WISO Buchhaltung 2009 frage

  • Hallo,


    zu erst einmal hoffe ich das es hier rein gehört. Wüsste sonst nicht wo.
    Und zwar habe ich das Programm jetzt zum ersten mal habe vorher ein anderes genutzt.


    Wenn ich ein Geschäftsjahr anfange, wie mache ich dort die Eröffnungsbuchung?
    und wenn ich einen Betrag eintrage z.B. eine Einnahme steht der Betrag unter Soll und wenn ich den Betrag mit - davor eintrage bei Haben. stimmt das so?


    Wie gesagt das is doch etwas anders als das vorherige. Ich hoffe mir kann da wer helfen.


  • Hallo Wild Wolf,
    Du bist hier genau richtig :)
    1. Eroeffnungsbuchungen
    unter > Buchhaltung > Geschaeftsvorfaelle > Register Hauptbuch > ganz oben Periode und Geschaeftsjahr auswaehlen > und unten Button EB-Werte traegst Du Deine EB ein. Wenn alles erfasst ist, Butten Uebernehmen.


    2. Betrag eigeben
    ja, so ist das. Wichtig fuer Dich zu wissen: der Betrag (S oder H) bezieht sich immer auf das "Konto", nicht auf das "Gegenkonto".

  • Gerne Wild Wolf,


    so kannst Du es sagen. Vorausgesetzt bei "Konto" steh dann die 1200 Bank.


    gemaess Datev Konvention sagt man jedoch bei einem Buchungsatz immer SOLL an HABEN...


    Dann wuerden die Buchungssaetze so aussehen.


    SOLL > Geldeingaenge mit Betrag im SOLL und das "Konto" ist z.B. 1200 Bank
    an
    HABEN > Das Gegenkonto 8410 Erloese 19% MwSt wuerde dann im HABEN gebucht


    SOLL > Wareneinkauf mit Betrag im SOLL und das Konto ist z.B. 3410 Wareneinkauf 19% VSt
    an
    HABEN Das Gegenkonto bei direkter Bezahlung waere dann 1200 Bank und wuerde dann im HABEN gebucht

  • Hallo Wild Wolf,


    das ist eben so bei der EÜR, von der ich immer abrate ;)
    Alle Ausgaben/Einnahmen (Geldkonten, Kasse und Bank) werden auf das Verrechnungskonto 9095 gebucht.


    Das kann man jedoch auch in den Parametern (Hauptbuch etc) einstellen, sodass Du wirklich auf die Geldkonten buchst und nicht nur auf das "Verrechnungskonto".

  • mh ok was ist sinnvoller?
    Umstellen oder so lassen


    Hallo Wild Wolf,


    meine Meinung: Umstellen.
    Du kannst doch auch wenn Du nur den SKR03 fuer Bilanz verwendest eine EÜR auswertung erstellen. Ist dann nur nicht auf dem "amtlichen Formblatt". Und Du kannst auch die Bilanz abgeben, auch wenn Du nicht bilanzpflichtig bist, zu einer EÜR bist Du nicht verpflichtet.


    Und dann kannst Du Buchungen richtig mit SOLL und HABEN erfassen was doch viel uebersichtlicher ist.


    Wenn Du noch nicht viel erfasst hast, lege einfach einen neuen Mandanten an. Hierzu das Programm beenden, im Buhl Installationsverzeichnis im Unterordner NT den Ordner Mand.1 loeschen. Anschliessend das Programm neu starten und Du kannst einen neuen Mandanten anlegen.

  • Ok mach ich das so.
    Werd dann nochmal einen Screen posten ob es richtig so ist.


    Wenn ich das dann alles fertig habe,
    Wie kann ich dann den Abschluss an das FA übermitteln damit ich weiß was die an Umsatzsteuer und Einkommensteuer bekommen oder ich wieder bekomme?

  • Wenn ich das dann alles fertig habe,
    Wie kann ich dann den Abschluss an das FA übermitteln damit ich weiß was die an Umsatzsteuer und Einkommensteuer bekommen oder ich wieder bekomme?


    ...dann wirst du wohl eine Einkommensteuer-Erklärung und eine Umsatzsteuer-Erklärung für das betreffende Jahr anfertigen und abgeben müssen.
    Das hat aber erstmal mit deiner Buchhaltung nichts zu tun, die liefert dir nur die Zahlen.
    MfG Günter

  • "Geht das alles mit dem Programm? Weil es heißt ja das man sich damit den Steuerberater sparen kann."


    Ja-Jein :)


    Also mit diesem Programm erfasst Du Deine Firmenzahlen und kannst die Umsatzsteuervoranmeldung machen - das FA sagt Dir, wie oft sie die von Dir haben wollen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich (?) oder jährlich). In diesen Meldungen wird dann die Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und ausgegebener Vorsteuer ermittelt.


