Echter Verpflegungsmehraufwand und Verpflegungspauschale

  • Hallo,


    prima Forum hier.


    Einnahmenüberschußrechnung mit Wiso Sparbuch 200x. Habe schon überall gesucht, aber nichts so detailliertes gefunden.


    Ich bin (Gewerbebetrieb) zwei Tage unterwegs, damit kann ich mir 2*24 Euro als Verpflegungspauschale einbuchen. - Selbstverständlich ohne Vorsteuerabzug.


    Nun habe ich gelesen, daß ich mir für echte Verpflegungsaufwendungen (Mittags allein Pizza gegessen, also keine Bewirtung) die Vorsteuer ziehen kann. Wie verbuche ich das - z.B. wenn ich 13 Euro mittags für echtes Essen ausgegeben habe. Zusätzlich zur Verpflegungspauschale auf welches Konto? Oder kürze ich die Verpflegungspauschale und mache nur 11 Euro Pauschale (oder ziehe ich sogar nur den Nettobetrag ab?) geltend? Was ist, wenn ich für mehr, als die Pauschale gegessen habe - dann darf ich meines Wissens maximal nur die Pauschale ansetzen.


    Oder geht es einfach in den sonstigen Aufwand?


    Wenn ich abends jemanden zum Essen einlade buche ich die Gesamtrechnung als Bewirtungskosten (70/30), mache aber trotzdem die volle Pauschale von 24 Euro pro Tag geltend, oder?


    Vielen Dank,


    Schneider

  • Also die Tatsächlichen Verpflegungskosten bei Dienstreisen anzusetzen
    habe ich noch nicht gehört.
    M.E. gibt es nur den Mehraufwand der für die Dienstreise entsteht.
    Essen muss man zuhause ja auch! Also nix mit Kosten für Pizza
    gegen Pauschale rechnen. :vain:
    Und Bewirtungskosten haben damit auch nichts zu tun. Die
    können natürlich auch auf einer Dienstreise entstehen.

  • Hallo,
    also ich kann Deinen Links nicht entnehmen, dass die Vermutung
    von Dir richtig ist.
    Die Steuer mal außen vor gelassen ist ein Einzelnachweis mit Belegen in unbegrenzter Höhe nicht möglich. Es können nur Verpflegungspauschbeträge geltend gemacht werden. Diese richten sich nur nach der Abwesenheitszeit pro Kalendertag.
    Das die VSteuer hieraus anhand von tatsächlichen Belegen, die auf den Namen des Unternehmers ausgestellt sind
    zurückgeholt werden kann hat aber m.E. nichts mit der Ansetzbarkeit der tatsächlichen Kosten zu tun.
    Und bei der Buchung müsste Dir wer anders helfen. (Bin selber nicht Usteuerpflichtig)
    Nach Gesetzeslage verstehe ich es so, dass Du nach Deiner Dienstreise
    die tatsächlichen Belege mit Vorsteuerabzug buchst und den Rest
    ohne Steuer.

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • Hallo,


    ich denke, wir sind uns dann einig. Maximal die Verpflegungspauschale, aber auf echte Rechnungen kann ich Vorsteuer ziehen. Nur - wie mache ich es praktisch? Welche Konten spreche ich mit welchem Betrag an? Kürze ich die Verpflegungspauschale entsprechend?
    Gibt es hier jemanden, der das umsetzt?


    Danke,
    Schneider