Umsatzsteuerfreier Schadensersatz - wie in MB buchen ?

  • Hallo,


    mir als Fotograf passiert es ab und an mal, das meine Bilder von anderen Unternehmen unberechtigt genutzt/verwendet werden. In diesen Fällen schalte ich meinen Anwalt ein und i.d.R. zahlt dann der Urheberverletzer neben den Anwaltgebühren einen Schadensersatz an mich als Urheber. Dieser Schadensersatz ist ja nach meinem Wissen umsatzsteuerfrei, da kein Leistungsaustausch stattgefunden hat.


    Wenn ich diesen Schadensersatz nun in meiner Testversion von MB als Gutschrift ohne Umsatzsteuer verbuche und danach zu Testzwecken eine steuerliche Auswertung mache, trägt mir MB diese Einnahme als Einnahme auf Grund der der Tätigkeit eines Kleinunternehmers ein - das ist ja so nicht korrekt und irreführend. Wie muss ich diesen umsatzsteuerfreien Schadensersatz in MB richtig verbuchen ?


    (Ist übrigens ein super Support-Forum hier 8) )

  • Vorgehensweise in MB:


    In der Steuer-Variante 2 heißt die Kategorie "Umstatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme" und dann den Steuerschlüssel: Umsatzsteuerfrei (Verkauf) einstellen.


    In der Steuer-Variante 3 würde ich das Konto "2500 Außerordentliche Erträge" wählen. Es kann sein, dass bei erstmaliger Nutzung das Konto 2500 zunächst von unsichtbar auf Kontenliste erweitert umgestellt werden muss. In diesem Fall mit dem Button F9 Buchungskategorien (Kontenplan) öffnen. Das Konto 2500 suchen und mit F8 Bearbeiten öffnen. Anschließend nur noch die Anzeige der Verbuchungsart umstellen und die Änderung mehrfach mit F11 bestätigen, und zwar bis man wieder beim Zuweisungs-Assistenten angekommen ist.


    Fertig!

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  • Hallo,


    erstmal danke für Deine ausführliche Antwort. Als MB-Neuling - was ist die Steuervariante 2 und 3 ? Wenn ich das ganze wie bei Deinem ersten Beispiel beschrieben - als Zahlung an Bank/Kasse buche, hätte ich auch die Auswahlmöglichkeit der Umsatzsteuerfreien Betriebseinnahme.


    Egal für welches ich mich entscheide (Umsatzsteuerpflichtige Einnahme und dann Steuersatz auf 0% oder Umsatzsteuerfreie Einnahme), bei der Umsatzsteuervoranmeldung trägt er die Beträge dann ein bei Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ein nach §4 Nr.8-28 UStG - im besagten Gesetz sind aber nur umsatzsteuerfreie Lieferungen & Leistungen benannt.
    Schadensersatz unterliegt ja aber von vorn herein nicht dem Umsatzsteuergesetz, weil hier ja kein Leistungsaustausch gegen Entgeld stattfindet. Sollte ich lieber mal vorab mit dem FA telefonieren, wie dieser Fall bei der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben ist ?

  • Du nutzt die Steuer-Variante 2. Diese ist standardmäßig eingestellt. Näheres zu den einzelnen Steuervarianten findest Du unter ->Menüleiste ->Hilfe ->Bedienanleitung öffnen...


    Die Steuer-Variante 2 ist für solche Spezialfälle nur bedingt ausgelegt. Teilweise muss dann mit der Manuellen Buchung nachgeholfen werden, oder man steigt direkt auf die Steuer-Variante 3 um. Ich bitte um Entschuldigung, das hätte ich noch erwähnen sollen und ich habe Deinen Fall nicht zu Ende gedacht.


    In Deinem konkreten Fall bedeutet das, dass einfach noch eine Manuelle Buchung erfolgen muss. Diese findest Du unter ->Menüleiste ->Finanzen -Manuelle Buchung ->F10 Neu...
    Sollkonto = 8200 Erlöse
    Habenkonto = 2500 Außerordentliche Erträge
    .
    Unter Umständen muss das Konto 2500 zuvor im Kontenplan von unsichtbar auf Kontenliste erweitert umgestellt werden.Nunmehr hast Du das gleiche Ergebnis, wie bei Nutzung der Steuer-Variante 3.

  • Hallo khmcologne,


    wieder einmal danke für Deine ausführliche Antwort. Ich habe jetzt also erst mit Variante 2 die Umsatzsteuerfreie Einnahme über Kasse gebucht und danach nach Variante 3 die Korrekturbuchung. Im Prinzip mit dem gewünschten Ergebnis - bei der steuerlichen Einnahmen-Überschussrechnung erscheint der Umsatz bei den Umsatzsteuerfreien Umsätzen und bei der Umsatzsteuervoranmeldung erscheint er nicht mehr. Ich werde zur Sicherheit aber noch beim FA anrufen um zu schauen, was die dazu sagen und werde natürlich sofort darüber berichten :)


    Aber erst einmal danke für die tolle, tolle Hilfe :)

  • und danach nach Variante 3

    Nein. Du bist weiterhin bei der Variante 2, nutzt aber alle Konten des MB-Kontenplans mit Hilfe der Manuellen Buchung. In der Steuer-Variante 3 wäre dieser Umweg nicht notwendig, da Du dort mit dem Zuweisungs-Assistenten direkten Zugriff auf den MB-Kontenplan hast. Die Steuer-Variante 2 ist kein Parallel-Universum, da jeder Buchungskategorie der Steuer-Variante 2 ein Referenzkonto des MB-Kontenplans gegenübersteht. Dies wird Dir klar, wenn Du Dir einmal unter ->Finanzen ->Rechnung/Buchhaltungslisten die dortigen Auswertungen (Buchungsjournal, Kontenplan, Einnahmeüberschussrechnung) näher anschaust. Du wirst feststellen, dass dort die Refernzkonten des Kontenplanes und nicht die Buchungskategorien verwendet werden.


    Lies einfach einmal in der Bedienanleitung nach. Dann wird Dir der Unterschied der einzelnen Steuer-Varianten klarer und Du weißt welche Steuer-Variante für Dein Untenehmen und für Dich die richige ist.


    Das FA kennt diese Steuer-Varianten im Übrigen nicht. Das ist MB intern.

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