Bei Abschreibung der GWG bis 150 € gemäß der vorgenannten Anleitung ist folgendes zu beachten:

  • :!: EDIT 02.07.2009: Mit dem Update auf die Version 8.00.00.243 wurde der nachstehende Fehler behoben. :!:


    :!: Die Anleitung ist ungenau bzw. unvollständig.
    Der AFA-Automat ( :arrow: Stammdaten :arrow: Anlagenverzeichnis bzw. Buchungskategorie Einkauf von Anlagenvermögen enthält nicht die erforderliche Kategorie der Abschreibung für die korrekte Verbuchung von GWG bis 150,00 €. Die Kontenzuordnung beim Konto 480 (Art des Anlagengutes) ist falsch. All diese Mängel führen zu einer formal falschen EÜR, sofern ich diese über :arrow: Finanzen :arrow: Steuer-Auswertungen :arrow: Einnahmeüberschussrechnung :arrow: Aus Buchungen ermitteln erstelle. :!:


    Um eine korrekte Verbuchung der GWG bis 150,00 € gemäß der vorgenannten Anleitung zu gewährleisten muss aus meiner Sicht folgendes beachtet werden:


    Die Schritte müssen vor Erstellen der EÜR ausgeführt werden.

    • Im Kontenplan muss beim Konto 480 - Art des Anlagengutes mit :arrow: F10 Kontendetails bearbeiten die :arrow: Position Anlageverzeichnis von 42 auf 0 gesetzt werden. Danach mit :arrow: F11 OK das Konto wieder verlassen.
    • im AFA-Automat werden als Kategorie der Abschreibung für GWG bis 150,00 nur die Konten 4860 - Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie 4865 - Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter. Beide Konten sind aus meiner Sicht falsch. Das richtige Konto muss lauten: 4855 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter Da das Konto 4855 als Kategorie der Abschreibung nicht angeboten wird, muss über :arrow: Menüleiste :arrow: Finanzen :arrow: Manuelle Buchung eine Korrekturbuchung erzeugt werden.
      Sollkonto: 4855;
      Habenkonto: 4860 oder 4865 (Diese Konten sind im Kontenplan auf unsichtbar gestellt und müssen daher vor der manuellen Buchung auf Kontenliste erweitert umgestellt werden.
      Die Manuelle Buchung muss nicht zwingend bei jedem Geschäftsfall vorgenommen werden. Es reicht wenn die Manuelle Buchung vor dem Erstellen der EÜR einmal erfolgt und alle GWG bis 150,00 Euro des jeweiligen Geschäftsjahres umgebucht werden.


    Der Support ist über diesen Fehler informiert. Wann eine Berichtigung erfolgt, steht wie immer, in den Sternen.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Die Buhlschen Entwickler haben wieder einmal unsauber gearbeitet.


    Mit dem Update 8.00.00.243 hat Buhl den AfA-Automaten um die Kategorie 4855 ergänzt.
    Der AfA-Automat sagt dir zwar, dass GWG bis 150,00 auf das Konto 4855 gebucht wird, allerdings erfolgt diese Buchung in Wirklichkeit nicht. Das Konto 4855 wird nicht bebucht :!:
    Statt dessen erfolgt die Gegenbuchung laut Buchungsjournal auf dem Konto 480. Dieses Konto hat aber keinerlei Verknüpfung zur EÜR und damit geht die Buchung ins Leere und es erfolgt kein Berücksichtigung in der EÜR :!:


    Im Augenblick kann der Fehler nur durch eine Korrekturbuchung im Wege der Manuellen Buchung behoben werden. Der Support ist informiert.

    • Offizieller Beitrag

    GWGs können direkt über Bankkonto/Kasse als Ausgabe auf die 4855 gebucht werden. Damit werden Sie in der EÜR in die richtigen Felder verbucht (132, etc.).


    Eine Buchung über das Anlagenverzeichnis ist nicht notwendig, daher erscheint dort im Moment bei ausgewählten Kategorien 480 und 4855 auch die Meldung:


    ---------------------------
    Fehlerhafte Daten...
    ---------------------------
    Die gewählte Abschreibungskategorie sieht eine Sofortabschreibung vor.


    Wollen Sie dennoch fortfahren?
    ---------------------------
    Ja Nein
    ---------------------------


    Da viele Anwender gerne auch Ihre GWGs unter 150 Euro im Anlagenverzeichnis führen wollen, werden wir diesen Weg mit dem nächsten Update ebenfalls öffnen.


    Schöne Grüße,
    Thargor

  • Lieber Thargor,


    Dein Beitrag provoziert einen Widerspruch, weil er so nicht richtig ist.


    Zitat von Thargor

    Da viele Anwender gerne auch Ihre GWGs unter 150 Euro im Anlagenverzeichnis führen wollen, werden wir diesen Weg mit dem nächsten Update ebenfalls öffnen.

