Wie lange können Unterlagen nachgereicht werden?

  • Hallo liebe Steuererklärungsexperten,
    ich habe meiner Mutter erstmals bei der Erstellung ihrer Steuererklärung (für 2008) geholfen. Dabei habe ich festgestellt, dass sie Altersvorsorgeverträge hat, die steuerlich begünstigt werden. Nun ist mir bei der Sichtung ihrer Unterlagen aufgefallen, dass die Bescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG für genannten Altersvorsorgevertrag für 2007 noch vorhanden ist und bei der Steuererklärung 2007 nicht eingereicht und demzufolge auch nicht berücksichtigt wurde. Der Einkommensteuerbescheid für 2007 liegt leider schon lange vor. Deshalb meine Frage: Macht es Sinn die Bescheinigung für 2007 noch nachzureichen, um die steuerliche Begünstigung trotzdem noch geltend zu machen? Man könnte ja z.B. die Anlage AV mit Bescheinigung noch nachreichen. Oder hat man - da ja der Bescheid schon lange vorliegt - keine Chance mehr? Ich kenne mich mit den Fristen leider nicht aus. Und gleich noch eine blöde Frage hinterher: mit der Steuererklärung für 2008 kann man das auch nicht nachholen, oder?
    Bin mal auf Eure Antworten und natürlich die Reaktion von Finanzamt gespannt.
    Gruß
    Sascha

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    bevor Du jetzt etwas unternimmst, würde ich dazu raten, zunächst einmal mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt zu sprechen und ihm den genauen Sachverhalt schildern (Name und Tel.-Nr. stehen auf dem Steuerbescheid für 2007). Sollte das FA nachträglich noch zustimmen, so muss natürlich die Anlage AV für 2007 und die dazugehörige Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG nachgereicht werden. Schließlich geht es ja auch um die Zulagen und evtl. noch um eine Steuererstattung.


    Dies jedoch mit der Steuererklärung für 2008 zu verbinden geht natürlich nicht.

  • OK. Erstmal vielen Dank für den Tipp. Wir werden auf alle Fälle versuchen die Unterlagen nachträglich noch einzureichen und entsprechend geltend zu machen. Mal sehen was raus kommt. Ich werde berichten...