Solidaritätszuschlag

  • In den Nachrichten höre und sehe ich im Moment immer wieder mal , daß der Soli irgendwann mal - wenigstens- gekürzt werden soll !!??
    Und es wurde darauf hingewiesen, dass man/ frau sich schriftlich an sein entsprechendes Finanzamt wenden sollte :modo: , um der Festsetzung des Soli zu widersprechen- für 2008 und 2009. Und daß dieser Einspruch 4 Wochen nach Bekanntgabe der des Finanzgerichts erfolgt sein muß.
    Hiermit bitte ich um "Aufklärung", ob dem tatsächlich so ist.
    Natürlich weiß ich, daß mit dem Widerspruch der Soli nicht verschwindet, aber wer weiß, vielleicht muß dann das Finanzamt doch ein paar € anerkennen (zum weiniger zahlen !!??)
    vielen Dank
    und freundliche Grüße an alle, die momentan auf diesem Forum sind :love:

    . . ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem !!

    • Offizieller Beitrag

    einfach gegen die Festsetzung des Solis im Steuerbescheid Einspruch einlegen.

    Du meinst natürlich innerhalb der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist (des jeweiligen eigenen Einkommensteuerbescheides).

  • Ein herzliches Danke an den fleißigen Hermann, ich werde also Einspruch gegen den Soli einreichen.Für die kommende EKSt-Erklärung ist das ohne irgendeine Frage klar- - unklar ist mir, ob ich für den bereits vor etlichen Monaten ergangenen Steuerbescheid von 2008 auch noch tun kann ?? :grumble: . . . ich wollte gerne wissen, ob ich anhand der neuen "Lage" Einspruch erheben kann, aufgrund der richterlichen Entscheidung ???
    Danke nochmals für die Hilfe. Und ich wünsche auch ein schönes, besinnliches 1.Advendswochenende.

    . . ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem !!

    • Offizieller Beitrag

    - unklar ist mir, ob ich für den bereits vor etlichen Monaten ergangenen Steuerbescheid von 2008 auch noch tun kann ??

    Nein.



    Hermann
    Jetzt weisst Du, warum ich den Zusatz gemacht habe. Hat allerdings offensichtlich nichts gebracht.


  • Hermann
    Jetzt weisst Du, warum ich den Zusatz gemacht habe. Hat allerdings offensichtlich nichts gebracht.


    ;( :thumbdown: danke schön, daß ich nicht angeschrieben werde, sondern über eine "Ecke".
    trotzdem bleibe ich dabei, daß ich gehört und gelesen habe (ntv-text), daß der Steuerzahler Einspruch erheben kann auf Grund der richterlichen Feststellung. Ich bedanke mich trotz "Umweg" für die nette Mitarbeit.Noch einen schönen restlichen Abend. :monster:

    . . ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem !!

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 ()

    • Offizieller Beitrag

    danke schön, daß ich nicht angeschrieben werde, sondern über eine "Ecke".

    Weil es um eine Ergänzung zu einer von Hermann geposteten Erklärung ging.

    trotzdem bleibe ich dabei, daß ich gehört und gelesen habe (ntv-text), daß der Steuerzahler Einspruch erheben kann auf Grund der richterlichen Feststellung.

    Deswegen wird aber keine individuelle Rechtsbehelfsfrist ausgehebelt.

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen wird aber keine individuelle Rechtsbehelfsfrist ausgehebelt.

    Ist ja alles richtig, was Ihr schreibt. Aber nicht jeder kennt die Spielregeln von Anfang an. Daß man z.B. von einem solchen Urteil nur im Nachhinein profitieren kann, wenn man sich da rechtzeitig "drangehangen" hat. Du hast das ja geahnt, daß da Otto Normalsteuerzahler leicht etwas in den falschen Hals bekommen kann, wenn man nicht noch einmal auf die Fristen hinweist. Daß auch damit nicht jeder sofort etwas anfangen kann, steht auf einem anderen Blatt.
    Also habt bitte etwas Nachsicht mit uns Steuerlaien.
    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Du hast das ja geahnt, daß da Otto Normalsteuerzahler leicht etwas in den falschen Hals bekommen kann, wenn man nicht noch einmal auf die Fristen hinweist. Daß auch damit nicht jeder sofort etwas anfangen kann, steht auf einem anderen Blatt.
    Also habt bitte etwas Nachsicht mit uns Steuerlaien.