    Ihr seid es, die den Benutzer von MB bei der Buchung der GWG bis 150,00 den Weg über den AfA-Automaten weist. Im Handbuch (Seite 148 ), im Pdf-Tutorial und in der Anleitung „Abschreibungen korrekt durchführen“ wird von Euch dieser Weg zur korrekten Verbuchung der GWG bis 150,00 EUR aufgezeigt. Es sind nicht eurer Kunden die diesen Weg wollen. Es wurde im Forum sogar hinterfragt, warum Buhl den Umweg über den AFA-Automaten geht. Dieser ist nämlich mit Mehrarbeit für den Anwender verbunden.


    In euren Anleitungen heißt es immer noch:

    Zitat von Abschreibung korrekt durchführen

    GWG-Sofortabschreibung und Sammelposten
    Bei den beiden anderen Abschreibungskategorien gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei der klassischen linearen Abschreibung: Nach dem Mausklick auf "Neues Anlagengut definieren" entscheiden Sie sich unter "Art des Anlagengutes" allerdings für eine der folgenden Auswahlmöglichkeiten: Bei den GWG-Sofortabschreibungen wählen Sie "480 - Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 €"

    Zitat von Handbuch Seite 148

    GWG-Sofortabschreibung
    Beim Abschreiben von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Nettowert von bis zu 150 Euro (bis 2007: 410 Euro) gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei der konventionellen Abschreibung: Sie wählen im Buchungsdialog des Zahlungsvorgangs die Buchungskategorie „Einkauf von Anlagevermögen“. Nach dem Mausklick auf „Neues Anlagengut definieren“ entscheiden Sie sich anschließend unter „Art des Anlagengutes“ für „480 - Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 €“.


    Allerdings stand das Konto 4855 bis zum Update 8.00.00.243 im Afa-Automaten nicht zur Verfügung, sondern nur die Konten 4860 und 4865. Wer sich also an die Buhlsche Anleitung gehalten hat, verbuchte GWG bis 150,00 Euro falsch und gab demzufolge auch eine fehlerhafte EÜR ab, da zu allem Überfluss das Konto 480 fälschlicherweise dem Anlagenverzeichnis des amtlichen EÜR Formulars zu geordnet war.


    Dies hatte ich beanstandet.


    Es hätte für Buhl zwei Möglichkeiten zur Korrektur gegeben:

    • Anpassen der Anleitung und dort hineinschreiben, dass GWG bis 150,00 mit Hilfe des Zuordnungs-Assistenten direkt der Buchungskategorie 4855 zuzuordnen sind. Für die Nutzer der Steuervariante 2 hätte in diesem Fall eine neue Buchungskategorie: „Abschreibung GWG bis 150,00 €“ bereitgestellt werden müssen.
    • Einfügen der Kategorie 4855 beim AfA-Automaten und hierüber die Abschreibung GWG bis 150,00 Euro buchen.

    Statt dessen geht ihr wie in meinem vorgenannten Beitrag Nr. 3 beschrieben vor. Nichts halbes und nichts ganzes. Ihr habt es nicht einmal für nötig gehalten, bei der Bereitstellung des Updates 8.00.00.243 auf diesen Umstand hinzuweisen, dass das Konto 4855, wenn es über den AfA-Automaten angesprochen wird, ins Leere läuft.


    Bezüglich der Sicherheitsabfrage gab es sogar eine Nachfrage im Forum. Leider bekam der Fragesteller eine falsche Antwort, weil eurer Lösungsweg jenseits von Gut und Böse ist. Denn aus eurer Sicherheitsabfrage kann eben nicht der selbstverständliche Rückschluss gezogen werden, dass nunmehr die Erfassung über den AfA-Automaten abzubrechen und die Buchungskategorie 4855 direkt anzusprechen ist. Zumal in Eurer Anleitung weiterhin der Weg über den AfA-Automaten beschrieben wird. Dort findet sich eben kein Hinweis, dass GWG bis 150,00 mit dem Zordnungs-Assistenten zu buchen sind.


    Zitat von Thargor

    GWGs können direkt über Bankkonto/Kasse als Ausgabe auf die 4855 gebucht werden.

    Auch diese Aussage entspricht nur der halben Wahrheit.
    Der Benutzer der Steuervariante 2 ist weiterhin nicht in der Lage GWG bis 150,00 zu buchen, da er das Konto 4855 über den Zuordnungs-Assistenten nicht ansprechen kann. Es steht ihm als Buchungskategorie im Zuordnungs-Assistenten nicht zur Verfügung.


    Wie sieht für die Benutzer der Steuervariante 2 der Buhlsche Lösungsvorschlag aus?


    Wann wird die Anleitung der aktuellen Vorgehensweise angepasst, damit jedem klar und deutlich vor Augen geführt wird, dass GWG bis 150,00 nicht über den AFA-Automaten zu buchen sind?

    10 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Die einzigste Korrektur, die ich feststellen konnte, ist diese, dass die Meldung

    bei Verwendung des Kontos 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bei der Kategorie der Abschreibung nicht mehr kommt.

    ... GWGs unter 150 Euro im Anlagenverzeichnis führen wollen, werden wir diesen Weg mit dem nächsten Update ebenfalls öffnen.

