WISO Buchhaltung 2009 frage

  • Was raffst Du nicht? Und warum kaufst Du Dir nicht das Sparbuch, liest Deine Betriebszahlen dort ein, erstellst Deine Steuererklärung und überträgst das dann per Elster? Du wirst durchs Programm geführt, ansich recht easy und es ist allemal billiger als ein StB.

  • Was raffst Du nicht? Und warum kaufst Du Dir nicht das Sparbuch, liest Deine Betriebszahlen dort ein, erstellst Deine Steuererklärung und überträgst das dann per Elster? Du wirst durchs Programm geführt, ansich recht easy und es ist allemal billiger als ein StB.

    Ich weiß das Thema hatten wir hier schon oft, aber ich muss ja um das alles machen zu können erst mal alle Datenerfassen.
    Dazu auch die Abschreibungspflichtigen Sachen. Nur wie ich diese eintrage weiß ich nciht.

  • Du hast sie bezahlt, oder? Dann buchst Du Anlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, PKW, Ladeneinrichtung was auch immer, im SKR03 die 0-Konten) an Kasse/Bank und wählst dabei den richtigen Steuerschlüssel (hier wohl "9" - VSt. 19 %).


    Um die Abschreibung zu buchen, buchst Du Abschreibungen Sachanlagen (das ist ein Aufwandskonto) an Anlagevermögen.


    Also mal in Zahlen: 1000,- Anlagevermögen plus 190,- VoSt. an Kasse 1190,-
    SKR03: 0430 an 1000/1200


    Die Abschreibung buchst Du bei einer Nutzungsdauer von bsw. 5 Jahren (1000,-/5 = 200,- Abschreibung im Jahr)
    4830 an 0430


    Das Aufwandskonto Abschreibung mehrt sich im Soll, das Anlagevermögen mindert sich im Haben, somit hast Du noch einen "Rest" von 800 Euro im Anlagevermögen und die 200 Euro hast Du in den Kosten.


    Ich würde die Afa nach Monaten berechnen: Hast Du im November angeschafft, dann eben nur 2/12tel von 200 Euro.


    WICHTIG: Anlagevermögen zwischen 150 und 1000 Euro netto sind geringswertige Wirtschaftsgüter und gemäß aktueller Verordnung ins Sammelkonto gebucht und ungeachtet ihrer Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben!!!
    Zum abzuschreibenden Anlagevermögen gehören neben den Anschaffungskosten auch ALLE Kosten, die Du aufwenden musstest, um das Ding in Betrieb zu nehmen - den Elektroinstallateur, um die Telefonanlage zu installieren, die Zulassungskosten beim PKW, die Transportkosten etc. - aber immer alles NETTO!!!

  • nd wie sieht das aus bei Sachen die ich in Ratenzahle? ist ja eigentlich 0630
    Muss ich die dann auch so wie du gesagt hast als Anlage buchen? Weil ein Jahr ist ja schon rum was mir der Steuerberater gebucht hat

  • Dann gehe ich auch mal davon aus, dass Du Ist-versteuerst
    .


    Dann würde ich das Jahr über gegen geleistete Anzahlungen buchen, zum Jahresende das dann umbuchen ins Anlagevermögen und nur den Betrag als Bemessungsgrundlage nehmen, den Du auch tatsächlich schon bezahlt hast. Denn Du kannst ja dann auch nur die VoSt. geltend machen, die Du bereits bezahlt hast.


    Eva, korrigier mich, wenn ich hier irre