erste EÜR - noch für das Vorjahr möglich?

  • Hallo zusammen und einen guten Start ins neue Jahr,


    neben meiner Ausbildung bin ich seit 5 Monaten ein bißchen freiberuflich tätig. Das habe ich beim Finanzamt gemeldet und so muss ich natürlich auch eine entsprechende Erklärung abgeben. Bis jetzt habe ich allerdings meine Rechnungen mit Excel geschrieben und die Belege für die Ausgaben einfach nur gesammelt. Um einen ordentlichen Abschluss zu machen besorgte ich mir WISO EÜR&Kasse.
    Meine 1. Frage:
    Ich wollte das jetzt in 2010 alles einbuchen doch lässt sich für das Jahr 2009 keine EÜR mehr anlegen.
    Gibt es eine Möglichkeit 2009 trotzdem mit Wiso abzuschließen? Wenn nicht, reicht dem Finanzamt im ersten Jahr eine formlose Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben?
    2. Frage:
    Die Rechnungen wurden anfangs auf mein Privatkonto überwiesen und später erst auf ein Extrakonto, d.h. mein Kontostand stimmt nicht mit dem eigentlichen Gewinn/Verlust überein. Wie geht man in solchen Fällen vor? Kann ich 2010 noch mal bei 0 anfangen? Denn mit den entsprechenden Anschaffungen habe ich keinen Gewinn erziehlt.


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    VG natON