Steuerberater Rechnung verbuchen

  • H@llo zusammen,


    habe eine Rechnung für meine Einkommensteuererklärung 2008 von meinem Steuerberater bekommen.
    Jetzt stellt sich mir die Frage: "unter welcher Kategorie / Buchungskonto kann ich
    die Rechnung denn in MB verbuchen"?


    Hat jemand ne Idee?
    Unter sonstige Aufwendungen = Konto 2300 ?


    Grüße & Danke,
    philadou

  • So, ich beantworte meine Frage mal selbst....


    nachdem ich die ganze Liste 3 mal hoch und runter gelesen habe ist es auf einmal aufgetaucht ;)


    Konto 4950 - Rechts- und Beratungskosten


    ...und genau das ist falsch. :)
    Einkommensteuer ist eine private Steuer, und wenn diese Kosten verursacht, so sind diese zumindest teilweise auch dem Privatsektor zuzuordnen und über Privatkonto zu buchen.
    MfG Günter


    ZITAT
    Die Kosten der Steuerberatung für die private Einkommensteuererklärung können in der Steuererklärung nicht mehr abgesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten ist zum 1. Januar 2006 gestrichen worden. Kosten der Steuerberatung für die Ermittlung der Einkünfte (zum Beispiel für Vermietung und Verpachtung) bleiben weiterhin abzugsfähig. Es ist mithin zu unterscheiden, in welchem Zusammenhang die Aufwendungen für die Steuerberatung stehen. Können die Kosten für den Steuerberater einer Einkunftsart direkt zugeordnet werden oder fallen sie in den Bereich der privaten Lebensführung?

  • Zur Vervollständigung von g.horn Beitrag noch eine kleine Hilfe bzgl der Zuordnungsmöglichkeiten der StB-Kosten:

    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage LuF) Abzug der Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Bilanz/Anlage GSE und ggf. Anlage EÜR)
    • Einkünfte aus selbstständiger (freiberuflicher) Tätigkeit (Anlage GSE bzw. EÜR)

    = Abzug der Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben möglich

    -------------------------


    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Arbeitnehmer (Anlage N) Abzug der Steuerberatungskosten als Werbungskosten
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
    • Sonstige Einkünfte (Anlage SO bzw. R)

    = Abzug der Steuerberatungskosten als Werbungskosten möglich

  • Oha, okay......jetzt bin ich verwirrt.


    mein Steuerberater hat mir selbst noch gesagt dass ich die Rechnung ja wieder absetzen kann.


    Dem Beitrag von g.horn zu urteilen kann ich diese nun nicht mehr absetzen.
    Dem Beitrag von khmcologne zu urteilen kann ich sie doch absetzen, oder?


    Ich bin verwirrt.


    Um das kurz zu erklären....Ich bin selbstständiger Veranstaltungstechniker und arbeite größtenteils
    auf Rechnung. Bei einem Kunden arbeite ich ca. 60 Tage im Jahr zusätzlich noch auf Lohnsteuerkarte.


    Kann ich nun die Steuerberatungskosten als Betriebsausgabe verbuchen oder nicht? Wenn ja, welches Konto?


    Oder muss ich das irgendwie halbieren, da ja ca 80 % meiner Einkünfte aus selbstständiger und 20 %
    aus angestellter Tätigkeit erfolgen. Wenn ja, wie? Auf der Rechnung von meinem Stb. ist das ja nicht separiert.


    Grüße,
    Philadou

  • Kann ich nun die Steuerberatungskosten als Betriebsausgabe verbuchen oder nicht? Wenn ja, welches Konto?


    Wir haben dir alles erklärt......


    •Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Bilanz/Anlage GSE und ggf. Anlage EÜR)
    = Abzug der Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben möglich


    -------------------------
    •Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Arbeitnehmer (Anlage N) Abzug der Steuerberatungskosten als Werbungskosten
    = Abzug der Steuerberatungskosten als Werbungskosten möglich


    -------------------------
    Mantelbogen
    = nicht absetzbar

  • Ich habe schon verstanden wann ich was absetzen kann, aber es ist trotzdem nicht verständlich.


    Wenn ich wie schon erwähnt 80 % aus Gewerbebetrieb und 20 % aus nichtselbstständiger Tätigkeit
    erwirtschaftet habe, dann stellt sich mir die Frage wie ich das verbuche.


