Heizkostenermittlung mittels Wärmemengenzähler - wie anlegen?

  • Hallo,
    ich bin total am verzweifeln.


    Wir haben eine Einliegerwohnung in unserem Einfamilienhaus, hierfür wurden ein Kaltwasser- ein Warmwasser- und ein Wärmemengenzähler zur Abrechnung eingebaut.


    Unser Haus wird mittels Flüssiggas beheizt. Für die jährliche Gaslieferung erhalte ich vom Anbieter eine Gesamtabrechnung, die ich als Brennstoffkauf im Programm erfasst habe.


    Nun habe ich die Zählerstände der Einliegerwohnung und unseres Hauptgaszählers abgelesen und ebenfalls in der Software erfasst. Das sieht dann wie folgt aus:


    [Blockierte Grafik: http://img694.imageshack.us/img694/3817/a17580606.jpg]


    Jetzt stellt sich mir schon die erst Frage. Warum kann ich den Wärmemengenzähler nicht der Einliegerwohnung zuordnen, sondern nur dem gesamten Gebäude? Das ist doch total unlogisch.


    Und warum ist bei dem Wärmemengenzähler, dem Hauptgas- und Hauptwasserzähler kein Umlageschlüssel?


    Unter " Angaben zu Heizkostenabrechnung" habe ich folgendes eingetragen:
    [Blockierte Grafik: http://img697.imageshack.us/img697/9575/a27819321.jpg
    Wahrscheinlich ist die Angabe des HKV-Zählers bei den Verbrauchskosten für die Heizkosten falsch, denn die Daten des Wärmemengenzählers erscheinen nicht in der Heizkostenabrechnung. Wie auch, für den Wärmemengenzähler kann man ja keinen Umlageschlüsseleingeben. Folglich habe ich den auch hier für die Aufteilung der Heizkosten nicht auswählen können.


    Ich werde hier echt noch wahnsinnig.


    Schaut, so sieht die Heizkostenabrechnung für die Einliegerwohnung aus:
    [Blockierte Grafik: http://img189.imageshack.us/img189/2755/a38193430.jpg
    Ich hab auch keine Idee, wo das Programm die m³ Angabe für den Warmwasserverbrauch hernimmt. Auf jeden Fall nicht aus den Zählerwerten, die sind nämlich nicht mal halb so hoch.


    Hat jemand eine Idee?

  • ?(

    Wir haben eine Einliegerwohnung in unserem Einfamilienhaus, hierfür wurden ein Kaltwasser- ein Warmwasser- und ein Wärmemengenzähler zur Abrechnung eingebaut.


    Was willst du mit EINEM Wärmemengenzähler denn abrechnen bzw. aufteilen. Das dürfte rein technisch gesehen nicht funktionieren, denn um etwas aufzuteilen müssen mindestens zwei Werte vorhanden sein.
    Welcher Fachmann hat dir denn EINEN Wärmemengenzähler eingebaut.


    MfG Günter ?(

  • Günther,
    wir haben das Haus so Ende letzten Jahres gekauft. Das war so installiert.


    Wieso soll das nicht funktionieren. Der Gasverbrauch wird doch von Tyksa auch in kWh berechnet. Also wie beim Wärmemengenzähler.


    Das wurde ja auch bisher so abrechnet. Warum soll das nicht gehen?


    Gruß Ute

  • Wieso soll das nicht funktionieren.


    1) Weil das so auch gesetzlich nicht zulässig ist. Wenn Wärmemengenzähler installiert werden, dann in allen Abrechnungsstellen. (Siehe Zeichnung)
    Du kannst nicht erwarten, dass Hausverwalter eine ungesetzliche Abrechnungsmethode unterstützt.
    2) Gasverbrauch in KWh vom Lieferanten wird aufgeteilt auf Wärmemengenzähler Hauptwohnung und Wärmemengenzähler Einliegerwohnung.
    Da hier in einer Wohnung keine Messung stattfindet, ergibt sich der Verbrauch der Haupwohnung aus der Formel
    Hauptzähler KWh minus Wärmemengenzähler KWh Einliegerwohnung. Diese drei Werte brauchst du dann zur Eingabe.
    Aber wie gesagt, den gesetzlichen Vorschriften entspricht das nicht, denn Leitungsverluste/Differenzen gehen zu Lasten der Einliegerwohnung.


