Wie buche ich das???

  • Hi.
    Hab da mal ne Frage.


    Ich muss eine Rechnung buchen, die wie folgt aussieht:
    Betrag
    Flachbildschirm 10.000 €
    Drucker-Patronen 700 €
    Disketten 64 €


    wär der Buchungssatz so richtig?
    0860 Büromaterial
    0890 geringwertige Büroaustattung
    2600 Vst
    an 4400 VLL oder


    alles auf 0860 ohne die geringwertigen Büroaustattungen.


    Falls mir jemand helfen kann, bitte zurückschreiben.


    Danke!!!!

  • Weil Du hier auch geschrieben hast (blödsinnigerweise ab den andren Thread trotzdem 3fach zuspamst, nach nitmal 1h warten, wir haben ja nix andres zu tun als alle 5 Minuten zu schauen ob jemand hier ne Frage hat...) bekommste wenigstens nen Tipp: is kompletter Mist wie Du das so buchen willst. Und das ist die freundliche Variante ;)

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  • Ich habe hier auch mal so ne unfreundliche Antwort gekriegt. Meistens von denen, die eh keine Ahnung haben.


    Also: Den Flachbildschirm mußt du auf "Computeranlagen" buchen zu dem Computer, zu dem Du ihn nutzen willst. Ein Bildschirm ist ja nicht selbstständig nutzbar.


    Die Druckerpatronen und die Disketten dann als Büromaterial buchen, das ist ja Verbrauchsmaterial.


    Bobo

  • trööt - falsch


    ein Flachbildschirm hat nicht unbedingt etwas mit einem Computer zu tun, und selbst wenn ist es egal da es ein einzelner Kauf ist und somit wird das Gerät auch einzeln aufgeführt. "zu einem Computer" zubuchen kannst Du eh nichts, höchstens auf das gleiche Konto wie den nirgendwo erwähnten Computer.


    Sollte der Flachbildschirm im Betrieb/Geschäft stehen, dann ist Konto 490 Sonstige Betriebs-/Geschäftsausstattung (Anlagevermögen) das richtige. Bitte Abschreibungszeitraum beachten. Sollte das Teil wider erwarten wirklich ein Computer-Monitor sein, was bei 10.000 € eher erstaunlich wäre, selbst für extrem hochwertige, _dann_ Konto 470 Computeranlagen - auch wieder Abschreibunszeitraum beachten! Auf jeden Fall (da netto über 410 €) ein Vermögenskonto.


    Die Drucker-Patronen sind auch nur bedingt Büromaterial, 4980 Betriebsdedarf würde auch gehen, aber 4930 Bürobedarf ist nicht soooo weit daneben und akzeptabel.


    Nur bei den Disketten geht das nicht, den Disketten sind kein Verbrauchsmaterial. Da nur 64,- € isses GWG, Programm-Tipps dazu hier im Forum beachten, wenn Du es nicht über Jahre abschreiben willst was Du auch gar nicht darfst.



    und bobo: bevor du dich aufregst wegen gar so unfreundlichen antworten: er hatte 4mal innerhalb einer Stunde den gleichen Post gesetzt! Und sowas tut auch nicht not, schließlich ist das hier kein 0900-Service wo man Zeitdruck verstehen könnte, sondern hier hilft man in seiner Freizeit, und wenigstens a bisserl Anstand kann man da dann scho erwarten - und wenn der sich nur so zeigt das jemand wenigstens mal 24 Stunden wartet bevor er nochmal nachfrägt.

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  • Ja, ich kann ja verstehen, wenn 4maliges Posten nervt, aber dem könnte man gleich abhelfen, wenn man beim ersten Mal gleich eine vernünftige Antwort gibt. Ahnung scheinst Du ja zu haben.


