Sparbuch Business - Anschreiben an Finanzamt mit Steuerpflichtigem als Absender

  • Hallo,
    ab und zu muss ich Erklärungen erstellen, die nicht über unseren Lohnsteuerhilfeverein laufen.
    Egal, ob ich unter "Anschreiben für das Finanzamt" den Steuerpflichtigen, den Zustellbevollmächtigten oder den Mitwirkenden auswähle, es werden immer die unter Extras - Mitwirkung bei der Anfertigung - hinterlegten Daten als Absender gezogen, in dem Fall unsere Lohnsteuerhilfe.


    Die Hotline konnte hier auch nicht weiterhelfen und hat das an die Entwicklung weiter gegeben.
    Ich weiß aber, dass Anfang des Jahres bei den ersten Erklärungen noch die Steuerpflichtigen im Anschreiben als Absender auftauchten.
    Hat irgend jemand eine Idee?
    Version ist 16.13.
    Grüße
    Christian

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    • Offizieller Beitrag

    Die Update-Version 16.13 ist ok.


    Schonmal versucht, alle nicht gewünschten Eintragungen in den Eingabemasken zu löschen? Beispiel: Die Seite 1 des Hauptvordrucks anzeigen lassen und dort dann in die weißen Felder der Zeilen 23 bis 26 doppelklicken. In der nun geöffneten Maske unten auf "Löschen" klicken und danach mit "Ja" bestätigen.

  • Hallo,
    da ich mit der Version 2009/2010 das o.g. Problem weiterhin habe, melde ich mich erst jetzt, in der Hoffnung hier im Forum eine Antwort zu finden, leider Fehlanzeige.


    Hermann:
    ich sprach vom Anschreiben, nicht vom Mantelbogen. Im Anschreiben wird als Absender der Mitwirkende bzw. Bevollmächtigte angegeben, aber nicht der Steuerpflichtige, obwohl explizit ausgewählt.


    Gruß
    Christian

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

  • in der Hoffnung hier im Forum eine Antwort zu finden, leider Fehlanzeige.


    Hast du es auch richtig eingestellt :?:



    Bei mir geht das immer problemlos.
    In der Business-Version hat der Steuerpflichtige aber an und für sich auch nichts zu suchen.
    MfG Günter


    NB
    ab und zu muss ich Erklärungen erstellen, die nicht über unseren Lohnsteuerhilfeverein laufen.

    Darfst du das überhaupt :?:
    Als Privatmann darfst du für andere keine Steuererklärung abgeben.

    • Offizieller Beitrag
  • DAS frage ich mich auch gerade, ob er das überhaupt darf. Der LoHi arbeitet mit WISO Buisness und der feine Herr verdient dazu!?
    Dann solltest Du so clever sein und diese Fragen hier nicht stellen...


    Wie kann man so etwas öffentlich machen :?: ?(
    1. Verstoß gegen die Satzung/Geschäftsbedingungen des Lohnsteuerhilfeverein
    2. Verstoß gegen die Lizenzbedingungen der Firma Buhl
    3. Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz
    ...und wenn er dann noch Geld dafür genommen hat? ...und die Einnahme nicht versteuert hat?
    Der Mann könnte in Erklärungsnot kommen.


    MfG Günter

  • Sorry, Günter!
    Ist falsch rüber gekommen!


    ...nö, war schon alles richtig.
    Ich wollte nur noch mal aufzählen, was da alles an Gesetzesverstößen zusammen kommen kann.
    Der TE benutzt ein Produkt gesetzeswidrig und beschwert sich dann noch öffentlich über einen Produktmangel, der nicht vorhanden ist.
    Ist schon witzig, das Ganze. :)
    MfG Günter

  • Liebe Foristen, und vor allem lieber g.horn, Du Meister des WISO-Forums,
    ich habe mich gefragt, ob es überhaupt Sinn macht bei soviel Verbohrtheit und Unterstellungsbemüßigung seitens von Euch, Zeit aufzuwenden, um hier eine Stellungnahme zu posten, nun gut, ich versuche es, mache mir aber nur wenig Hoffnung, wenn ich mir die Boshaftigkeiten der Vorposts so anschaue.


