts verloren.


    Kann das jemand bestätigen?



    In der EÜR werden die Beträge der Zeile 12 aus den Konten 1774 und 1776 (=505,94) übertragen.


    Während in der UStE die USt aus den Beträgen der
    Konten 8400 (2562 *0,19 = 486,78 )
    und 8920 (100 * 0,19 = 19,00) insgesamt 505,78
    berechnet wird.
    Dies führt dann logischerweise zu Rundungsdifferenzen und zu unterschiedlichen Angaben in den beiden Steuererklärungen, und zwar unabhängig davon, ob die Werte aus Konto 1774 in Zeile 12 der EÜR gehören oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Auch ich wurde vom FA darauf aufmerksam gemacht, daß die EÜR von der U'steuermeldung 2008 abweicht. Im Prinzip genau die Schilderung von khmcologne, wonach in der Zeile 12 der EÜR auch die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb enthalten ist. Bei mir auf den Cent genau ! DANKE khmcologne für den Hinweis!


    Werde dies Buhl mitteilen und um Änderung bitten.


    Vielen Dank für die obigen Beiträge, sie haben mich zur Lösung dieses Sachverhaltes geführt.


    PS: Warum immer diese Polemik? Wer weiter ist als die Anfänger (wie ich einer bin) und nicht helfen will, soll einfach weiterlesen oder überspringen. Wer helfen will, dem sei von allen Anfängern gedankt.


    Übrigens, der Steuerberater ist sicher die beste Lösung - sofern er gut ist - aber viele kleine Selbständige können die Kosten nicht tragen (sie würden einen Großteil des Ertrages auffressen) dafür ist MB wohl auch gedacht !


    Gruß ROYAL caffe & service