Wechsel vom Kleinunternehmer zur Umsatzsteuerberechnung

  • Mit Beginn meines 4. Geschäftjahres - also 2010 wechsle ich von der Kleinunternehmerregelung zur Berechnung der Umsatzsteuer, weil ich die entsprechenden Größenkriterien überschritten habe.


    Nun habe ich in der Wiso MB-Hilfe gelesen:


    Bitte beachten Sie: Gründer müssen nach wie vor in den beiden ersten Kalenderjahren monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben - ganz gleich, wie hoch die abzuführende Umsatzsteuer ist. An den Meldefristen (bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums) hat sich ebenfalls nichts geändert.


    Was gilt jetzt für mich ? Klar ist es mein erstes Jahr, in dem ich Umsatzsteuer berechne aber das 4. Geschäftsjahr. Kann ich damit quartalsweise abrechnen ? (vorrausgesetzt, die Größenkriterien werden nicht überschritten)

    • Offizieller Beitrag

    Mit Beginn meines 4. Geschäftjahres - also 2010 wechsle ich von der Kleinunternehmerregelung zur Berechnung der Umsatzsteuer, weil ich die entsprechenden Größenkriterien überschritten habe.
    Was gilt jetzt für mich ? Klar ist es mein erstes Jahr, in dem ich Umsatzsteuer berechne aber das 4. Geschäftsjahr. Kann ich damit quartalsweise abrechnen ? (vorrausgesetzt, die Größenkriterien werden nicht überschritten)

    Da das FA ja erst mit Abgabe der Jahreserklärung(en) 2009 von den jetzt überschrittenen Umsatzgrenzen erfährt, würdest Du auch erst dann etwas vom FA hören. Du solltest den Sachverhalt dem FA also ggf. schon jetzt mitteilen und deren Entscheidung abwarten.