Online Kontoabgleich fehlerhaft

  • Hallo,ich nutze das Programm seit 2007 und hatte mich auf seine
    Fehlerfreiheit verlassen.Leider mußte ich feststellen,daß die Umsatz/Vorsteuerberechnung einen gravierenden Fehler aufweist,der dazu führte,daß meine Umsatzsteuervoranmeldung zum Finanzamt falsch war:
    Wenn man die Umsätze online abruft,werden Ausgaben als Vorschlag den zugehörigen Überweisungen zugeordnet(große Falle).Denn da die Beträge negativ sind wird das ganze auf der Habenseite verbucht.So mußte ich Umsatzsteuer zahlen,obwohl ich eigentlich etwas zurück bekommen müßte.Hier ist dringend Nachbesserung erforderlich.
    Meine derzeitige Lösung:ich lehne den Zuordnungsvorschlag ab und gebe nochmal(eigentlich überflüssig)die Ausgabenart an.
    Ich halte das für einen gravierenden Fehler!!

  • das ist kein Fehler, den das ist ja wirklich nur ein Vorschlag. Kein Programm auf der Welt kann für jede Zahlung immer alles wissen - und dieses Programm wie nahezu alle andren die solche Vorschläge machen schaut sich halt an wo ähnliches vorher gebucht wurde.


    Und ich hatte auch schon den einen oder andren zweifelhaften Vorschlag - aber dafür ist es nur ein Vorschlag. Grundkenntnisse von Buchführung muss man haben - egal mit welchem Programm man arbeitet.


    Außerdem sehe ich nicht wo in dem Post der Verbesserungsvorschlag ist :roll:

    Fragen bitte im Forum posten. Ich bin kein Supportler und ich leiste auch keinen PN Support! PNs sind Persönliche Nachrichten - nichts anderes, Danke!

  • Na hallo!?
    Wenn ich eine Überweisung mit allen Angaben(Ausgabe,Art usw.) buche
    und das Programm beim Onlineabgleich auch diese Buchung vorschlägt,
    dann sollte es auch richtig buchen oder?Wie kann es sein,daß diese Überweisung ,vorher als Ausgabe benannt, jetzt falsch eingebucht wird?!
    Halte ich für sehr kritisch!

  • ok, dann mal ganz von vorne:


    Umsatzsteuer-Vorauszahlen werden ja übers Konto 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gebucht. Also die monatlichen oder quartalsbezogenen Vorausleistungen von Dir ans Finanzamt.


    Aber auf das gleiche Konto werden auch Erstattung vom Finanzamt an Dich gebucht, wenn Deine Umsatzsteuervoranmeldung selbiges für Dich ergibt. Was auch logisch ist, da es ein Geldbetrag der Umsatzsteuervoranmeldund/vorauszahlung ist, da ja auch das Finanzamt Dir diese Erstattung als Vorauszahlung gibt, ohne weitere Prüfung.


    Einmal ist es halt ein Minus auf Deinem Konto und einmal bekommste was, da Buchhaltungskonto ist das Gleiche, da es sich um die gleiche Art von Geld handelt.


    Und da macht WISO Mein Büro auch keine Fehler, es frägt nur sicherheitshalber nach ob das so stimmt.


    Aber um Dir komplett richtig helfen zu können wäre es vielleicht nicht schlecht wenn Du Deinen Fall mal komplett schilderst - also um was für Zahlungen es sich genau handelt, welche Konten Du verwenden willst / verwendest und welchen Fehler es da Deiner Meinung nach geben soll.


    Ich kann atm nur nochmal sagen, ich bin mit einigen Sachen in MeinBüro auch nicht ganz glücklich, aber in dem Bereich hat es sich bis jetzt als extrem zuverlässig und korrekt erwiesen, wenn man das richtige Konto verwendet.


    So oder so würde ich mich über eine kleine Rückmeldung von Dir freuen.

    Fragen bitte im Forum posten. Ich bin kein Supportler und ich leiste auch keinen PN Support! PNs sind Persönliche Nachrichten - nichts anderes, Danke!

