Interimskonto zum Jahreswechsel

  • Hallo,
    folgendes Problem:
    Um ein Anlagegut bei Wiso EÜR zu aktivieren muss ich ein Geldkonto angeben.
    Da die Zahlungen jedoch erst in 2010 erfolgen buche ich als Geldkonto 1792.
    Da dieses mE zum Jahreswechsel auf 0,00 stehen muss, frage ich mich,
    wie ich dies erreichen kann.
    Als einzige Möglichkeit sehe ich, ein Saldenvortragskonto zu nehmen.
    Vllt. hat jmd. einen besseren (richtigeren) Lösungsansatz!?
    Gruß

  • Um ein Anlagegut bei Wiso EÜR zu aktivieren muss ich ein Geldkonto angeben.
    Da die Zahlungen jedoch erst in 2010 erfolgen buche ich als Geldkonto 1792.


    ...du machst doch EÜR und buchst nach Zahlung. Also kannst du auch kein Anlagegut buchen, das du noch nicht bezahlt hast.
    MfG Günter

  • ...du machst doch EÜR und buchst nach Zahlung.


    Aber doch nicht bei Anlagegütern!?


    Hier gilt doch das Anschafungsdatum und nicht der Geldfluss!?
    Ein Gegenstand ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums angeschafft, also wenn der Käufer tatsächlich über den Gegenstand verfügen kann.
    Das Anschaffungsdatum ist also der Zeitpunkt, an dem das Wirtschaftsgut übergeben wird und es somit auch ab diesem Zeitpunkt nutzbar ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung.
    Zitat aus dem Forum von Catja:

    Zitat

    Das mit dem Zufluß- Abfluß-Prinzip hat mit der AfA nämlich nix zu tun!


    AfA gibt´s ab dem Tag der Nutzung/Nutzbarkeit zu betrieblichen Zwecken und die Schuldzinsen stehen auf einem ganz anderen Blatt. Gleiches gilt für die Bewertungsgreiheit der GWG.


    Beispiel: Sie kaufen (als § - 4 - Abs-3 - Rechner...) am 01.12.01 einen Pkw.
    Bezahlt wird das Fahrueg aber erst am 01.02.02 (also des Folgejahres).
    Dann buchen Sie die Afa für das Auto doch auch nicht erst mit Beginn 02
    (Folgejahr)?

    4 Mal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • Aber doch nicht bei Anlagegütern!?


    ....also liefert dir die Firma ein Anlagegut ohne Bezahlung ??? ....eigentlich unüblich :)
    ....hast du eine Rechnung von diesem Jahr ??? ...mit Zahlungsziel in 2100 ???
    Dann ist das doch eher ein Darlehn, welches dir die Lieferfirma gewährt. Also würde ich auch Konto 1705 Darlehn nehmen, weil du ja zum Stichtag Fremdkapital in deiner Firma hast.


    Aber alles unverbindlich, ist eher was für einen Steuerberater. :)
    MfG Günter

  • Ok, Darlehen wäre eine Möglichkeit, aber ein Zahlungsziel von 60 Tagen ist
    nicht unbedingt gleich ein Darlehen.
    Dies ist bei üblichen Warenlieferungen kein Problem, da Geldfluss gleich
    Ausgaben. Und da ich bei allen Lieferanten ein Ziel von 30 o. 60 Tagen habe
    taucht dieses Problem halt bei Ziellieferung von Anlagegütern zum
    Jahreswechsel auf.


    Wenn das 1705 für ein 4/3er sauber ist, dann wäre es bestimmt eine
    richtige Lösung.
    Wenn mein Interimskonto zum Jahreswechsel ein Saldo haben darf
    wäre es auch eine Lösung.
    Hier geht es vllt. nur um richtig oder richtiger.
    Oder ich bezahle die Rechnung einfach vor Ziel. ;(

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

    • Offizieller Beitrag

    Ok, Darlehen wäre eine Möglichkeit, aber ein Zahlungsziel von 60 Tagen ist
    nicht unbedingt gleich ein Darlehen.

    Wo steht das?


    Natürlich ist das ein Darlehen bzw. Kredit. Wenn auch vielleicht kurzfristig oder zinslos.


    Was ist denn ein überzogenes Girokonto? Natürlich auch ein Kredit.


    Kannst natürlich alles auch Verbindlichkeiten nennen.

  • Ok, wir verlieren wieder das Thema!
    Ein Darlehen ist ein langfristiger Kredit! Und
    somit ist Darlehen falsch! Bei 60 Tagen Zahlungsziel
    ist es ein Kredit oder auch kurzfristige Verbindlichkeit,
    aber in keinem Fall ein Darlehen!
    Aber egal, meine ursprüngliche Frage bleibt
    bestehen.
    Kann ich das Interimskonto mit Saldo zum Jahreswechsel stehen lassen?
    Als 4/3er ist es ja ohnehin nur Statistik, da keinens der Konten
    ergebnisrelevant sind.
    Und außerdem habe ich bei 1705 das Problem, dass ich diese in
    der Anlagenverwaltung von Wiso EÜR garnicht zu Auswahl habe
    und somit eine freie Buchung ansteuern müsste.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, wir verlieren wieder das Thema!

    Mach doch, was Du willst. Du weisst es ja eh immer besser.


    Dem FA wird die Bezeichnung des Kontos letztlich vollkommen egal sein, soweit schlussendlich das zutreffende steuerliche Ergebnis rauskommt.


    Außerdem habe ich ja gesagt: Verbindlichkeit (ggf. sonstige Verbindlichkeit) - wobei die ja beim 4/3er ja wohl eigentlich nur nicht zu "buchen" ist

  • Nein, weiss ich nicht, sonst würde ich nicht Fragen. 8)
    Aber mann kann ja auch mal anderer Meinung sein.

    Außerdem habe ich ja gesagt: Verbindlichkeit (ggf. sonstige Verbindlichkeit) - wobei die ja beim 4/3er ja wohl eigentlich nur nicht zu "buchen" ist


    Und genau deshalb habe ich mit 1705 = KK übrige Verbindlichkeiten ein Problem.


    Zitat

    Dem FA wird die Bezeichnung des Kontos letztlich vollkommen egal sein, soweit schlussendlich das zutreffende steuerliche Ergebnis rauskommt.


    Danke, dass wollte ich wissen. :D