GWG unter 150 Euo

  • Hallo,


    entweder stehe ich auf dem Schlauch, oder ich finde es einfach nicht:


    Wie bucht Ihr in GWGs unter 150 Euro und schreibt diese dann sofort ab?


    Ja, das ist eigentlich die Frage; GWG-Pool buchen und Abschreiben... OK, das klappt, aber wie gehe ich unter 150 Euro vor?


    Das würde mich mal brennend interessieren.


  • Das würde mich mal brennend interessieren.


    ...Instandhaltung, Reparaturen, Ersatzteile, Betriebsbedarf, Bürobedarf, Sonstige Gemeinkosten


    Reicht das ? :) MfG Günter

  • Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort. Aber ich meinte nicht "was" buche ich, sonst "wie".


    Soll heißen, welchen Weg bzw. welche Schritte muss ich vornehmen, um ein GWG unter 150 Euro in der Software zu verbuchen und "sofort abzuschreiben".


    Beispielsweise kaufe ich ein Beschriftungsgerät für 100 Euro. Wie verbuche ich diesen Vorgang dann in EÜR & Kasse und schreibe das sofort ab.

  • Beispielsweise kaufe ich ein Beschriftungsgerät für 100 Euro. Wie verbuche ich diesen Vorgang dann in EÜR & Kasse und schreibe das sofort ab.


    Willst du nicht verstehen ???


    Unter 150 € sind das keine Wirtschaftsgüter mehr, sondern du buchst das als Kosten direkt auf Konto Betriebsbedarf oder Bürobedarf.
    MfG Günter

  • Natürlich will ich verstehen. Mir geht es in erster Linie darum, dass das Wirtschaftsgut, auch wenn es unter 150 Euro liegt, entsprechend der handelsrechtlichen Erfordernisse im Anlagegitter mit Zugang, Vollabschreibung und Abgang erfasst wird.


    Das muss dann wohl "manuell" geschehen.

  • Das muss dann wohl "manuell" geschehen.


    NEIN, muss und darfs es nicht. Du musst dich an die gesetzlichen Vorgaben einer EÜR halten.
    Willst du einen Bleistiftanspitzer als Anlagegut erfassen und abschreiben ??? ?(
    MfG Günter


    Alles unter 150 Euro sind Kosten und keine Anlagegüter.
    ZITAT....
    Ist dies der Fall, so besteht kein Wahlrecht mehr, sondern die buchhalterische Pflicht, das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung als Betriebsausgabe voll anzusetzen.

  • Ich glaube, was Gründer09 meint, ist ein Absatz im Handbuch von EÜR & Kasse, über den ich auch schon gestolpert bin.


    Darin steht, das (Zitat): "Handelsrechtlich erscheint demgegenüber ein Ausweis im Anlagevermögen erforderlich, d.h. also eine Erfassung im Zugangsjahr und zwar als Zugang, Vollabschreibung und als Abgang im Anlagengitter."


    Und genau dies steht dort zu GWGs "von mehr als 60 Euro bis zu 150 Euro". Das ist recht verwirrend, vor allem da diese 60 Euro Grenze noch mit einfließt. Das damit nicht Kleinstgegenstände gemeint sind, ist sage ich mal logisch.


    Mich würde jetzt aber mal interessieren, anhand welcher Kriterien ihr bei GWG unter 150 Euro entscheidet, über welches Konto diese gebucht werden. Also, ob auf Konto 480 (was ja nun mal für GWG bis 150 Euro vorgesehen ist) oder andere Konten. Da "Büromaterial" so oder so kein GWG sein kann. Es sei denn, man gönnt sich einen Locher für 200 Euro? ?(

  • Ich glaube, was Gründer09 meint, ist ein Absatz im Handbuch von EÜR & Kasse, über den ich auch schon gestolpert bin.


    Unsere Gesetze ändern sich eben schneller, wie ein Handbuch gedruckt werden kann ?( ?( ?(


    ZUR INFO
    Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2a des deutschen Einkommensteuergesetzes ist seit dem 1. Januar 2008 ein Wirtschaftsgut, welches


    1.zum Anlagevermögen gehört,
    2.Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder einen Einlagewert hat, der 1.000,00 Euro nicht übersteigt,
    3.aber mehr als 150,00 Euro beträgt,
    4.beweglich und abnutzbar ist sowie
    5.selbständig nutzbar ist.

  • OK, da wir ja nun die gesetzliche Definition geklärt haben, komme ich noch einmal auf mein Thema zurück: Konto 480 in EÜR & Kasse "Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 150 Euro".


    Wozu gibt es ein solches Konto, wenn alles unter 150 Euro gar kein GWG sein soll?


    Und dann, wie und wohin buche ich bspw. ein Telefon für 132 Euro? Es gehört nicht zu einer TK-Anlage und ist eigenständig nutzbar.


    Und hinzu kommt, dass man das Konto 480 nur über den Punkt "Anlagevermögen" erreichen bzw. korrekt bebuchen kann.


    Wer mir hier (bitte praktisch und Anwendungsbezogen) Auskunft geben kann, würde mir sehr helfen.

  • Hallo,

    Ja, das ist eigentlich die Frage; GWG-Pool buchen und Abschreiben... OK, das klappt, aber wie gehe ich unter 150 Euro vor?


    Das würde mich mal brennend interessieren.