    Übrigens lag ich nicht ganz falsch, wenn es sich um einen Computerbildschirm handelt (welcher 10.000 € kostet weiß ich auch nicht) wird er auf demselben Anlagekonto gebucht wie der dazu gehörige Computer. Was soll also daran falsch sein?! Das es eine extra Buchung ist, das versteht sich doch wohl von selbst.


    Und Disketten als GWG? Na ja, kann man natürlich machen, aber die nutzen sich ja auch ab und sind irgendwann unbrauchbar.


    Bobo

  • Deswegen ja auch als GWG. Zum einen hast Du sie ne zeitlang. Zum andren werden sie ja abgeschrieben, so das Du sie ohne weiteres "verlieren" kannst - sprich auch rausbuchen.


    Noch was zu Disketten: ich hab sogar noch 5 1/4 Disks und ein Ur-Alt-Teil im Keller mit 2,5 MB Festplatte - und des funzt noch alles einwandfrei - ok, der Grünmonitor wurde einmal ausgetauscht ;)


    Und wegen Dauerwiederholer: ich hab jetzt nich geantwortet weil ich ihm antworten wollte, sondern wegen Deiner Erklärung. Ich sehe auch keinen einzigen Anhaltspunkt dafür das es sich um einen Computer-Monitor handelt, davon hast nur Du gesprochen... _Sollte_ es aber EDV sein, dann kommt es auf 470 - wie ein eventueller PC früher auch. Oder ein Laserdrucker über 410 € netto. Oder der nächste PC. Was mich etwas gestört hatte war Deine Formulierung

    Zitat

    mußt du auf "Computeranlagen" buchen zu dem Computer, zu dem Du ihn nutzen willst

    den das ist einfach falsch. Es wird auf das Konto gebucht zum notwendigen Zeitpunkt (welcher bei soll- oder ist-besteuerung unterschiedlich sein kann). Wird der Monitor (ich gehe jetzt mal bewußt davon aus das ein Monitor für einen PC ist, um das Beispiel noch deutlicher zu machen) einzeln gekauft, wird er auch einzeln abgeschrieben. z.B. hast Du im Dezember einen PC und einen Monitor bestellt. Du hast IST-Besteuerung. Wegen Lieferschwierigkeiten kommt der PC noch im Dezember aber der Monitor erst im Januar. Rechnung wird einzeln erhoben. Jetzt "gehört" der Monitor zwar immer noch logisch zum PC, aber er wird erst ein Jahr später abgeschrieben sein, da Geschäftsjahreswechsel zwischen Erhalt und Bezahlung. Noch deutlicher wirds eigentlich wenn Du den Monitor erst irgendwann kaufst. Da kann der PC z.B. schon lange abgeschrieben sein aber der Monitor ging kaputt Du brauchst nen neuen. Jetzt "gehört" der neue Monitor zwar zu dem PC - aber Du kannst deswegen den Monitor nicht zum PC rechnen und womöglich gleich lustig auf die % vom PC abschreiben. Der Monitor ist eine Anschaffung für sich und wird auch so behandelt. Gleiches Konto: möglich, wenn es im gleichen Themengebiet ist. "Dazu buchen zu dem Du es verwenden willst" - definitiv nicht.

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  • Also Leute,


    Bei dem durcheinander was hier ist, kann ich nur eins Sagen,


    Bildschirme für über 10.000. € was soll das. :shock: Der ist doch Händler und kauft halt mal 30 - 40 Sück und das geht über Wareneinkauf z.B. Konto 3400 mit 19 % Vorsteuer und ist ein Lagerbestand. Die Konten die ihr hier bereits angegeben habt ist für den eigendlichen selbstbedarf der Firma.

  • und wen man den ersten Post gelesen hat - und den beachtet - dann sieht man das wohl auch wirklich alles für den Selbstbedarf sein soll, da praktisch alles auf Vermögenskonten gebucht werden würde.


    insofern sind die Antworten auf die Frage vom TE richtig, besonders wenn man beachtet das er nicht von Flachbildschirmen sondern von einem Flachbildschirm redet.

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