    Genau aus diesem Grund habe ich den Hinweis zur Rechtsmittelfrist auf Hermanns eigentlich zutreffende Erklärung noch angefügt. Hermann dachte, diese würde jeder kennen. Ich sah es als nicht ganz so sicher an.


    Finanzhenne hat nur nicht verstanden, dass wir innerhalb der Erklärungen zu seinem Thread diese, im Übrigen äußerst sinnvolle, "Nebendiskussion" führen.


    Und das Journalisten Ihre Infos auch nur mit heißer Nadel stricken und ggf. mit dem Hintergedanken der reißerischen Meldung (Werbung), sieht er wohl nicht ein.

    • Offizieller Beitrag

    Pardon, konnte übers Wochenende nicht antworten, war nicht da.


    @ finanzhenne


    Natürlich bringt es nichts, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen, dessen Einspruchsfrist längst abgelaufen ist, aber bei künftigen Bescheiden (Soli) solltest Du das unbedingt tun. Ob uns dies jedoch hilft, müssen wir halt abwarten.


    Hatte Deinen Beitrag falsch interprätiert, doch miwe4 hat mich (wie ich soeben feststellte) darauf aufmerksam gemacht.


    @ miwe4


    Themenwechsel: Vielleicht erinnerst Du Dich noch: In einem früheren Beitrag ging es um Programmeinträge (zur Anlage V) in Verbindung mit unterjähriger Vermietung (Nov. bis Dez.) Dabei bestand das Problem, dass z.B. keine programmgesteuerte Eingabe über die Dauer der Vermietung, AfA usw. möglich ist.


    Habe dieses Problem jetzt mal dem Support von Buhl vorgetragen; mal sehen, was sich nun daraus entwickelt...

    • Offizieller Beitrag

    @ miwe4
    Themenwechsel: Vielleicht erinnerst Du Dich noch: In einem früheren Beitrag ging es um Programmeinträge (zur Anlage V) in Verbindung mit unterjähriger Vermietung (Nov. bis Dez.) Dabei bestand das Problem, dass z.B. keine programmgesteuerte Eingabe über die Dauer der Vermietung, AfA usw. möglich ist.
    Habe dieses Problem jetzt mal dem Support von Buhl vorgetragen; mal sehen, was sich nun daraus entwickelt...

    Ich danke Dir.
    Gruß
    Michael

  • Die Diskussion über das Thema Soli ist sehr interessant, mir ist jetzt auch klar, daß ich nicht "übergangen" wurde, sondern, daß sich die Antworten immer aus den vorhergehenden Antworten ergeben. . . das war mir nicht so klar, als ich mich "beschwerte",ich bitte um Entschuldigung, soll nicht mehr passieren. . . aber aller Anfang ist schwer, selbst in solch einer Diskussionsrunde. :gamer:
    Danke auch für die Erklärungen . . und bis bald mal wieder ??
    Schönen Abend Allerseits

    . . ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem !!

  • Deswegen wird aber keine individuelle Rechtsbehelfsfrist ausgehebelt.

    Hallo miwe4, Hermann und Co.,
    wie sieht das mit der Rechtsbehelfsfrist aus, wenn man schon einen Einspruch eingelegt hat (bei mir zum Soli-Zuschlag) und man einen neuen Bescheid bekommen hat?
    Im meinem neuen Bescheid steht:
    "Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 16.11.2009. Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch/Antrag vom 14.12.2009." und
    "Vorläufigkeitsvermerke

    • Vorläufig wegen beschränkter Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
    • Vorläufig wegen Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
    • Vorläufig wegen Benachteiligung gegenüber Abgeordneten
    • Vorläufig wegen Nichtabziehbarkeit von Rentenbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten
    • Vorläufig wegen Festsetzung des Solidaritätszuschlags (SolZG 1995)
    • Vorläufigkeit von Versorgungsbezügen
    • Vorläufigkeit wegen Nachbesserungsmöglichkeit bei der Entfernungspauschale
    • Vorläufigkeit Höhe der Ausbildungsfreibeträge ab 2002"

    Kann ich jetzt noch in Hinsicht auf das laufende Musterverfahren vor dem BFH zu VMA Einspruch erheben?

  • Danke. :)
    Ich vergaß zwar zu erwähnen, daß der neue Bescheid vom 4.1.10 ist, aber das sollte keine Rolle spielen (weil Einspruch ja erst am 14.12.09 war). Und leider steht auch nix von §164 AO im Bescheid ... ;(