Mit Beginn meines 4. Geschäftjahres - also 2010 wechsle ich von der Kleinunternehmerregelung zur Berechnung der Umsatzsteuer, weil ich die entsprechenden Größenkriterien überschritten habe.
Nun habe ich in der Wiso MB-Hilfe gelesen:
Bitte beachten Sie: Gründer müssen nach wie vor in den beiden ersten Kalenderjahren monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben - ganz gleich, wie hoch die abzuführende Umsatzsteuer ist. An den Meldefristen (bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums) hat sich ebenfalls nichts geändert.
Was gilt jetzt für mich ? Klar ist es mein erstes Jahr, in dem ich Umsatzsteuer berechne aber das 4. Geschäftsjahr. Kann ich damit quartalsweise abrechnen ? (vorrausgesetzt, die Größenkriterien werden nicht überschritten)