    Wenn ich von meinem Steuerberater 2 Rechnungen erhalten würde, also 1 für Einkommensteuer Gewerbebetrieb
    und 1 für Einkommesteuer nichtselbstständige Tätigkeit dann ist mir nun klar wie ich das verbuche,
    aber ich habe nun mal 1 komplette Rechnung bekommen auf dieser nicht separiert ist welche Kosten für die Bearbeitung meiner Steuer aus Gewerbebetrieb und welche Kosten für die Bearbeitung aus nichtselbstständige Tätigkeit angefallen sind.


    Nehmen wir an ich arbeite 80 % slebstständig und 20 % angestellt.
    Muss ich nun 80 % der Rechnung bei Anlage GSE und ggf. Anlage EÜR angeben
    und 20 % der Rechnung bei Anlage N angeben?


    Grüße,
    Philadou

  • aber es ist trotzdem nicht verständlich.


    ...es ist für dich nicht verständlich, weil die Rechnung deines Steuerberaters nicht ordentlich und korrekt ist.
    Diese müsste so aussehen......


    (Bilanz/Anlage GSE und ggf. Anlage EÜR) ....................xxx Euro
    (Anlage N) .........................................................xxx Euro
    (Mantelbogen) ....................................................xxx Euro


  • Hmmm, okay....


    so ähnlich sieht das schon aus.
    Ich habe jetzt mal die Rechnung gescannt und nen Screenshot davon gemacht.
    Die Umsatzzahlen hab ich mal ausgeblendet.



    Pos.3 ist ja klar - nichtselbstständige Tätigkeit = Anlage N
    Pos. 5 ist auch klar - Gewerbe = Bilanz/Anlage GSE und ggf. Anlage EÜR


    aber was ist mit den Pos 1,2,4,6


    Und unter welchen Buchungskategorien kann ich dann die einzelnen Positionen verbuchen?
    Kann ich bei Mein Büro überhaupt die rechnung unterschiedlichen Buchungskategorien zuweisen?
    Oder weise ich die Rechnung "nicht betriebsrelevant" zu und trage einfach die beträge bei Anlage N bzw. Anlage EÜR ein?


    Fragen über Fragen....sorry.
    Jenedfalls vielen Dank schonmal für die Geduld mit mir :)

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn Du schon "ne halbe Mille" an Deinen Steuerberater zahlst, dann sollte der doch wohl in der Lage sein, Dir an Deinem Rechner die Zuordnung zu den entsprechende Konten zu erklären - oder will er dann noch mal "ne halbe..."?

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • solche Kommentare find ich immer wieder herrlich.
    Es hat schon einen Grund warum ich nicht meinen Steuerberater frage sondern hier einen Post eröffnet habe.


    Da ich auf diesem Gebiet ein totaler newbie bin, wollte ich im ersten Jahr meine Steuererklärung von nem Profi machen lassen, damit ich mir ansehen kann wie soetwas ordentlich auszusehen hat.
    Das ersteJahr ist nun rum und für dieses Jahr will ich das alles selber machen.


    Bisher komm ich auch wunderbar klar und weiß wie ich die meißten Vorgänge richtig verbuche. Aber dies ist nun ein Sonderfall und wenn ich meinen Steuerberater dieses Jahr nicht in Anspruch nehme wäre es nicht gerade fair ihn mit Fragen zu löchern.


    Zudem eröffne ich kein Post wenn ich die Antwort auch in 10 Minuten googeln selbst heraus finden würde, jedoch sind zu diesem Fall leider weder bei google noch hier in der Forensuche irgendwelche Antworten aufgetaucht.


    Deshalb würde ich mich zu tiefst erfreut zeigen wenn solche Kommentare ausbleiben und dafür irgendjemand wie g.horn oder khmcologne netterweise fachkundige Auskunft geben ;)

  • Deshalb würde ich mich zu tiefst erfreut zeigen wenn solche Kommentare ausbleiben und dafür irgendjemand wie g.horn oder khmcologne netterweise fachkundige Auskunft geben ;)


    ...jawoll, ich komm nächste Woche vorbei, und erledige deine Buchhaltung.


    Aber mal ganz ehrlich, wer solche einfache Buchungen nach einer solch ausführlichen Rechnung nicht hinbekommt, dem fehlt jedes Grundwissen in Buchhaltung und Steuerrecht.
    Also mein Vorschlag, Grundkurs VHS oder bleib bei deinem Steuerberater.
    MfG Günter