Krankenversicherungsbeiträge des Unternehmers

  • Hallo,
    wohin verbucht Ihr denn die Krankenversicherungsbeiträge des Unternehmers? 4380 Beiträge, 4360 Versicherungen oder gar nicht da privat. Also vielleicht als Privatentnahme!?


    Danke im Voraus


    Gruß


    Michael

  • gar nicht, da privat.


    Meine Krankenkasse hat ja in dem Sinne nichts mit meiner Firma zu tun, schon allein weil ich mir ja in dem Sinne auch kein Gehalt zahle. Ich entnehme Geld und das ist dann Steuerpflichtiges Einkommen, von dem ich auch meine anderen, privaten Ausgaben habe. Mein Essen kann ich ja auch nicht bei der Firma verbuchen ;)

    Fragen bitte im Forum posten. Ich bin kein Supportler und ich leiste auch keinen PN Support! PNs sind Persönliche Nachrichten - nichts anderes, Danke!

  • Also,


    Essen und Krankenkasse ist da wohl ein bisschen anderst zu betrachten. :shock: Als Einzelunternehmer nehme ich meine KK-Beiträge voll in die Betriebskosten und Verbuche sie unter Beiträge. Hat mein Steuerberaten vor 15 Jahren schon so gemacht und Prüfungen hatte ich auch schon, keiner hat was beanstandet ( zumindest das nicht ). 8)


    Mfg.

  • Öhm, jor, ich vergas zu erwähnen das es da einen Unterschied zwischen Freiberuflern und Selbständigen gibt...

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  • Zitat von "GMK"

    Öhm, jor, ich vergas zu erwähnen das es da einen Unterschied zwischen Freiberuflern und Selbständigen gibt...


    Bitte helft mir den Knoten in meinem Hirn zu lösen ! :D
    Für mich ist es völlig neu, dass man KK-Beiträge als Betriebsausgaben behandeln kann. Ich war bis jetzt der Überzeugung, dass - zumindest was mich als EÜR-Gewerbetreibende betrifft - die KK-Beiträge nichts mit dem Betrieb zu tun haben, sondern ausschließlich als Sonderausgaben (im Mantelbogen) geltend gemacht werden können.


    Danke !

  • Wer sagt denn so was!


    Wenn Sie Ihre eigenen Kosten für die ausübung Ihrer Gewerblichen Tätikeit nicht von den Erwirtschafteten Gewinnen absetzten können, dann kann mann doch das alles seinlassen. oder. :shock: und lieber H-4 kassieren und schwarz arbeiten. :shock: macht sowie so jeder dritte. :evil:


    Mfg.

  • Zitat von "hopfengart"

    Mein Steuerberater bucht die KK-Beiträge als Sonderausgaben.


    Das ist auch korrekt so. Allerdings in der Einkommenssteuererklärung.


    Allen anderen, die angeben die KK-Beiträge als Betriebsausgabe zu buchen, kann ich nur viel Glück wünschen, daß das Finanzamt nicht dahinter kommt.


    Eine recht leicht verständliche Erklärung hierzu von betriebsausgaben.de:


    Code
    Krankenversicherung
    
    
    Die Krankenversicherung zählt eindeutig zu den privaten Versicherungen des Unternehmers und ist somit nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Krankenversicherungen können lediglich im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt.


    Gruß Thomas