Absetzung nachträglicher Ausgaben bei Betriebsaufgabe nach Jahren

  • Vor 2 Jahren wurde meine Praxis abgegeben. Wie kann ich nachträgliche Ausgaben z.B. für Lohnsteuerprüfung, Prüfung der Abgaben für die Sozialkassen steuerlich geltend machen.

  • Hallo Manro,


    machen Sie einfach eine Aufstellung Ihrer nachträglichen Betriebsausgaben. Die Summe tragen Sie dann mit Negativzeichen, also Verlust, in der Anlage G ein und reichen die Aufstellung als Anlage bei.


    Gruß Siegi