Auflassungsvormerkung und Eigentumsüberschreibung steuerlich geltend machen?

  • Hallo Zusammen,




    ich habe Ende 2008 ein vermietetes EFH gekauft.




    Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für das Jahr 2009 zu erstellen.




    Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich auch die Kosten für die Eintragung und Löschung der Auflassungsvormerkung sowie die Eigentumsumschreibung steuerlich geltend machen kann. Die Auflassungsvormerkung war eine Forderung der finanzierenden Bank und dürfte somit als Geldbeschaffungskosten angesehen werden, aber wie sieht es hier mit den Kosten für die Eigentumsüberschreibung aus? Die Eintragung der Grundschuld stellt nach meiner Kenntnis kein Problem dar.




    Die Rechnungen an die Landesjustizkasse wurden Anfang 2009 bezahlt.




    Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.




    Crossfire :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich auch die Kosten für die Eintragung und Löschung der Auflassungsvormerkung sowie die Eigentumsumschreibung steuerlich geltend machen kann.

    Beides Anschaffungsnebenkosten = AfA-BMG .