Ich weiß das leidige Thema PKW

  • Hallo zusammen,


    ich würde hier nicht rein schreiben wenn ich was gefunden hätte womit was anfangen kann.
    Ich bin seit letzter Woche dabei, es hat dank des Forum auch alles wunderbar funktioniert.


    Mein Problem ist das Firmenfahrzeug.
    Es gibt hier so viele Beiträge darüber.... Ich weiß im Moment echt nicht wo oben und unten ist.


    Mein Firmenfahrzeug hat 13.500€ gekostet.
    Ich habe ein Anzahlung von 2.000€ geleistet.


    Also ein netto Darlehen von 11.500€
    Hinzu kommt eine Restschuldenversicherung in höhe von 1.063€


    Also ein Darlehen von 12.563€


    Also steht auf meiner Finanzierungsbestätigung eine Gesamtdarlehenssumme von 16.174€


    PKW Wert 13.500,00€
    Anzahlung 2.000,00€
    Rests.Vers. 1.063,00€
    Zinsen 3.611,00€


    Also gesamt mit Anzahlung, Zinsen, Versicherung 18.174€


    Wie soll ich das in das Wiso Sparbuch 2009 verbuchen?


    Grüße


    Stefan.N


    Also was ich schon gemacht habe:


    1.) Anlagevermögen - Neue Buchung
    Art des Wirtschaftsgut : 320 (PKW)
    Nutzungsdauer : 6 Jahre


    2.) Neuanschaffung in 2008
    Betrag = 18174,00€


    Geldkonto = 1705 (Darlehen)
    Anlagenkonto = 320 (PKW)


    Buchen.


    Stimmt das bis hier hin?

  • Zitat

    2.) Neuanschaffung in 2008
    Betrag = 18174,00€


    Geldkonto = 1705 (Darlehen)
    Anlagenkonto = 320 (PKW)


    So geht das nicht! Du kannst nicht Zinsen und Kosten mit aktivieren und
    dann abschreiben und nochmal bei Ratenzahlung die Zinsen quasi doppelt
    in die Aufwendungen buchen.
    PKW 13500 an Bank 2000 an Darlehen 11500
    Die Zinsen und Kosten buchst Du dann anteilig mit der Monatsrate.
    Konto 1705 würde ich nicht nehmen, da dies eher für kurzfristige Lieferantenverb.
    geeignet ist. Konto 630 da langfristiges Darlehen vom KI.

  • Danke für die Antwort,


    das war ja mein Problem.
    Aus den anderen Beiträgen habe ich heraus gelesen das, ich das gesamte Darlehen eingeben muss.


    Es ist so, ich habe mir eine stink normale Excel Liste angelegt und dort alles eingegeben.
    Die Werte stimmen soweit auch und sind vom Steuerberater abgesegnet worden.


    Mein Problem ist das Sparbuch..
    Wie gebe ich es dort ein....


    Wenn ich ein neues Anlagevermögen eingebe (Mein KFZ) und die summe 13.500€ nehme stimmen meine Berechnungen mit der Abschreibung die mir Sparbuch ausgibt überein.


    Wie ich es jetzt verstanden habe, wechsle ich nun zu den normalen Buchungen und Buche einmal die monatlichen Zinsen Weg?
    Und die einmalige Anzahlung von 2000€ auf das Darlehen Konto?


    Habe ich es richtig Verstanden?


    Ich brauche in das Anlagevermögen nichts weiter ein zu tragen ausser die 13.500€ für das Auto.?


  • Und die einmalige Anzahlung von 2000€ auf das Darlehen Konto?


    Habe ich es richtig Verstanden?


    Nein!


    Ich habe es in einem Buchungssatz angegeben, aber ich gehe davon aus, dass Du es so nicht lesen kannst.
    Also:
    PKW 2000 an Bank 2000
    PKW 11500 an Darlehen 11500
    Danach hat Dein PKW Konto ein Saldo von 13500
    Deine Bank ist um 2000 weniger und Du hast ein Darlehen (reine Tilgung) von 11500
    Und die Zinsen buchst Du nicht auf einmal weg! Die werden auf die Laufzeit des Darlehen
    mtl. als Aufwand gebucht. Ebenso die Restschuldversicherung!

  • Hammer danke,


    jetzt hat es klick gemacht.


    Eine Frage noch,


    ich bin mir unschlüssig wo ich den Satz Winterreifen hinein buchen soll. ?


