Wenn ein kompletter PC defekt ist oder mein PKW einen Totalschaden hat, kann ich auch nicht sagen, dass die Neuanschaffung von etwas gleichwertigem unter Instandhaltung oder Reparaturen zu verbuchen ist.
Das ist ja wieder ein anderer Sachverhalt.
In diesem Fall würde ja der defekte PC bzw. der defekte PKW als Totalschaden insgesamt in einer Summe abgeschrieben werden. Die Neuanschaffung wäre dann wieder wie gewohnt als Anlagegut zu aktivieren und über den Nutzungszeitraum abzuschreiben.
Kurzum ein weites Feld mit einigen Gestaltungsmöglichkeiten und es muß jeder Unternehmer selbst entscheiden, inwieweit er davon Gebrauch macht.