Verschiebung von Anlagevermögen zu GWG (geringfügiges Wirtschaftsgut)

  • Hallo!


    Ich habe Anfang des Jahres versehentlich eine GWG-Anschaffung (Rollcontainer für ca. € 30,--) als Anlagevermögen erfasst und gebucht (ich benutze die Buchungskategorien der Steuer-Einstellung 2 in Mein Büro 2009).


    Jetzt wollte ich den Fehler dadurch korrigieren, dass ich nicht manuell umbuche, sondern einfach die Zuordnung der Buchungskategorie (unter Zahlung Bank/Kasse) von "Einkauf von Anlagevermögen" auf "Büromaterial etc." ändere.



    Dabei bekomme ich jedoch folgende Fehlermeldung:



    ---


    Fehler in Datenspeichern. Meldung: ISC ERROR Code:335544466


    ISC Error Message:


    violation of foreign key constraint "INTEG_115" on table "MOV_PAYMENTS"


    Foreign key reference target does not exist



    Statement:


    TIB_Statement "FO_KontoUmsatzBearbeitenDM.IBOQueryMOV_PAYMENTS.IBOqrIBOQue"
    ---


    Warum klappt das nicht? Was kann ich tun?


    Falls eine manuelle Umbuchung unvermeidbar ist, wie gehe ich hier vor; was sind die entsprechenden Kontenbewegungen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.




    MfG

  • Ich vermute, dass Du versäumt hast, zunächst die Zuordnung der Buchung zum Anlagegut im Anlageverzeichnis zu löschen. Erst wenn diese Zuordnung gelöscht wurde, kann eine neue Buchungskategorie zugeordnet werden. Wenn Du diesen Weg gehst, musst Du auch daran denken, das Anlagegut noch im Anlagenverzeichnis manuell zu löschen.


    Einfacher ist es im Anlagenverrzeichnis einfach die Abschreibungskonten zu berichtigen. Einfach einmal die Anleitung Abschreibungen korrekt durchführendurchlesen.


    Eine Manuelle Buchung sollte nicht nötig sein.


    Im Übrigen überprüfe bei diesen Buchungen im Bereich Bank/Kasse/Verrechnung noch einmal den Steuerschlüssel. Nicht das Du auch in die Steuerfalle getappt bist. Die programmseitige Voreinstellung Umsatzsteuer 19% muss in Vorsteuer 19% geändert werden. Sofern Du das übersehen hast, ist die Umsatzsteuervoranmeldung für den betreffenden Monat/Quartal falsch und muss korrigiert werden. Die "gemeine" Fehlerquelle wird in MB2010 endlich behoben sein. Hat nur drei Jahre gebraucht.

  • Im Übrigen überprüfe bei diesen Buchungen im Bereich Bank/Kasse/Verrechnung noch einmal den Steuerschlüssel. Nicht das Du auch in die Steuerfalle getappt bist. Die programmseitige Voreinstellung Umsatzsteuer 19% muss in Vorsteuer 19% geändert werden. Sofern Du das übersehen hast, ist die Umsatzsteuervoranmeldung für den betreffenden Monat/Quartal falsch und muss korrigiert werden. Die "gemeine" Fehlerquelle wird in MB2010 endlich behoben sein. Hat nur drei Jahre gebraucht.

    Hallo khmcologne,
    bei der Umsatzsteuervoranmeldung für Q4/09 habe ich mal händisch nachgerechnet und bin auf eine Differenz gestoßen. Die Ursache lag in der Verbuchung auf das Anlagevermögen. Dank deinem Hinweis mit der Voreinstellung "Umsatzsteuer 19%" kenne ich jetzt das Problem. Nach Korrektur stimmt es jetzt. Vielen Dank für den Hinweis!!!


    Mein Problem sind jetzt aber die Umsatzsteuervoranmeldungen aus dem Jahr 2008. Dort habe ich den Fehler nicht bemerkt. Das bedeutet dann, ich habe die Umsatzsteuer für meine verbuchten Anlagegüter nicht erstattet bekommen? Ist das so richtig oder korrigiert MB2009 meinen Buchungsfehler selbst mit der Umsatzsteuererklärung 2008?

    Grüße Arnold

  • oder korrigiert MB2009 meinen Buchungsfehler selbst mit der Umsatzsteuererklärung 2008

    Vermutlich. Müßte man einmal überprüfen. Insbesondere musst Du klären, ob die fehlerhaften Umsatzsteuervoranmeldungen im Nachhinein nicht noch korrigiert und die korrigierte Fassungen an das FA übermittelt werden müssen. Am Besten einmal beim FA anrufen und nachfragen.


    Unter Umständen kannst Du dich mit dem Problem auch an Buhl wenden und sie um Mitarbeit bitten, wie die Kuh vom Eis geholt werden kann. Schließlich haben sie trotz Kenntnis der Fehlerquelle diese drei Jahre mitgeschleppt und ihre "buchhaltungsunerfahrenen" (Zielgruppen-)Kunden gnadenlos in diese Steuerfalle tappen lassen.


    Hinsichtlich der GWG bis 150,00 EUR-Verbuchung schlägt Buhl mit der Herausgabe von MB2010 nunmehr einen anderen Lösungsweg vor. Hierzu bitte unter ->Menüleiste -Hilfe ->Erste Hilfe Steuern & Buchführung nachlesen. In der ->Bedienanleitung wird noch der bisher empfohlene Weg beschrieben.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Vermutlich. Müßte man einmal überprüfen. Insbesondere musst Du klären, ob die fehlerhaften Umsatzsteuervoranmeldungen im Nachhinein nicht noch korrigiert und die korrigierte Fassungen an das FA übermittelt werden müssen. Am Besten einmal beim FA anrufen und nachfragen.

    Hallo,
    deine Vermutung war richtig. Nach den Korrekturen wird eine richtige Umsatzsteuererklärung ausgegeben. Diese werde ich dann an das FA senden und mit Berücksichtigung der alten Erklärung erhält man dann die richtige Differenz. Damit hält sich der Schaden noch in Grenzen.


    Danke für die Hilfe. Den Tipp mit GWGs in MB2010 werde ich testen, sobald ich die neue Version habe.
    Grüße
    Arnold