Gehalt und Minijob

  • Hallo,
    wer kann mir einen Rat geben.Wollen eine "Aushilfe" einstellen die am Wochenende in unserem Unternehmen arbeitet. Diese Person ist versicherungspflichtiger Arbeitnemen in einem anderen Unternehmen und wird dort auf lohnsteuerkarte abgerechne( Brutto 1200,00). wie kann ich den AN bei mir abrechnen sie soll höchstens 20h die Woche arbeiten und bekommt 5€ die Stunde. rechne ich als Minijob oder auf zweiter Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6
    Danke im voraus
    gruß malo

  • Zitat von "malo"

    Hallo,
    wer kann mir einen Rat geben.Wollen eine "Aushilfe" einstellen die am Wochenende in unserem Unternehmen arbeitet. Diese Person ist versicherungspflichtiger Arbeitnemen in einem anderen Unternehmen und wird dort auf lohnsteuerkarte abgerechne( Brutto 1200,00). wie kann ich den AN bei mir abrechnen sie soll höchstens 20h die Woche arbeiten und bekommt 5€ die Stunde. rechne ich als Minijob oder auf zweiter Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6
    Danke im voraus
    gruß malo


    Hallo malo,
    leider keine Anwort, frage doch einmal beim FA nach.

  • Hallo Franco,
    habe mich bei der Krankenkasse erkundigt.Die" erste" geringfügige Beschäftigung wird pauschal versteuert ( vom Ag)die zweite und dritte wird dem Gehalt zugerechnet und dann versteuert.
    gruß malo

  • Zitat von "malo"

    Hallo Franco,
    habe mich bei der Krankenkasse erkundigt.Die" erste" geringfügige Beschäftigung wird pauschal versteuert ( vom Ag)die zweite und dritte wird dem Gehalt zugerechnet und dann versteuert.
    gruß malo



    Hallo malo,


    und deswegen kannst Du sie als Minijobberin bei der Knappschaft Bahn See anmelden und mit einer pauschalen, dreißigprozentigen Abgabe beschäftigen.


    Mehr als 400,00 Euro dürfen es aber nicht werden, sonst greift die reguläre Besteuerung.


    Viele Grüße
    buhacont

    Viele Grüße,
    Sascha


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  • Hallo malo,


    bezüglich der Stunden habe ich diese Seiten gefunden


    :arrow: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.studentum.de/studium/versicherungen/sozialversicherung.html">http://www.studentum.de/studium/versich ... erung.html</a><!-- m -->
    :arrow: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php">http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php</a><!-- m -->
    :arrow: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=uVw&q=Wochenstunden+Minijob&btnG=Suche&meta=">http://www.google.de/search?hl=de&clien ... uche&meta=</a><!-- m -->


    Hier steht als einizges eine Stundenzahl, bei der KBS als Minijobzentrale findest Du keinen Hinweis, bei der Dt. Rentenversicherung wirst Du auch nur auf die Möglichkeit des "vollen Rentenzahlers" hingewiesen.


    Entweder fragst Du nun direkt bei der KBS nach, stell Dich aber auf lange Antwortzeiten ein, oder nimm´ Studentum als Basis.


    Ich denke aber, dass in Deinem Fall sich eine solche Frage nicht stellen dürfte, wenn Du sie wirklich nur am Wochenende beschäftigst, wirst Du wohl kaum auf mehr als 20 Wochenstunden kommen, oder?

    Viele Grüße,
    Sascha


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  • Hallo zusammen, ersteinmal vielen Dank für Eure Bemühungen. Habe inzwischen erfahren( habe bei der Bundesknappschaft angerufen) eine
    gringfügig Angestellte mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen bei einem anderen Unternehmen darf bis 400€ verdienen und die Stundenzahl ist weggefallen. Anders bei Arbeitslosengeldempfängern oder Hartz IV Stundenzahlbegrenzung.
    Gruß malo

  • Hallo Malo,


    dann waren zumindest die Fundstellen auf dem neuesten Stand :)

    Viele Grüße,
    Sascha


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