    :!: Diese Zusage wurde allerdings nicht erfüllt :!: Es tritt immer noch dieser Fehler auf:

    Zitat von khmcologne

    Erneuter Fehler bei Abschreibung GWG bis 150,00 über AfA-AutomatDie Buhlschen Entwickler haben wieder einmal unsauber gearbeitet.


    Mit dem Update 8.00.00.243 hat Buhl den AfA-Automaten um die Kategorie 4855 ergänzt.
    Der AfA-Automat sagt dir zwar, dass GWG bis 150,00 auf das Konto 4855 gebucht wird, allerdings erfolgt diese Buchung in Wirklichkeit nicht. Das Konto 4855 wird nicht bebucht
    Statt dessen erfolgt die Gegenbuchung laut Buchungsjournal auf dem Konto 480. Dieses Konto hat aber keinerlei Verknüpfung zur EÜR und damit geht die Buchung ins Leere und es erfolgt kein Berücksichtigung in der EÜR


    Für die Benutzer der Steuer-Variante 2 bedeutet die Nichteinhaltung der Buhl-Zusage:

    Zitat von khmcologne

    Der Benutzer der Steuervariante 2 ist weiterhin nicht in der Lage GWG bis 150,00 zu buchen, da er das Konto 4855 über den Zuordnungs-Assistenten nicht ansprechen kann. Es steht ihm als Buchungskategorie im Zuordnungs-Assistenten nicht zur Verfügung.


    Die Anleitungen wurden ebenfalls noch nicht berichtigt. Der Benutzer von MB, der das Forum nicht verfolgt und sich an die Anleitungen in den Buhlschen-Dokumentationen hält, wird weiterhin falsch buchen. Allerdings mit dem kapitalen Fehler, dass seit dem Update 8.00.00.243 die nach den buhlschen Anleitungen verbuchten GWG bis 150,00 Euro sich nicht ergebnismindernd in der EÜR auswirken, sondern dort überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden :!:

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo khmcologne,


    die 245 mussten wir aus anderen Gründen dazwischen schieben, diente aber noch nicht der Behebung des Sachverhalts. Wie wir dich schon persönlich informiert haben, ist das Problem nicht ganz so trivial und erst im Laufe nächster Woche behoben werden können.


    Unsere Dokumentation wird in der Regel einmal im Jahr konzentriert überarbeitet, gerade bei den vielen Änderungen mit den letzten Updates kann es da natürlich Stellen geben die nicht mehr aktuell sind, obwohl wir versuchen das zu vermeiden. Auf dein Anraten hin haben wir die Kurzanleitung zu den Abschreibungen in diesem Post und auf der MB Seite aktualisiert.


    Noch etwas in eigener Sache:
    Da dieser Thread als Zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende dient, behalten wir uns vor die hier entstandene Diskussion auf die für den Anwender notwendigen Informationen zurechtzukürzen und den Rest zu verschieben.


    Schöne Grüße,
    Thargor

  • Da dieser Thread als Zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende dient, behalten wir uns vor die hier entstandene Diskussion auf die für den Anwender notwendigen Informationen zurechtzukürzen und den Rest zu verschieben.


    Hinweise (meine Beiträge 2, 3 und m.E. auch 6) zu buhlschen Anleitungen, die auf Fehler, Ungenauigkeiten, etc... in diesen Anleitungen hinweisen gehören meiner Meinung nach in den Thread, in dem die betreffende Anleitung veröffentlicht wurde. Zumal ich versuche, diese Hinweise direkt mit einem Lösungsvorschlag zu versehen, wenn ich denn einen alternativen Weg gefunden habe.


    Diese Vorgehensweise ist aus meiner Sicht und erst Recht unter dem Gesichtspunkt, dass ihr Dokumentationen grundsätzlich nur einmal im Jahr überarbeitet, gerechtfertigt und notwendig. Im Grunde ist es eure Aufgabe eure Kunden über solche Fehler und Ungenauigkeiten unverzüglich zu informieren um falsche Steuererklärungen zu verhindern. Dies habe ich euch auch bereits mehr als einmal mitgeteilt.


    Denn eine falsche EÜR, eine falsche Umsatzsteuervoranmeldungen und eine falsche Umsatzsteuererklärungen können den Benutzer von MB und somit euren Kunden sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall können Nachforderungen des FA, Säumniszuschläge, Verzugszinsen, etc... in die Insolvenz des Unternehmens führen und dann braucht euer Kunde auch kein MB mehr.


    Weiterhin behalte ich mir auch zukünftige Widersprüche im gleichen Thread vor, wenn ich erkennen muß, dass ein Beitrag von Buhl (Beitrag Nr. 4) aus meiner Sicht von einer falschen Ausgangslage ausgeht und es die ganze Handhabung nur noch schlimmer macht oder aber Lösungsvorschläge unvollständig sind.


    Es war nicht meine Absicht in diesem Thread eine Diskussion zu führen. Ich kann auch nicht erkennen, dass die bisherigen Beiträge als Diskussion einzuordnen sind. Aber ich habe euren Hinweis verstanden und werde mein persönliches Forenverhalten darauf einstellen.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()