    Da man zum Jahresabschluß aber noch Korrekturen buchen kann/bucht, zum Beispiel Einzelwertberichtigungen bei uneinbringlichen Forderungen, wenn also einer Deiner Kunden insolvent ist, dann kannst Du Dir (wenn Du Soll-versteuert bist), die abgeführte Umsatzsteuer wiederholen. Um diese Korrekturen dann abschließend darzustellen, gibts die Umsatzsteuererklärung.


    In der Einkommenssteuererklärung findet sich dann, was Du verdient oder verlustet hast. Auf dieser Bemessungsgrundlage wird dann errechnet, abzgl. km, Krankenkasse, Versicherungen und und und, wieviel Einkommenssteuer Du zahlen musst - oder auch nicht.


    Du wirst aber auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen, schätze ich.


    Ich mache unsere Erklärung (ESt., Verluste aus vermietung und Verpachtung, Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Kind mit Wiso Sparbuch. Du kannst die Werte, die Du hier in der EÜR ermittelst, automatisch in das WISO Sparbuch übernehmen oder aber da auch noch ein bisschen rumbuchen, aber wenn Du es eh schon gemacht hast... Bestens...


    Wenn Du Zeit und den Spaß dran hast, Dich in diese Themen einzuarbeiten, dann kannst Du Dir den StB sicher sparen. Auch wenn Du dadurch die eine oder andere Mark verlierst, hast Du den finanziellen Aufwand für den StB nicht, den Du ja aber andererseits wieder in die ESt-Erklärung einfließen kannst. Dafür kannst Du dann aber die Kosten für das Wiso-programm mit aufnehmen...


    Viel Spaß!



    Die Mutti

  • Das FA will von mir laut Schreiben
    Einkommensteuer und Umsatzsteuererklärung haben laut schreiben.
    Da steht nix von Gewerbesteuer. Vielleicht wegen Nebengewerbe oder so?


    Ich meine wie kann ich diese mit dem Programm machen? Weil so wie ich sehe hat es ja eine Elsterschnittstelle.

  • Ja, zur Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und fü+r die Dauerfristverlängerung, NICHT aber für die Einkommenssteuer (das ist ja auch Deine Privatsache und hat nichts mit "Buchhaltung" zu tun, wie sie dieses Programm darstellt, denn für eine ESt.-Erklärung geht es ja auch um die Sozialversicherungsnr., Geburtsdatum, Familienstand, kinder und und und - und all das hast Du bei Wiso Buchhalter ja gar nicht eingegeben).


    Über Wiso Buchhalter ermittelst Du Dein Betriebsergebnis (Einnahme aus Gewerbebetrieb in der ESt.-Erklärung) und die Zahllast ans Finanzamt oder vom Finanzamt (Umsatzsteuererklärung).


    Aber WISO Buchhalter ist nicht die eierlegende Wollmilch-Sau. Wie schon geschrieben: Ich nutze für die Buha Buchhalter 2009/10 und für die Erklärung Sparbuch 09/10. Vielleicht schaust Du Dir mal die Screenshots in der Produktbeschreibung an - dann wirst Du sicher auch den Unterschied zwischen den Programmen erkennen.



    Die Mutti

  • Ich hab grad noch mal ins Gesetz geschaut, aber vom Nebengerwerbe stand da nix - warum auch, auch mit einem Nebengerwerbe kannst Du ja den Ball arg weit schmeißen und der Gemeinde geht dann Kohle durch die Lappen und das machen die eigentlich nicht sonderlich freiwillig.


    Vielleicht fragst Du beim FA nochmal nach, ich gebe jetzt seit 6 oder 7 Jahren die Gewerbesteuererklärung ab - auch wenn ich nichts zahlen muss, aber das muss amtsseitig ja auch geprüft werden.


    Text von der IHK hierzu gibts hier


    http://www.ihk-schleswig-holst…dsteuer/gewerbesteuer.jsp

  • *lach* Jetzt verstehe ich, ws Du meinst - nein, ich wollte damit nur sagen, dass ich aktuell noch mit der Version für 09 arbeite, obwohl es 2010 ja schon gibt. Da ich nicht weiß, welches Du hast, habe ich es offen gelassen. Sorry, war doof geschrieben - mein Fehler.


    Also den Buchhalter haste ja schon, das Sparbuch kriegste hier und anderswo http://www.wiso-sparbuch.de/


    Die Kosten hierfür kommen mit in die Einkommenssteuererklärung als "Rechts- und Beratungskosten *glaube ich, dass sie so heißen, sonst muss ich nachgucken*. Die Kosten für Dein Buchhaltungsprogramm wiederum in Deine Buchhaltung des Gewerbebetriebes als Aufwand.