Kindergartengebühr durch Arbeitgeber bezahlbar?

  • hallo,


    ich habe gehört, dass der arbeitgeber die kindergartengebühr für seine arbeitnehmer zahlen kann und diese dann steuerlich geltend machen kann.


    ist das so?


    kann ich die KIGAgebühr selber geltend machen?


    gruß lim

  • Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
    einen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag leisten (§ 3 Nr. 33 EStG). Dieser Zuschuss ist dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
    Für den Arbeitgeber handelt es sich um Betriebsausgaben. Der Arbeitnehmer kann diese Kosten dann natürlich nicht
    mehr als Kinderbetreuungskosten in seiner Steuererklärung ansetzen.
    mfg
    Chrgiga

  • hallo chrgiga,


    vielen dank für deine antwort und den verweis auf die gesetzesstelle.


    mit "kann ich die KIGAgebühr selber geltend machen?"


    meinte ich, ob ich die gebühr voll absetzen kann, wenn der arbeitgeber nicht mitmacht.


    bitte nochmal drauf eingehen.


    gruß lim


  • Grundsätzlich käme ein Abzug als sog. Kinderbetreuungskosten in Betracht.
    Der Themenkomplex "Kinderbetreuungskosten" ist recht kompliziert, weil es
    hier viele Varianten gibt (abhängig z.B. von Erwerbstätigkeit der Eltern, Alter des Kindes)
    Es kommt je nach Situation ein Abzug als Betriebsausgaben/Werbungskosten oder Sonderausgaben in Betracht.
    Einfach in einer Suchmaschine mal "Kinderbetreuungskosten" eingeben, da gibt es Seiten mit übersichtlichen
    Grafiken, aus denen Du das Ergebnis für Deine Situation ermitteln kannst.
    mfg
    Chrgiga