    Normale Buchung als Ausage Wareneinkauf oder soll der Reifen auch 6 Jahre lang abgeschrieben werden?


    Grüße


    Stefan

  • Danke an alle beteiligten.


    Es war eine große Hilfe.
    Ich finde es nur blöd das ich Winterreifen über 6 Jahre lang abschreiben muss.
    Wenn ich mir in zwei Jahren neue Kaufe sind die ersten noch gar nicht fertig abgeschrieben.


    Grüße


    Stefan.N

    • Offizieller Beitrag

    Winterreifen sind m.E. kein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut. Sie gehören vielmehr zum Auto und sind ohne dieses nicht zu verwenden. Sie müssen daher zusammen mit den Anschaffungskosten des Kfz über dessen Nutzungsdauer/Restlaufzeit abgeschrieben werden.

  • Danke wirklich.


    Mir ist jetzt noch was aufgefallen.


    Also ich bin in das Menü Anlagevermögen hinein und habe wie gesagt :


    1.Buchung 11500€ Konto:320 auf Darlehen
    2.Buchung 2.000€ Konto 320 auf Kasse ( da Bar Anzahlung )


    Die Winterreifen habe ich auch auf das PKW Konto gebucht um diese über 6 Jahre ab zu schreiben.


    Dann in das Menü "Buchungen"


    Dort habe ich eine regelmässige Buchung erzeugt:


    Art der Buchung : Ausgabe
    Buchungstext : Darlehen Zinsen


    Sachkonto: 2100 "Zinsen u.a Aufwendungen


    Geldkonto: 1200 Bank
    Es wird ja von meiner Bank abgezogen.


    Mein Darlehen Konto ist aber unverändert auf 11.500€ geblieben.
    Müsste ich dafür auch irgendwelche Buchungen machen?


    Grüße


    Stefan.N

  • Du musst natürlich auch das Darlehenkonto ansprechen.
    Hier als Splittingbuchung!
    Zinsen im Soll
    Darlehen im Soll
    Bank im Haben
    @ miwe
    Mit den Reifen hast du vollkommen recht. Aber was macht er wirklich wenn er
    nach 3 Jahren neue Reifen braucht? Dann müsste er die neuen wieder mit
    KFZ aktivieren und schreibt dann zwei Sätze ab?
    Kann er die Reifen denn nicht seperat auf 320 mit einer Laufzeit von 3 Jahren
    buchen? Oder kann er vllt. nach 3 Jahren den RBW der alten Reifen ausbuchen?
    Ich selber Lease mein KFZ und somit habe ich die Reifen extra gebucht und
    schreibe nur auf 3 Jahre ab.

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • Aber was macht er wirklich wenn er
    nach 3 Jahren neue Reifen braucht?


    Alt/Defekt durch Neu ersetzen
    Konto Instandhaltung, Reparaturen, Ersatzteile

  • Alt/Defekt durch Neu ersetzen
    Konto Instandhaltung, Reparaturen, Ersatzteile


    Kannst Du das mal anhand eines Beispl. verdeutlichen?


    Sagen wir nach 3 Jahren sind die Reifen defekt RBW 300,00 Euro
    Für 600,00 Euro werden neuen gekauft.
    Danke!

  • Kannst Du das mal anhand eines Beispl. verdeutlichen?
    Sagen wir nach 3 Jahren sind die Reifen defekt RBW 300,00 Euro
    Für 600,00 Euro werden neuen gekauft.


    ...sag, daß es nicht wahr ist ?(


    Du hast hier doch alle Gestaltungsmöglichkeiten, die es gibt.
    Du kannst, wenn die Reifen platt sind, den Restwert ausbuchen, und die neuen sofort als Kosten verbuchen, da der Einzelwert unter 150 Euro.
    MfG Günter

  • Du kannst, wenn die Reifen platt sind, den Restwert ausbuchen, und die neuen sofort als Kosten verbuchen, da der Einzelwert unter 150 Euro.


    :golly: :golly: :golly:


    Ähm, dass wäre wohl eher nicht möglich! Der Reifen gehört immer
    noch zum PKW und ist nicht selbstständig nutzbar!^^
    Also streichen wir das und ebenso die These mit Reparatur usw.
    weil hier geht es darum, dass Reifen i.d.R. keine Nutzungsdauer
    von 6 Jahren haben. Das würde auch jeder Hersteller bestätigen
    können.
    So würde eher ein Schuh daraus werden:
    Sind die Reifen nach 3 oder 4 Jahren abgefahren dann
    über 2320 o. 2310 an PKW ausbuchen und die neuen Reifen
    aktivieren. Und hier bin ich der Auffassung, dass es legitim
    wäre die Reifen seperat auf PKW zu aktirvieren und mit
    einer Nutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben!?