    Du gehst genauso vor, wie bei GWG`s > 150 €. Konto 480 eingeben. Du erhältst dann eine Fehlermeldung, dass das GWG nicht > 1 Jahr abgeschrieben werden kann. Mit "OK" bestätigen. Automatisch wird dann 1 Jahr vorgeblendet. Anschaffungsdatum und Bezeichnung nicht vergessen. Dann "Neuanschaffung in 2XYZ" anklicken. Dort alle restlichen Eingaben, wie Betrag, Belegdatum etc. eingeben. Buchen. Das Teil ist dann im Anlagengitter. Anschließend in die Vormaske gehen und unter "Abschreibung" die Abschreibung verbuchen (ist nur Anklickerei).


    Vorteil: Du hast eine Übersicht über das Inventar/Betriebsvermögen, auch wenn die einzelnen Güter unter 150 € in der Anschaffung sind. Für die G+V ist das allerdings irrelevant. Die Verbuchung unter den sonstigen Aufwandskosten bringt jedoch eine höhere Differenzierung.

  • guten abend


    nach dem lesen dieser diskussion bin ich komplett verwirrt...


    folgendes habe ich im handbuch gefunden:


    0-60 euro wird sofort als aufwand gebucht.


    60-150 euro wird ebenfalls direkt abgeschrieben. wo ist der unterschied zu oben? irgendwie steht dort, daß die güter im anlagevermögen erfasst werden müssen, aber das ergibt doch keinen sinn wenn ich es sofort abschreibe!?!


    150-1000 euro poolabschreibung, wird die jetzt nicht wieder abgeschafft?


    Ab 1000 euro lineare abschreibung nach afa-tabelle


    mein hauptproblem ist aber, dass ich stundenlang das richtige konto suche aber nicht wirklich finde. alle erklärungen und hilfen sind total verwirrend.


    (scheiß steuergesetze hier in deutschland. ist das noch ein rechtsstaat??? sorry aber das kotzt mich echt an!)

  • Also ich bin da auch etwas ratlos.


    Ich würde jetzt z.b. die Software Mein Büro als Betriebsbedarf (4980) buchen. Weil es ja somit sofort abgeschrieben ist.


    Warum gibt es dann aber 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter als Ausgabe und 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro als Vermögen. Was kann man damit machen? Und muss ich dazu noch was im Anlageverzeichnis hinterlegen?

  • Software Mein Büro

    Wenn Du WISO Mein Büro 2010 nutzt, dann empfehle ich Dir die (->Menüleiste ->Hilfe) ->ERSTE HILFE STEUERN/BUCHHALTUNG und dort das Kapitel Abschreibung. Das sollte deine Fragen klären.

  • Hallo,


    das bis 150 Euro war mir schon klar und auch das über 1000 Euro aber bei der Variante 2. in der Hilfe steht nicht nochmal drin ob auch da die Buchungskategorie "Einkauf von Anlagevermögen" im Bereich "Zahlungen Bank/Kasse" ausgewählt werden muss.


    Und dann hat mir die Hilfe auch immer noch nicht gesagt was ich mit den Konten im Bereich "Zahlungen Bank/Kasse" 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter als Ausgabe und 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro als Vermögen machen kann.

  • In der MB2010 (->Menüleiste ->Hilfe) ->Erste Hilfe Steuern/Buchhaltung Kapitel Abschreibung findest Du aus meiner Sicht all Deine Fragen unter Punkt 4 beantwortert.


    in der Hilfe steht nicht nochmal drin ob auch da die Buchungskategorie "Einkauf von Anlagevermögen" im Bereich "Zahlungen Bank/Kasse" ausgewählt werden muss.

    Falsch! Es steht drin:
    ...

    • Abschreibungen auf GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro erledigen Sie so:

      • Im Zahlungsdialog wählen Sie die Ausgabenkategorie "Einkauf von Anlagenvermögen",
      • klicken auf "Anlagengut zuordnen" und dann auf "Neues Anlagengut definieren",
      • entscheiden Sie sich unter "Art des Anlagengutes" für das Konto"480- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €" und
      • wählen als "Kategorie der Abschreibung" das Konto "4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter".

    ...

    Und dann hat mir die Hilfe auch immer noch nicht gesagt was ich mit den Konten im Bereich "Zahlungen Bank/Kasse" 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter als Ausgabe und 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro als Vermögen machen kann.

    Das sehe ich ebenfalls anders!
    Unter vorgenannten Punkt 4. steht weiterhin: "...Außerdem muss für GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro ein GWG-Verzeichnis angelegt werden. ... Ihr GWG-Verzeichnis erstellen Sie am Jahresende, indem Sie unter "Finanzen" - "Rechnungs- und Buchhaltungslisten" im Register "Kontenübersicht" das Konto "480- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €" auswählen und zu Papier zu bringen: ... "


    Entschuldigung, aber noch genauer kann man die Vorgehensweise und die Gründe, warum die Entwickler sich für diese Vorgehensweise entschieden haben, nicht abfassen. Wenn Dir diese Vorgehensweise aber nicht plausibel ist, dann kannst Du natürlich jederzeit, eine Aufzeichnungsart wählen, von der Du der Meinung bist, dass diese plausibler ist, als der von den Entwicklern vorgeschlagene Weg der Aufzeichnung. Toll wäre es, wenn Du diesen dann im Forum von WISO Mein Büro veröffentlichen würdest.


    Im Übrigen würde ich vorschlagen, dass wir zu WISO Mein Büro gehörende Themen auch in dem dafür vorgesehenen Forum fortführen. Denn ich bin auf diesen Thread nur zufällig gestoßen, während andere Benutzer dieses für sie interessantes Thema sicherlich gar nicht finden werden.