  • Zitat von "GMK"

    ...
    Aber um Dir komplett richtig helfen zu können wäre es vielleicht nicht schlecht wenn Du Deinen Fall mal komplett schilderst - also um was für Zahlungen es sich genau handelt, welche Konten Du verwenden willst / verwendest und welchen Fehler es da Deiner Meinung nach geben soll.
    ...


    Das Problem habe ich auch. Bei der Erfassung von Online-Überweisungen vergebe ich eine Ausgaben-Kategorie. Beim Online-Kontoausgleich/Umsatzabruf laufen diese inzwischen bei der Bank verbuchten Zahlungen ein und es wird vorgeschlagen, diese der zugehörigen Überweisung zuzuordnen. In Folge wird das auch unter der Ausgabenkategorie auf dem Konto Bank ausgewiesen, bei den steuerlichen Auswertungen finden sich die Zahlungen dann aber im Haben statt im Soll. Das ist falsch und auch sehr teuer für den, dem es nicht auffällt. Mir ist es aufgefallen und ich habe alle Buchungszuordnungen gelöscht (rechte Maustaste - Zuordnung - keine Zuordnung und dann neu zugeordnet als entsprechende Ausgabenkategorie). Jetzt scheint alles zu stimmen. Aber meines Erachtens ist das ein Fehler, der unbedingt behoben werden sollte. Das hier als Verbesserungsvorschlag zu posten, wie es der Threaderöffner tat, mag ich da nicht kritisieren: es ist doch geradezu höflich euphemistisch.

    Erst wenn Software Hardware ist, funktioniert sie auch.

  • Hallo,
    ich habe zu dem Thema eine Buchhalteriche Frage.
    Wenn ich Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekomme, wie muß ich diese Buchung zuordnen? Als Umsatzsteuer oder Umsatzsteuervergütung?
    Danke für eine richtige Antwort von euch.

    • Offizieller Beitrag

    Auf das Konto 8955 wird verbucht "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"; erscheint in Anlage EÜR Zeile 8 Feld 141 . Samm

  • Hallo A.R.I., hallo Samm,


    mit Konto 8955 wäre ich ganz vorsichtig. Normalerweise bekommt man Umsatzsteuer im Rahmen des normalen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsproszesses wieder. Beispiel: man hat in einem Monat mehr Geld umsatzsteuerpflichtig ausgeben, als eingenommen.


    Das Geld, was man dann vom FA überwiesen bekommt, wird der ganz normalen Kategorie "Umsatzsteuervorauszahlung" zugeordnet. 'Mein Büro' beschwert sich zwar erst einmal, dass eine Einnahme einer Ausgabenkategorie zugeordnet wird. Aber es funktioniert. Und ist korrekt.


    Wenn sich die Umsatzsteuererstattung auf das Vorjahr bezieht, also beispielsweise die Erstattung im Januar für Dezember, wird die Kategorie "Umsatzsteuer Vorjahr" verwendet.


    Würde in solchen Fällen die Kategorie 8955 verwendet, wäre die jährliche Umsatzsteuererklärung falsch. Die Kategorie 8955 ist für Sonderfälle vorgesehen, wofür mir jetzt aber kein Beispiel einfällt.


    Im Hinblick auf die EÜR ist es egal, da werden auch die Buchungen über "Umsatzsteuervorauszahlung" und "Umsatzsteuer Vorjahr" auf die Felder 141 oder 186 verteilt, je nachdem ob's Plus- oder Minusbeträge waren.

  • Hallo Volkmar,
    volle Zustimmung, nicht Konto 8955 verwenden.
    Konto 1780 ist das einzig richtige.
    Dieses ist z.B vorgesehen fuer Erstattung auslaendischer USt von auslaendischen Finanzbehoerden, wenn dort ein entsprechender Antrag gestellt wird.
    Hier ein Beispiel: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuernetz.de/homepages/buchfuehrung_bilanz/downloads/KABC3K199.pdf">http://www.steuernetz.de/homepages/buch ... C3K199.pdf</a><!-- m -->