    MfG Günter


    ZUR INFO
    Nutzergruppen


    Mitunter sind die Wohnungen und sonstigen beheizten Nutzflächen einer Wohnanlage nicht mit gleichartigen Erfassungsgeräten ausgestattet. Beispielsweise besteht die Anlage aus einem älteren Wohnhaus, in dem Verdunstungsmesser montiert sind, sowie einem Neubau mit Fußbodenheizung, wobei der Verbrauch der einzelnen Wohnungen mit Wärmemengenzählern ermittelt wird. Wir haben hier also zwei “Nutzergruppen”. In solchen Fällen muss der Vermieter eine “Vorerfassung” durchführen, also ermitteln, wieviel die unterschiedlichen Komplexe jeder für sich verbraucht haben. Das geschieht dann beispielsweise so, dass für beide Häuser je ein Wärmemengenzähler vorgeschaltet ist, der den Energieverbrauch des ganzen Hauses misst.


    Für die Abrechnung gibt es dann 2 Wege:


    a) Die Gesamt-Heizkosten werden dann nach dem Verhältnis der vorerfassten Verbräuche auf die Nutzergruppen verteilt. Innerhalb der einzelnen Nutzergruppen werden die Heizkosten dann wie üblich auf die Wohnungen umgelegt, also teilweise nach einem festen Maßstab, teilweise nach dem erfassten Verbrauch.


    b) Der vom Vermieter als Grundkostenanteil festgelegte Teil der Gesamt-Heizkosten (z.B. 50 Prozent) wird auf die Gesamtfläche aller Nutzeinheiten umgelegt. Der übrige Teil (die weiteren 50 Prozent) wird zunächst nach dem Verhältnis der erfassten Verbräuche aller Nutzergruppen auf die einzelnen Nutzergruppen verteilt und dann innerhalb der jeweiligen Nutzergruppe nach dem Verhältnis der Verbräuche auf die Nutzer umgelegt.


    Wichtig ist: Man muss der Heizkostenabrechnung entnehmen können, wie die Kosten ermittelt wurden, die auf die Nutzergruppe entfallen, zu der man selbst gehört. Es muss nicht unbedingt der Verbrauch jeder einzelnen Nutzergruppe angegeben sein. Mindestens muss die Summe aller Verbräuche der Nutzergruppen sowie der Verbrauch der Gruppe genannt werden, zu der die jeweilige Wohnung gehört. Anders kann man ja nicht nachprüfen, ob die Kosten der eigenen Nutzergruppe richtig berechnet wurden.


    Ebenso wichtig ist, dass der Verbrauch aller Nutzergruppen durch gleichartige Messung ermittelt wurde. Es geht also nicht etwa an, im obigen Beispiel den Gesamtverbrauch des Altbaus mit einem Wärmemengenzähler zu messen und die Verbräuche der Wohnungen im Neubau einfach zu addieren, weil sie ja schon mit Wärmemengenzählern erfasst wurden. Nein, auch hier ist ein vorgeschalteter Zähler zu verwenden.

  • Zitat

    1) Weil das so auch gesetzlich nicht zulässig ist. Wenn Wärmemengenzähler installiert werden, dann in allen Abrechnungsstellen. (Siehe Zeichnung)

    Das Ganze ist doch so von einem Fachbetrieb für Heizung und Sanitär installiert worden, und wurde auch von einer Hausverwaltung so abgerechnet. Da sollte man doch meinen, dass wenigstens einer von beiden hätte was sagen müssen, das es so nicht geht. Also ich kann das nicht glauben und werde mich da an anderer Stelle nochmals erkunden. Nichts für ungut Günter.

  • Also ich kann das nicht glauben und werde mich da an anderer Stelle nochmals erkunden. Nichts für ungut Günter.


    ...das ganze müsste bei der regelmässig durchzuführenden Eichung des Wärmemengenzählers auffallen oder bzw. schon aufgefallen sein.
    Fakt ist, dass du nur eine Messstelle hast (Wärmezähler) und einen Gesamtzähler Gas. Das darf nicht sein.
    Würde mich interessieren, ob du jemanden findest, der die Anlage eicht und abnimmt.


    Übrigens.....Warum kannst du das wohl unter Wiso Hausverwalter nicht einrichten. Das muss doch einen Grund haben.


