Verstoß gegen Verpflichtung auf Eigennutzung

  • Hallo,


    wir haben von unserer Gemeinde ein verbilligtes Grundstück gekauft mit der Auflage, selber einzuziehen. Mit den Mitarbeitern des Bauamtes haben wir besprochen, dass meine Eltern einziehen und wir die Einliegerwohnung selber nutzen (als Partyraum, Gästewohnung, Abstellraum).Diese haben gemeint, das wäre so in Ordnung. Mein Vater war schwer erkrankt und hat die barrierefreie Wohnung gut brauchen können. Meine Eltern hätten übrigens auch Anspruch auf einen Bauplatz gehabt. Mein Vater ist inzwischen verstorben. Meine Mutter wohnt alleine im Haus, es ist nichts fremdvermietet. Inzwischen haben wir gehört, dass der Bürgermeister einer anderen Frau sogar selber angeboten hatte, auch dort zu bauen, damit ihre Eltern einziehen könnten.



    Wir haben nun eine Schreiben erhalten, dass ein eindeutiger Vertragsbruch vorläge und der Fall an den Energieversorger, der die ganze Abwicklung (Verkauf und Erschließung der Grundstücke) übernommen hat übergeben worden sei.


    Uns droht nun die Nachzahlung der Vergünstigung (ca. 42000 €). Kann uns jemand sagen, ob wir mit einer Klage Erfolg haben könnten? Unser Anwalt meint ja.



    Vielen DAnk für jede Hilfe.



    SuSa