Verrechnung der Dauerfristverlängerung

  • Hallo,


    Jetzt geht mein erstes Jahr mit einer Vorauszahlung für die Dauerfristverlängerung zu Ende. Wie muss ich die verrechnen, wer errechnet den neuen Betrag für das nächste Jahr und ab wann muss ich den zahlen?


    Danke

  • Die geleistete Sondervorauszahlung ziehen Sie bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2001 wieder ab.
    Die Sondervorauszahlung berechnen Sie aus der Summe der Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2001.
    Beispiel:
    Summe der Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2001 = 22.000 DM
    Sondervorauszahlung = 1/11 von 22.000 DM = 2.000 DM.
    Diese Sondervorauszahlung von 2.000 DM ist am 10.02.02 fällig.