    MfG Günter

  • ...das ganze müsste bei der regelmässig durchzuführenden Eichung des Wärmemengenzählers auffallen oder bzw. schon aufgefallen sein.
    Fakt ist, dass du nur eine Messstelle hast (Wärmezähler) und einen Gesamtzähler Gas. Das darf nicht sein.
    Würde mich interessieren, ob du jemanden findest, der die Anlage eicht und abnimmt.


    Übrigens.....Warum kannst du das wohl unter Wiso Hausverwalter nicht einrichten. Das muss doch einen Grund haben.


    MfG Günter

    Günter ich habe nächste Woche einen Termin mit einer Fachfirma, die sich das Ganze anschaut.


    Leider kann ich am Wärmezähler nirgends sehen, wann die Eichzeit abläuft, aber ich gehe mittlerweile davon aus, dass sie bereits abgelaufen ist, denn dies ist z.b. bei den beiden Wasserzählern so. Unser Vorbesitzer hat uns nicht nur diesbezüglich einiges an Rätsel mitgegeben. Das Beste aber ist, die Ex-Frau des Vorbesitzers arbeitet bei einer Hausverwaltung und sollte es doch besser wissen. Auch der Monteur, der die vorhandenen Zähler eingebaut hat (leider wissen wir nicht wer das war, und können es auch anhand unserer Unterlagen nicht nachvollziehen) sollte doch wissen was er tut. Gott sei Dank haben wir eine sehr verständnisvolle Mieterin, mit der wir für das jahr 2009 sicher eine Lösung finden werden.

  • Das Beste aber ist, die Ex-Frau des Vorbesitzers arbeitet bei einer Hausverwaltung und sollte es doch besser wissen.


    ...eben, und deshalb gehen die Differenzen bei dieser Abrechnungsweise immer zu Lasten der Mieterin :(


    Aber mal etwas grundsätzliches: Eine Cent-genaue Abrechnung der Heizkosten gibt es eh nicht. Für mich und scheinbar auch bei eurer Mieterin ist das nebensächlich, also lohnt auch nicht eine teure Neuinstallation oder Aktualisierung.
    Zur Abrechnung in Wiso Hausverwalter mal ein Tip: Du hast doch die KWh des Gesamtzählers und die KWh der Einliegerwohnung, folglich hast du doch auch die KWh eurer Wohnung. Aus diesen drei Werten kann man eine Abrechnung herstellen, inwieweit mit dem Hausverwalter musst du mal ausprobieren.
    MfG Günter

  • ZUR INFO

    Nutzergruppen


    Mitunter sind die Wohnungen und sonstigen beheizten Nutzflächen einer Wohnanlage nicht mit gleichartigen Erfassungsgeräten ausgestattet. Beispielsweise besteht die Anlage aus einem älteren Wohnhaus, in dem Verdunstungsmesser montiert sind, sowie einem Neubau mit Fußbodenheizung, wobei der Verbrauch der einzelnen Wohnungen mit Wärmemengenzählern ermittelt wird. Wir haben hier also zwei “Nutzergruppen”. In solchen Fällen muss der Vermieter eine “Vorerfassung” durchführen, also ermitteln, wieviel die unterschiedlichen Komplexe jeder für sich verbraucht haben. Das geschieht dann beispielsweise so, dass für beide Häuser je ein Wärmemengenzähler vorgeschaltet ist, der den Energieverbrauch des ganzen Hauses misst.

    Hallo und guten Abend ,
    hab mir vor kurzem den Wiso- HV zugelegt und bin sehr zufrieden. Jetzt hab ich ein kleines Problem den obenstehenden Fall in meiner HV darzustellen. Wir haben einen Altbau mit drei Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit, sowie einen Neubau.Alles hängt an einer Zentralheizung. Wärmemengenzähler sind vorhanden für Altbau und Neubau zu trennen und bis dato kein Problem. Jetzt möchte ich die Zählerstände der Wärmemesser in der HV aufnehmen dh.einmal den Zählerstand vom kompl. Altbau (3 Woh.usw) und einmal vom Neubau. meine Fragen.
    Welchen Zähler nehme ich (normaler Zähler geht nicht weil ich hier nur eine Wohnung hinterlegen kann)
    Wie kann ich das darstellen (im Programm)


    Geht das eigentlich ??


    Gruß Kurt


    Danke