Wie richte ich eine Rücklage ein?

  • Hallo,


    ich versuche mich gerade an der Einkommensteuer für 2008 meiner Freundin, die selbständige Therapeutin ist. Sie hat in 2009 das vorher geleaste Auto restgekauft. Kann sie in der Einkommensteuer 2008 eine Rücklage dazu ausweisen, so dass sie in 2008 weniger zu versteuern hat?
    Das könnte sich lohnen, da sie in 2009 sowieso weniger einnehmen wird.
    Was besagt der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG? Irgendwie scheint es mir, dass man für die Rücklage 12% Steuern zahlt? Ist das richtig?


    Würde mich freuen, eine Antwort zu bekommen!


    Ulfilas

  • Hallo Ulfias.
    Wenn die übrigen Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllt sind, denke ich, steht einer Rücklage in 2008 nichts im Wege. Sie beträgt 40 % des Kaufpreises. Denn Gewinnzuschlag von 6 % pro Jahr gibt es seit 2007 nicht mehr.

  • Ich habe jetzt auch entdeckt, wo man das Beantragt, einfach auf der Seite 3 der Anlage EÜR unter "Investitionsabzugsbeträge". Ich war etwas verwirrt, weil ich von einer früheren Steuererklärung eine Anlage "Ansparbeschreibungen nach § 7g Abs. 3 ....." gesehen hatte, auf der ein Gewinnzuschlag vorkam, aber das waren wohl die 6%, die es jetzt nicht mehr gibt.
    Nochmals, danke!

  • Bitte darauf achten, dass der PKW dann zum Zeitpunkt der
    Investition zu mehr als 90% dienstlich genutzt wird!
    Ansonsten wird der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend
    mit Zinsaufschlag rückgängig gemacht!

  • Bitte darauf achten, dass der PKW dann zum Zeitpunkt der
    Investition zu mehr als 90% dienstlich genutzt wird!
    Ansonsten wird der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend
    mit Zinsaufschlag rückgängig gemacht!

    Warum denn zu 90%, ich dachte es genügten 55% um den PKW als betrieblichen zu definieren?

  • Warum denn zu 90%, ich dachte es genügten 55% um den PKW als betrieblichen zu definieren?


    Auch mit weniger kannst Du ihn ins Betriebsvermögen aufnehmen.


    Dies hat aber nichts mit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages zu
    tun!
    Hier gilt die Regel: Wenn ich einen Investitionsabzugsbetrag für ein KFZ
    bilden möchte muss ich ab dem Jahr der Anschaffung das KFZ zu
    mind. 90% betrieblich nutzen.