    Seit vielen Jahren arbeite ich mit dem WISO Business Sparbuch im Rahmen der Tätigkeit eines Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfvereines. Und seit vielen Jahren bearbeite ich mit dem Sparbuch sowohl meine eigenen Erklärungen als auch die Erklärungen für gewerblich tätige Familienmitglieder.


    Dass g.horn mich nun in einem öffentlichen Forum beschimpft,ich würde das Produkt gesetzeswidrig einsetzen, gegen Satzungen/Geschäftsbedingungen der Lohnsteuerhilfevereine sowie gegen Lizenzbedingungen der Firma Buhl und gegen das Steuerberatungsgesetz zu verstoßen, ohne dafür auch nur den geringsten Anhaltspunkt zu haben, beschreibt recht deutlich den schwach ausgeprägten Charakter dieses Menschen. Als Krönung folgt dann noch die Einlassung, dass Einkünfte ggf. nicht ordnungsgemäß von mir erklärt worden sind.


    Und an den Moderator dieses Forums möchte ich die Frage stellen, seit wann es zugelassen wird, dass in einem öffentlichen Forum ein Poster, der sich untadelig verhält, von einem Mit-Foristen, und sei er ein noch so fleißiger Poster, mit derart massiven und sogar strafrechtlich relevanten Vorwürfen belastet wird, ohne dass der Moderator hier einschreitet.


    So einen unglaublichen Vorgang habe ich bis dato in einem Forum noch nicht erlebt.


    Gruß
    Christian99

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    Einmal editiert, zuletzt von Christian99 ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian99,


    ich versuche mal, Deine Ausführungen zu beantworten.


    Die Business Version läuft über den LoHi, darf ich annehmen.
    Was darf ein LoHi-Verein? Richtig, nach §3 StBerG dürfen


    11.
    Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese
    a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes erzielen,


    b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei, und


    c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von dreizehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsundzwanzigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden.


    Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 bis 4 des Investitionszulagengesetzes 1999, bei mit Kinderbetreuungskosten im Sinne von § 9 Abs. 5, § 9c Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes sowie bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind. Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden.


    Dementsprechend sehe ich keine Notwendigkeit, gegen Günter vorzugehen, weil Du die Erklärungen für gewerblich tätige Familienmitglieder eben nicht erstellen darfst!

    • Offizieller Beitrag

    Dementsprechend sehe ich keine Notwendigkeit, gegen Günter vorzugehen, weil Du die Erklärungen für gewerblich tätige Familienmitglieder eben nicht erstellen darfst!

    Keine Ahnung, was Christian99 im Rahmen seiner Tätigkeit da darf oder nicht darf, aber ich bin doch schon erstaunt, auf was für einer dünnen Informationsbasis da Schlüsse gezogen und Urteile gefällt wurden. Das war wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, als noch garnicht klar was, daß Christian99 für einen LoHi arbeitet bzw. wem er hilft:


    Darfst du das überhaupt Als Privatmann darfst du für andere keine Steuererklärung abgeben.


    Juristische Beurteilungen wie diese:


    Ich wollte nur noch mal aufzählen, was da alles an Gesetzesverstößen zusammen kommen kann.
    Der TE benutzt ein Produkt gesetzeswidrig und beschwert sich dann noch öffentlich über einen Produktmangel, der nicht vorhanden ist.

    gehören auch meiner Meinung nach nicht hier her (wenn sie denn überhaupt zu belegen sind). Wenn z.B. Christian99 mit dem Herstellersupport über dieses Problem spricht, dann kann man zumindest vermuten, daß man dort eventuelle lizenzrechtliche Probleme angesprochen hätte. Auch das ist eine Vermutung, aber doch wohl ohne Gegenbeweis nicht von der Hand zu weisen.
    Ich habe nichts degegen, jemanden auf mögliche Probleme hinzuweisen, aber ich finde, hier wurde weit über das Ziel hinaus geschossen.
    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Billy,


    allein schon die Formulierung

    ab und zu muss ich Erklärungen erstellen, die nicht über unseren Lohnsteuerhilfeverein laufen.

    lässt eben solche Erläuterungen zu, denke ich.
    Denn damit suggerierte er zumindest meiner Ansicht nach, dass er die Erklärungen als Privatmann erstellt.