  • Ähm, dass wäre wohl eher nicht möglich! Der Reifen gehört immer
    noch zum PKW und ist nicht selbstständig nutzbar!
    Also streichen wir das und ebenso die These mit Reparatur usw.


    ...willst du jede Reparatur am Auto (Lichtmaschine, Anlasser, Auspuff usw.) aktivieren ???


    MfG Günter

  • Ich bin der gleichen Ansicht wie g.horn.
    Die Kfz-Bereifung gehört zu den laufende Kfz-Betriebskosten und können wie alle Fahrzeugkosten auf dem Konto 4500 Fahrzeugkosten (SKR 03) erfasst werden.

  • Die Kfz-Bereifung gehört zu den laufende Kfz-Betriebskosten und können wie alle Fahrzeugkosten auf dem Konto 4500 Fahrzeugkosten (SKR 03) erfasst werden.


    Die Antwort verwirrt mich.
    Du meinst die NEUEN Reifen sind als Aufwand zu buchen!?
    Allg. zu schreiben die KFZ Bereifung gehört zu den laufenden
    Betriebskosten ist ja ganz und gar nicht richtig.

    Zitat

    Zitat von »g.horn«
    Du kannst, wenn die Reifen platt sind, den Restwert ausbuchen, und die neuen sofort als Kosten verbuchen, da der Einzelwert unter 150 Euro.


    Und immer noch???? Seit wann ist ein Reifen GWG?

    Zitat

    ...willst du jede Reparatur am Auto (Lichtmaschine, Anlasser, Auspuff usw.) aktivieren ???


    Schlechter Vergleich, aber wenn das so ist, dann kann ich, wenn die Festplatte oder Mouse von
    meinem PC erneuert werden muss ja auch gleich als Aufwand buchen. Nice to know.

    2 Mal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • Du meinst die NEUEN Reifen sind als Aufwand zu buchen!?

    Als ich in den Thread eingestiegen bin, war bereits geklärt -zumindest habe ich das so verstanden-, dass die Erstbereifung, also der erste Satz Sommer- und der erste Satz Winterreifen über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
    Es ging dann nur noch darum, wie die weiteren neuen KfZ-Räder zu buchen sind und da bleibe ich bei meiner Aussage.

    dann kann ich, wenn die Festplatte oder Mouse von
    meinem PC erneuert werden muss ja auch gleich als Aufwand buchen.

    Es handelt sich dann um Erhaltungsaufwand. Dieser braucht nicht auf die Nutzungsdauer (PC = 3 Jahre) verteilt zu werden, sondern kann unmittelbar mit der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
    Wenn Du hingegen zur bestehenden Festplatte eine weitere einbaust, muss diese über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

  • Grundsätzlich.......
    wenn etwas Bestehendes defekt oder nicht mehr zu gebrauchen ist, dafür gibt es das Konto
    Instandhaltung, Reparaturen, Ersatzteile oder Instandhaltung betrieblicher Räume.


    Wenn du natürlich etwas neues, besseres schaffst, dann aktivieren und Afa.


    MfG Günter

  • Ok, komm ich mit klar und kann mann auch in anderen Foren so nachlesen.
    Aber:
    Auf Anhieb fallen mir aus diesem Forum zwei Beiträge ein, in denen es einmal
    um die Neuanschaffung eines Monitors für einen abgeschriebenen PC und die
    einer Mouse ging, wo jedes mal klar gesagt wurde, dass die Anschaffungen
    zu aktivieren sind. ?(
    Ich kann einerseits Eure Argumente nachvollziehen, muss aber auch sehen,
    dass ich hierdurch die Art des Wirtschaftsgutes ignoriere. Wenn ein
    kompletter PC defekt ist oder mein PKW einen Totalschaden hat, kann
    ich auch nicht sagen, dass die Neuanschaffung von etwas gleichwertigem
    unter Instandhaltung oder Reparaturen zu verbuchen ist.
    Da ich davon ausgehe, dass solchen Dingen bei einer BP auf den Zahn
    gefühlt wird, gehe ich lieber auf Nummer sicher und aktiviere.
    Denn die Beweislast wird bei mir liegen, ob es sich wirklich um
    eine Erneuerung eines defekten nicht mehr brauchbaren WG handelt.