  • Ich habe nichts degegen, jemanden auf mögliche Probleme hinzuweisen, aber ich finde, hier wurde weit über das Ziel hinaus geschossen.


    Hallo Dirk,
    der TE hat gegen mehrere Gesetze und Verträge verstoßen.
    Ich haben ihn nur darauf aufmerksam gemacht, daß er so etwas nicht auch noch öffentlich macht.


    Und jetzt kommt die Krönung, nämlich die Aussage von ihm:
    Und seit vielen Jahren bearbeite ich mit dem Sparbuch sowohl meine eigenen Erklärungen als auch die Erklärungen für gewerblich tätige Familienmitglieder.


    :!: :!: :!: Das darf er weder als Lohnsteuerhilfeverein noch als Privatmann :!: :!: :!:


    Sorry, daß ich das so deutlich gesagt habe.


    Freundliche Grüße
    Günter

  • Dass g.horn mich nun in einem öffentlichen Forum beschimpft,ich würde das Produkt gesetzeswidrig einsetzen, gegen Satzungen/Geschäftsbedingungen der Lohnsteuerhilfevereine sowie gegen Lizenzbedingungen der Firma Buhl und gegen das Steuerberatungsgesetz zu verstoßen, ohne dafür auch nur den geringsten Anhaltspunkt zu haben, beschreibt recht deutlich den schwach ausgeprägten Charakter dieses Menschen. Als Krönung folgt dann noch die Einlassung, dass Einkünfte ggf. nicht ordnungsgemäß von mir erklärt worden sind.


    Hallo Christian99,
    als Beratunsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins musst du doch wissen, was du darfst.
    Du darfst keine Steuererklärungen ausserhalb deines Lohnsteuerhilfevereins machen :!:
    Du darfst keine Steuererklärung für gewerblich Tätige machen :!:
    Du darfst dafür kein Programm benutzen, von dem du keine Lizenz hast, sondern der Lohnsteuerhilfeverein :!:


    Und wenn du das alles doch machst, so mach es doch bitte nicht öffentlich. Das war das, was ich dir mitteilen wollte.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    lässt eben solche Erläuterungen zu, denke ich. Denn damit suggerierte er zumindest meiner Ansicht nach, dass er die Erklärungen als Privatmann erstellt.

    Nichts gegen Erläuterungen, wenn es solche sind. Aber für mich ist auch jetzt noch unklar, was da überhaupt Sache ist. Ich persönlich hätte vorher gefragt, was er damit meint bzw. ob er es so meint. Egal, was er am vorläufigen Schluß sagt (auch das kann eine unglückliche Formulierung sein).


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Günter,


    der TE hat gegen mehrere Gesetze und Verträge verstoßen.

    soweit ich weiß, sind wir hier in einem Forum, welches sich mit Steuersoftware beschäftigt. Kein juristisches Forum oder so. Aber hast Du auch schon mal daran gedacht, daß sich der TE nur falsch ausdrückt? Was Du hier als Tatsache voraussetzt, steht meiner Ansicht nach auf wackligen Beinen. Aber das ist Dein Risiko.


    Ich haben ihn nur darauf aufmerksam gemacht, daß er so etwas nicht auch noch öffentlich macht.

    Du hätttest ihm auch einfach eine PN schicken können.


    Gruß
    Dirk

  • Du hätttest ihm auch einfach eine PN schicken können.


    Ich verstecke mich nicht hinter einer PN, und aus der öffentlichen Diskussion erfährt der TE eben auch, daß es mehrere Meinungen gibt und er abwägen kann.
    Ferner bin ich der Meinung, daß man Fragesteller auch aufklären sollte, welche Folgen ihr Handeln evtl. hat.
    Und daß der Fragesteller bei einer Prüfung, egal ob Finanzamt oder Lohnsteuerhilfeverein, in erheblche Erklärungsnot kommt, ist ja nun wohl unumstritten.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstecke mich nicht hinter einer PN, und aus der öffentlichen Diskussion erfährt der TE eben auch, daß es mehrere Meinungen gibt und er abwägen kann.
    Ferner bin ich der Meinung, daß man Fragesteller auch aufklären sollte, welche Folgen ihr Handeln evtl. hat.
    Und daß der Fragesteller bei einer Prüfung, egal ob Finanzamt oder Lohnsteuerhilfeverein, in erheblche Erklärungsnot kommt, ist ja nun wohl unumstritten.

    Du "hörst" nicht zu. Solche Formulierungen wie "der TE hat gegen mehrere Gesetze und Verträge verstoßen." sind für mich Anschuldigungen, die ich nie in einem Forum öffentlich so formulieren würde. Aber das ist Deine Sache.


    Gruß
    Dirk

  • Wenn man sich in der rechtlichen Materie nicht auskennt, sollte man sich vielleicht einfach mal zurückhalten.


    Aussagen von g.horn wie


    Zitat

    Und jetzt kommt die Krönung, nämlich die Aussage von ihm:
    Und seit vielen Jahren bearbeite ich mit dem Sparbuch sowohl meine eigenen Erklärungen als auch die Erklärungen für gewerblich tätige Familienmitglieder.


    :!: :!: :!: Das darf er weder als Lohnsteuerhilfeverein noch als Privatmann :!: :!: :!:

    sind absolut unqualifiziert und belegen nur, dass es hier an Fachwissen mangelt..


    Selbstverständlich darf ich für Familienangehörige Steuererklärungen fertigen, und da diese selbstständig tätig sind, zwangsläufig außerhalb des Lohnsteuerhilfevereines, da dies ansonsten mit der Beratungsbefugnis kollidiert.
    Ich empfehle einen Blick in das Steuerberatergesetz § 6 Ziffer 2. Damit Du nicht so lange suchen musst, habe ich es gleich angehängt.


    § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen


    Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1.
    die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
    2.die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
    3.die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,4.
    das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.



    Und weiter von g.horn:

    Zitat

    der TE hat gegen mehrere Gesetze und Verträge verstoßen.

    Gegen welche Gesetze soll ich, bitteschön, verstoßen haben? Und nicht nur behaupten, sondern auch anhand des jeweiligen Gesetzes belegen!


    Und weiter von g.horn:

    Zitat

    Du darfst keine Steuererklärungen ausserhalb deines Lohnsteuerhilfevereins machen :!:

    Das ist falsch, siehe oben.


    Zitat

    Du darfst keine Steuererklärung für gewerblich Tätige machen :!:

    Auch das ist falsch, sofern es sich um Angehörige handelt.


    Zitat

    Du darfst dafür kein Programm benutzen, von dem du keine Lizenz hast, sondern der Lohnsteuerhilfeverein :!:


    Das WISO Sparbuch beziehe ich nicht vom Lohnsteuerhilfeverein, sondern bezahle es seit Jahren selber. Die Kundennummer bei Buhl teile ich auf Wunsch gerne dem Moderator mit.



    Was Du, g.horn, hier an haltlosen und unwahren Unterstellungen losläßt ist eine Frechheit sondergleichen. Und dass der Moderator hier nicht einschreitet, ist mir völlig unverständlich und inakzeptabel.


    Ergänzung:
    Ich meine weiter oben ausdrücklich den Moderator mArk78, nicht Billy1963!


    Und hätte ich mehr Zeit und Muße, g.horn könnte sich sicher sein, dass ich ihn in Bezug auf seine ungerechtfertigten und böswilligen Anschuldigungen anzeigen würde, aber mir reicht das bisher Erlebte in diesem Forum, eine weitere Steigerung will ich mir da nicht zumuten.


    Gruß
    Christian

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    Einmal editiert, zuletzt von Christian99 ()